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Gebühren für Toilettennutzung in öffentlichen Gebäuden

 
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crapnick
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 17:44    Titel: Gebühren für Toilettennutzung in öffentlichen Gebäuden Antworten mit Zitat

Hallo,

hoffe, das ist hier das richtige Rechtsgebiet, bin nämlich kein Jurist. Geschockt

Zum Thema:
Seit dem Umzug in ein neues Gebäude erhebt die Zentralbbliothek in Hamburg für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr von 20 Cent. Böse Diese Gebühr taucht in der Gebührenordnung allerdings nicht auf. Meine Frage ist, ob es rechtens ist, dass eine öffentliche Instituion, die aus Steuermitteln finanziert wird und außerdem eine nicht unerhebliche Jahresgebühr von 38 Euro verlangt, in einem öffentlichen Gebäude, das ebenfalls aus Steuermitteln finanziert wird, zusätzlich eine Toilettennutzungsgebühr verlangt?Geschockt Mir ist keine andere Bibliothek, kein anderes öffentliches Gebäude in Hamburg bekannt, wo dies der Fall ist. Kann außerdem überhaupt eine Gebühr erhoben werden, die in der Gebührenordnung nicht auftaucht? Für jede Antwort dankbar.

MfG
Crapnick
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich dann nicht um eine Gebühr sondern um ein privatrechtliches Entgelt. Falsche Bezeichnung ist unerheblich. Wer die Toi aufsucht schließt schlüssig einen Benutzungsvertrag.
_________________
mfg
Klaus
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Quasterich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 16:35    Titel: WC-Benutzungsgebühr Antworten mit Zitat

Klaus bringt´s auf den Punkt.
Eine kostenlose Benutzungsmöglichkeit schulden in Deutschland nur Gaststättenbetriebe, die Speisen und/oder Getränke in offener Form ausschänken.
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