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Kündigung der Unfallversicherung

 
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penny24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 10:58    Titel: Kündigung der Unfallversicherung Antworten mit Zitat

Hallo
ein VN hat den Versicherer per Fax seine Unfallversicherung gekündigt. Dieses Fax wurde am 18.11.04 gesendet. Nun kommt gestern ein schreiben das die Kündigung erst zum 1.1.06 möglich ist. Seit wann hat eine Versicherung eine Kündigungsfrist von über 13 Monaten. Meine Frage nun kann VN ncit monatlich kündigen und könnte man die Versicherung nicht ruhen oder beitragsfrei stellen lassen.

MfG penny24
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

wahrscheinlich wurde der vertrag mit einer laufzeit bis ins jahr 2006 abgeschlossen?

eine "grundsätzliche" kündigungsfrist, jederzeit mit 1 monat gibt es nicht.
es gibt nur wenige versicherer, die auf die einhaltung der vertragslaufzeit komplett verzichten.

ansonsten gilt der grundsatz: pacta sunt servanda - verträge sind einzuhalten.
_________________
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzend noch:
Ruhen oder Beitragsfreistellung sieht die Unfallversicherung nicht vor. Lediglich in Ausnahmefällen (bei Arbeitslosigkeit z.B.) kann der jeweilige Versicherer soetwas als Deckungserweiterung anbieten.
_________________
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

nächste Ergänzung:

wenn es sich um eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr handeln sollte, ist eine Beitragsfreistellung mit verringertem Versicherungsschutz möglich.

Grüße, Mogli
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penny24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke
die Unfallversicherung läuft schon über 10 Jahre und mann hatte damals eine laufzeit von mindestens 5 Jahren vereinbart. Ich kann mir nicht vorstellen das sich der vertrag immer um 5 jahre verlängert.
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4pfoten
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht hier nicht um eine Kündigungsfrist von 13 Monaten und auch nicht um eine automatische Vertragsverlängerung um 5 Jahre, sondern schlicht darum, dass die Hauptfälligkeit der 01.01. des jeweiligen Jahres ist und die 3 monatige Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit nicht eingehalten wurde. ERGO läuft der Vertrag ein weiteres Jahr und endet zum 01.01.2006.

Wäre die Kündigung beim Versicherer bereits zum 30.09.2004 eingegangen, wäre der Vertrag bereits zum 01.01.2005 erloschen.

Viele Grüße,
4pfoten
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Eins, setzen. Manchmal sieht man den berühmten Wald nicht.
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 00:54    Titel: Re: Kündigung der Unfallversicherung Antworten mit Zitat

penny24 hat folgendes geschrieben::
... dass die Kündigung erst zum 1.1.06 möglich ist. ...


sie sollten sicherheitshalber (nochmal) zum 01.01.2006 kündigen!
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