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Autoanhänger

 
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 17:21    Titel: Autoanhänger Antworten mit Zitat

Person A besitzt PKW und Anhänger. Nach gemeinsamer Fahrt will Person B den Hänger vom Fahrzeug abhängen. Er kann aber den Hänger nicht halten, da er sagen wir mal, auf leicht abschüssigen Gelände hantiert. Der Hänger von A rollt gegen das Fahrzeug von A. B ist schuld. Frage: wird es die Privathaftpflicht von B übernehmen?
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

nein!

erstens weil person b eine gefälligkeitshandlung ausgeübt hat. es ist daher so, als hätte person a selbst den schaden verursacht. damit scheidet die haftpflicht von person b aus.

zweitens haftet bei der nutzung von fahrzeugen keine privathaftpflicht, sondern die haftpflicht des fahrzeuges. in diesem fall also die haftpflicht des anhängers. da der eigentümer des anhängers auch gleichzeitig der eigentümer des geschädigten pkw ist, ist ein haftpflichtanspruch gegen die haftpflicht des anhängers ebenfalls ausgeschlossen.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter KAV,
1. Gefälligkeitsleistung ist es nicht, er wollte halt mit dem pkw selber weiterfahren.
2. kleine Benzinklausel besagt das Fahrzeuge (keine KFZ)in der PHV eingeschlossen sind.
Diesen Stand hatte bei meiner Frage vorausgesetzt und nicht extra benannt.
Derzeitige Aussage ist so das Versicherer PHV ablehnt, da er den Hänger wegen des abhängens dem PKW zurechnet. Das stimmt jedoch denke ich nur bei Beschädigung dritter(Beladeschaden)
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

sie kennen vielleicht das dumme beispiel mit dem einkaufswagen auf dem supermarkt-parkplatz. nach dem einkauf und auf dem weg zum eigenen pkw bleibt die gute hausfrau mit dem einkaufswagen an einem fremden pkw hängen. die phv lehnt die regulierung ab und verweist auf die hv der eigenen kfz-versicherung, da es sich hier um einen belade-schaden handelt, der dem kfz zuzuordnen ist.

wie auch immer - von der phv ist nix zu holen!
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also das ist mir etwas einfach beantwortet. OLG Hamm hat wohl 1987 gesagt, das auch nach dem von Ihnen zitierte Einkaufswagenschaden bei Ablehnung durch Khaft der Phv versicherer eintrten muss. Aber das ist ja nicht die Frage. Kennen Sie denn die Kl. Benzinklausel? Die besagt im Grundsatz eindeutig das der Hänger über PHV MITVERSICHERT IST! Soweit sind wir doch also schon. Und nun bitte, wenn eine Antwort etwas zum konkreten Fall
Besten Dank
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm, schwieriger Fall , ich würde spontan auch auf nein tippen, da man die Hängergeschichte durchaus auch als Gefälligkeit sehen könnte, wobei man dieses ja wieder bei neueren Verträgen einschließen könnte. Müßte man sich mal die dem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen genauer anschauen.
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

ist das hier ein quiz? hat hier jemand die antwort und spannt uns nur auf die folter?

ein gericht wird´s klären, wenn´s so weit ist...

falls hier jemand wetten annimmt - ich tippe auf "die phv zahlt nicht" und setze 10 euro!

die tatsache, dass dem eigentümer des pkw auch der hänger gehört, wird die ganze sache zum kippen bringen...
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ehrliche Antwort ?
Denn Gedanken hatte ich auch schon öffters, daß hier Azubis versuchen uns ihre Hausaufgaben machen zu lassen anstatt selbst mal ins Buch zu schauen Sehr glücklich
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 07.02.05, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin doch hier im richtigen Forum und muss nicht erwähnen das Glücksspiel verboten ist. Ihr seid euch zwar einig das Ihr keine Antwort wisst, aber nicht, ob ich eine weiß oder Azubi bin. Danke übrigens. Ich dachte dieses Forum ist für Fragen gedacht. Eine Antwort weiß ich derzeit noch nicht definitiv. Meine Hinweise waren jedoch bisher inhaltsvoller als die Antworten. Da wären die10€ schon verzockt. Traurig
Wie bereits erwähnt, die Gefälligkeit ist kein Thema. Es geht nur um die Frage ob der Anhänger dem KFZ zugerechnet werden darf, weil er gerade abgehangen wordenist oder nicht.
Wenn es jemand schon mal gehabt hat dann möge er mir bitte Antworten.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß zwar auch nur wenig, aber ich versuch trotzdem mal mein Glück mit
einer Antwort.

