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Umschreibung Versicherungsvertrag für Rentenversicherung

 
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Perana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 10:31    Titel: Umschreibung Versicherungsvertrag für Rentenversicherung Antworten mit Zitat

Danke für die Zeit, die zum Lesen genommen wird. Über einen Hinweis freue ich mich besonders.

Hintergrund:

Bruder und Schwester. Schwester lebt in Deutschland, der Bruder in der Schweiz. Schwester arbeitet bei Anlageberater und bietet der Verwandschaft an, Sparverträge für Rentenzahlungen abzuschliessen. Sparvertrag läuft auf Schwester. Bruder zahlt aus der Schweiz auf den Sparvertrag ein. Schwester erhält später Rentenzahlung und gibt diese an den Bruder weiter. Schwester legt für Mutter einen Einmalbetrag bei Aktienfond an. Mutter lebt im Ausland.

Aktuell:
Die Schwester hat mit dem Exfreund ein Hotelappartment gekauft, dieses an ein Hotel vermietet. Kreditrate wird durch hälftige Zahlungen von Schwester und Exfreund sowie von der Hotelmiet (wenn das App. vermietet wurde) gezahlt. Exfreund hat seit Monaten nicht mehr gezahlt. Der Kreditvertrag wird nun gekündigt (ist absehbar). Beide (Schwester und Exfreund) haben den Vertrag unterschrieben, der Exfreund ist nun abgetaucht. Unauffindbar.

Schwesterchen plant nun den Abflug!!! (zu unserem Entsetzen). Nun haben wir Sie gebeten, den Sparvertrag auf den Bruder zu überschreiben. Schliesslich hat er eingezahlt und möchte das Geld. Problem ist nur: laut Aussage der Versicherung geht das nicht!! da unter anderem keinen Wohnsitz in Deutschland.

Hinzu kommt der Vorwurf der Schwester: der Bruder hätte ja Geldwäsche betrieben. Ich sehe es allerdings so, dass die Schwester eigentlich einen Betrug begangen hat gegenüber der Versicherung.


Frage:
Was können wir tun?

Was meint Ihr.

Danke einen Hinweis
Perana
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 01:41    Titel: Antworten mit Zitat

ob es betrug ist, wird der staatsanwalt ermitteln und feststellen. sofern jemand anzeige erstattet.

der bruder hat in gutem glauben gehandelt. der staatsanwalt wird meines erachtens nicht einmal ein verfahren gegen ihn wegen verdacht auf geldwäsche einleiten. die schwester versucht nur, von sich abzulenken.

der vermittler (in diesem fall die schwester) von versicherungsverträgen ist über das geldwäschegesetz unterrichtet. er hat es dem versicherer mitzuteilen, wenn er kenntnis über ein anderweitiges wirtschaftliches interesse kenntnis erlangt. und das hat die schwester wohl! sie gehört gevierteilt. hauptsächlich deshalb, weil sie sich unter vertrauensmissbrauchs und durch falschberatung/-aufklärung auf kosten des bruders bereichert hat.

für den kreditvertrag haftet die schwester voll. jetzt eine übertragung der versicherungsnehmereigenschaft auf den bruder vorzunehmen, würde das guthaben des versicherungsvertrages kaum sichern, da dieses "in sicherheit bringen" von vermögen nicht geduldet wird. immerhin gehört die kohle im moment offiziell der schwester.

der bruder ist selbst schuld und sollte sich bei der schwester dafür bedanken, dass seine kohle weg ist (gepfändet wird).

das einzige, was dem bruder helfen könnte, vielleicht irgendwann wieder an sein geld zu kommen, wäre, die schwester in die pfanne zu hauen. wenn er zu diesem schritt bereit ist, sollte er sofort einen anwalt einschalten. wenn nicht, sollte er für immer schweigen.
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