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Verfasst am: 05.12.07, 09:34 Titel: Anwalt ohne Begründung nicht bei Gericht erschienen
Ich habe gestern nach fast 4 Jahren einen Termin beim Sozialgericht gehabt.
Allerdings ist mein Anwalt ohne Begründung einfach nicht erschienen.
Da der Richter mir die Möglichkeit gegeben hat, meinen Anwalt noch telefonisch zu erreichen habe ich dies auch getan. Die Sek. teile mir mit, dass er einen anderen Gerichtstermin hat. Über Handy war er leider auch nicht zu erreichen.
Also blieb mir nicht anderes übrig alleine an der Verhandlung teilzunehmem. Der Richter teilte mir mit, dass mein Anwalt über den Termin schriftlich informiert wurde und dies auch bestätigt wurde. Da er den Termin auch nicht abgesagt hat wurde die Verhandlung ohne ihn fortgesetzt. Der Richter meinte, dass es auch keine Möglichkeit gibt für einen neuen Termin. Da mein Anwalt von Begin an alle Unterlagen von mir hatte, könnte ich auch zu vielen Fragen nicht sagen . Leider ist es nicht so gut gelaufen und zum Schluss wurde mir ein Vergleich angeboten. Der Richter meinte entweder nehme ich den Vergleich an oder man würde ohne mich eine Entscheidung treffen. Da ich nicht wusste was ich tuen sollte habe ich den Vergleich angenommen.
Die Sekretärin in der Kanzlei teilte mit mit, dass er meinem Anwalt bescheid sagt und sich bei mir umgehend meldet. Dies hat er allerdings auch nicht getan.
Nun ist meine Frage, ob ich eine handhabe gegen meinen Anwalt habe ? Es kann doch nicht sein, dass es 4 Jahre dauert bis ich einen Termin bekomme und der Anwalt ohne Begründung nicht erscheint. Der Richter meinte auch, dass er die Klage fast abgewiesen hätte, da der Anwalt zwar widerspruch eingelegt hat, allerdings ohne Begründung und ihn schriftlich auffordern muss, dies nachzuholen.
Da mein Anwalt vor etwa einem Jahr umgezogen ist (ohne dass ich davon wusste) habe ich mehrfach versucht ihn in der alte Kanzlei zu erreichen. Mehrfache bitten auf dem AB um Rückruf blieben ebenfalls erfolglos. Erst nachdem ich schriftlich (per Einschreiben Rückschein) darum gebeten habe hat er sich nach ca. 8 Wochen mit mir in Verbindung gesetzt.
Es kann doch nicht sein, dass mein Anwalt von so einer Schlechtleistung von meiner Rechtsschutzversicherung auch noch Geld bekommt.
Ausserdem möchte ich nicht darüber nachdenken, dass die Verhandlung mit meinem Anwalt viellecht besser gelaufen wäre. Der Vergleich ist ein absoluter Witz. Es ging um eine Forderung über 48o Euro, der Vergleich beläuft sich nun über 380, die ich zahlen muss. Da hätte ich auch gleich bezahlen können.
Ein Glück dass es bei diesem Verfahren nur um eine relativ geringe Summe ging. Ob sich deshalb eine Klage gegen diesen Anwalt lohnt kann ich nicht beurteilen.
Auf jeden Fall hätte ich meine Rechtschutzversicherung angewiesen diesen Anwalt nicht zu bezahlen. Weiterhin kann sich der Mandant - und ich denke so einem Fall macht das Sinn - bei der zuständigen RA-Kammer beschweren, da der RA seine Anwaltspflicht eindeutig verletzt hat.
Ich werde wohl den Rat beherzigen und mich mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen. Es geht mir hier eingentlich ums Prinzip. Werde mich ebenfalls auch bei der Anwaltskammer beschwerden.
Der andere Gerichtstermin ist mit Sicherheit lukrativer gewesen. Aber das kann es wohl nicht sein. Wenn ich immer so einen Anwalt gehabt hätte, hätte mir die Rechtsschutzversicherung bestimmt schon längst gekündigt.
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