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KFZ Versicherung:Nahtlos übergehende Schadensfreiheitsklasse

 
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baileys
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 14:27    Titel: KFZ Versicherung:Nahtlos übergehende Schadensfreiheitsklasse Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Leser,

folgender Fall:
A, eine private Person, war zunächst 3 Jahre in Deutschland (D) KFZ Haftpflichversichert, darauffolgend 3 Jahre in Spanien (S), von wo er gerade wieder mit seinem Auto zurück nach D ist und daher sein Auto - er kaufte sich in S ein anderes (gebrauchtes) - in D zulassen möchte. Bis dato lief alles nahtlos mit der SF Klasse.
A liefert der KFZ Versicherung in D alle nötigen Nachweise zur Übernahme der SF Klasse und erhält die Doppelkarte für die Zulassungsstelle in D. A hat ein entsprechendes Angebot von dem KFZ Versicherer erhalten mit der SF Klasse 6. Diese wurde dem Versicherer, eine kleine Filiale, aufgrund der vorliegenden Nachweise von A von seiner Hauptstelle schriflich genehmigt.
Sobald das Auto in D zugelassen ist geht A durch Aushändigung der Doppelkarte den Vertrag mit der KFZ Versicherung ein.
A ist sich bewußt daß das Angebot eher unverbindlich ist.

Frage: A stellt sich die Frage, ob es nach dem Zustandekommen des Vertrags bei dem offerierten Betrag mit entspr. SF Klasse 6 bleibt? Ist dem so?

denn:1) A kann alles nachweisen 2)die Filiale hat die schriftl Bestätigung der Hauptstelle
3)A verläßt sich auf den Betrag im Angebot bei seiner Versicherungsauswahl

Frage2: Bereitet die KFZ Versicherung angenommen im Nachhinein noch Probleme bez. des Beitrages/SF Klasse, kann A sich wehren? z.B. zurücktreten. oder müßte er einen u.U. höheren Betrag auf jeden Fall leisten?

Vielen Dank.

MfG
D.S.
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 02:26    Titel: Antworten mit Zitat

innerhalb der EU sollte es mit der übertragung des SFR generell keine probleme geben.

sollten sich kommunikationsprobleme unter den versicherern zwischen spanien und deutschland ergeben, könnte es sein, dass der deutsche versicherer bis zur abschliessenden klärung einen höheren beitrag (aufgrund des "schlechteren" SFR) verlangt, der im nachhinein rückwirkend korrigiert wird, wenn der SFR tatsächlich übertragen wurde.

voraussetzung ist natürlich, dass der spanische dem deutschen versicherer den SFR bestätigt. alleine der versicherungsschein und die nachträge oder rechnungen des spanischen versicherers reichen als nachweis nicht aus. der SFR könnte ja auch verloren gegangen oder anderweitig übertragen worden sein.

es kann mit rennerei bzw. telefoniererei verbunden sein, ist aber zu schaffen...
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