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Verfasst am: 11.02.05, 16:31 Titel: Sozialprozess/Gerichtswechsel wegen Wohnsitzverlegung d. Kl.
Während eines lfd. erstinstanzl. Sozialprozessen verlegt ein Kl. seinen Wohnsitz aus dem Zuständigkeitsgebiet eines SG in des eines anderen SG. Wird das "neue" SG von Amts wegen oder aufgrund gesonderten "Abgabe"-Antrages hiernach zuständig?
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