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penny24 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.02.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 11.02.05, 10:58 Titel: Kündigung der Unfallversicherung |
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Hallo
ein VN hat den Versicherer per Fax seine Unfallversicherung gekündigt. Dieses Fax wurde am 18.11.04 gesendet. Nun kommt gestern ein schreiben das die Kündigung erst zum 1.1.06 möglich ist. Seit wann hat eine Versicherung eine Kündigungsfrist von über 13 Monaten. Meine Frage nun kann VN ncit monatlich kündigen und könnte man die Versicherung nicht ruhen oder beitragsfrei stellen lassen.
MfG penny24 |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 11.02.05, 11:43 Titel: |
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wahrscheinlich wurde der vertrag mit einer laufzeit bis ins jahr 2006 abgeschlossen?
eine "grundsätzliche" kündigungsfrist, jederzeit mit 1 monat gibt es nicht.
es gibt nur wenige versicherer, die auf die einhaltung der vertragslaufzeit komplett verzichten.
ansonsten gilt der grundsatz: pacta sunt servanda - verträge sind einzuhalten. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 11.02.05, 12:42 Titel: |
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Ergänzend noch:
Ruhen oder Beitragsfreistellung sieht die Unfallversicherung nicht vor. Lediglich in Ausnahmefällen (bei Arbeitslosigkeit z.B.) kann der jeweilige Versicherer soetwas als Deckungserweiterung anbieten. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 11.02.05, 13:13 Titel: |
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nächste Ergänzung:
wenn es sich um eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr handeln sollte, ist eine Beitragsfreistellung mit verringertem Versicherungsschutz möglich.
Grüße, Mogli |
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penny24 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.02.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 11.02.05, 14:20 Titel: |
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Hallo und danke
die Unfallversicherung läuft schon über 10 Jahre und mann hatte damals eine laufzeit von mindestens 5 Jahren vereinbart. Ich kann mir nicht vorstellen das sich der vertrag immer um 5 jahre verlängert. |
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4pfoten Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.02.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.02.05, 16:27 Titel: |
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Es geht hier nicht um eine Kündigungsfrist von 13 Monaten und auch nicht um eine automatische Vertragsverlängerung um 5 Jahre, sondern schlicht darum, dass die Hauptfälligkeit der 01.01. des jeweiligen Jahres ist und die 3 monatige Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit nicht eingehalten wurde. ERGO läuft der Vertrag ein weiteres Jahr und endet zum 01.01.2006.
Wäre die Kündigung beim Versicherer bereits zum 30.09.2004 eingegangen, wäre der Vertrag bereits zum 01.01.2005 erloschen.
Viele Grüße,
4pfoten |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 11.02.05, 21:57 Titel: |
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Eins, setzen. Manchmal sieht man den berühmten Wald nicht. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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kav FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 77 Wohnort: 63785 Obernburg
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Verfasst am: 12.02.05, 00:54 Titel: Re: Kündigung der Unfallversicherung |
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| penny24 hat folgendes geschrieben:: | | ... dass die Kündigung erst zum 1.1.06 möglich ist. ... |
sie sollten sicherheitshalber (nochmal) zum 01.01.2006 kündigen! |
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