Also, nach AKB wären versichert "Schäden, die durch den Gebrauch des
Fahrzeuges entstehen". Das teilen wir jetzt mal in zwei Teile.

Erstens wird vermutlich für den Anhänger eine KH-Versicherung bestehen.
Unstreitig ist der Schaden durch den Gebrauch des Anhängers entstanden. Das
wär also schon mal geklärt - vorausgesetzt, für den Anhänger existiert eine
Haftpflichtvers.

Zweitens, die Haftpflichtvers. des ziehenden PKW: hier wäre zu prüfen, ob
der Schaden durch den Gebrauch des PKW entstanden ist, also, gehört das
Abkoppeln des Anhängers zum Gebrauch des Fahrzeuges, analog zum Be- und
Entladen? Mein Kommentar (Prölss/Martin) gibt nichts dazu her, da müsste
ich im Haus rumrennen und unsere Schädlinge fragen, das ist mir jetzt zu
mühsam, vielleicht weiß ja jemand was?

Aber eigentlich braucht man diese Fragen für den hier vorliegenden Fall gar
nicht zu klären, denn es liegt ein Eigenschaden des Fahrzeughalters A vor.

Egal ob die Haftpflichtvers. des Anhängers oder des PKW (gesetzt den Fall,
das Abkoppeln gehört zum Gebrauch des PKW) in Anspruch genommen werden
würde, der Schaden ist am Eigentum des A entstanden, und der ist beidesmal
VN.

Bleibt die Frage, ob die PHV des B eintrittspflichtig ist. Mein Kommentar
(auch wieder Prölss/Martin) sagt hierzu im Kapitel über die Besonderen
Bedingungen und Risikobeschreibungen zur PHV: "KFZ-Anhänger sind keine KFZ.
Sie sind hier (anders als in der Betriebshaftpfl.) nicht genannt, also
gedeckt". Also besteht hier Versicherungsschutz, wenn nicht das Abkoppeln
des Anhängers noch zum Gebrauch des KFZ gehört; oder wenn der Schaden nicht
unmittelbar nach dem Abkoppeln, sondern erst nach dem manuellen Rangieren
des Anhängers entsteht, denn dann wäre der Gebrauch des KFZ beendet (puh,
hoffentlich kann man den Satz so verstehen wie er gemeint ist....)

Es käme mir aber noch ein Ausschlusstatbestand in den Sinn: Thom schreibt
weiter oben "Gefälligkeitsleistung ist es nicht, er wollte halt mit dem PKW
selber weiterfahren". Dann hat der B ja den PKW geliehen. Somit kein Versicherungsschutz in der PHV für Schaden an geliehenen Sachen.

So, vorläufig lassen wirs dabei; wenn jemand was besseres weiß, der Artikel ist zum Verriss freigegeben.

Grüße, Mogli
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli, den Nagel hast Du aufs Köpfchen getroffen.
Das das An und Abhängen bei Schäden gegenüber Dritten zum Gebrauch gehören ist klar. Dann tritt KH von Zugpferd ein.
Spielt das aber die Rolle bei einem anderweitig nicht versicherten Schaden zwischen Zugpferd und Wagen? Ich meine nein, da dann ja wieder die PHV einstehen muss.
Es gibt wie schon mal gesagt dieses Urteil OLG Hamm. Das geht zwar um Beund Entladen, sagt aber am Ende das bei Nichteintritt der KH Versicherung die PHV dran wäre.
Also mal für alle, bisher konnten mir verschiedene Schadenabteilungen nur ein Schulterzucken spenden. Es gibt für diesen Fall wahrscheinlich keine festgeschriebene Lösung.
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

sag ich doch...

die 10 euro stehen immernoch (als belohnung für die mühe, wenn was anderes dabei herauskommt - nicht für ein glückspiel Sehr glücklich )
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

So sei`s drum kav, ich werde vom Ende berichten, Herr Kollege.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mal zum derzeitigen Wissensstand:
PHV Versicherer würde Ablehnen wegen Gebrauch eines Kraftfahrzeuges.
Ich bin weiter am suchen.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die zwischenbilanz und viel spass beim suchen! Sehr glücklich
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