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Verfasst am: 09.12.07, 08:57 Titel: Alternative zu Religionsunterricht versagt
Wünsche einen schönen Sonntag Morgen
Ich wollte euch von einer fiktiven staatlichen Grundschule im schönen Niedersachsen berichten, die mit der benachbarten evangelischen Kirche in enger Zusammenarbeit steht.
Dort besuchen ALLE Grundschüler den Religionsunterricht, auch die konfessionslosen.
Eines Tages wird ein konfessionsloses Kind eingeschult, dessen Eltern keine Teilnahme am Religionsunterricht wünschen. Da sie es sehr wichtig finden, dass das Thema Werte an Schulen unterrichtet wird, möchten sie ihr Kind am Fach "Ethik" bzw "Normen und Werte" anmelden. So kennen sie das auch vom Gymnasium ihres großen Kindes, welches zwischen den Fächern "kath. Religion", "ev. Religion" und "Normen und Werte" wählen kann.
Der Schulleiter erklärt den Eltern, dass an dieser Schule NUR Religion angeboten wird. Sollte die Genehmgigung für den Religionsunterricht nicht erleilt werden, müsste das Kind in dieser Zeit den Unterricht einer anderen Klasse besuchen.
Die Eltern möchten ihren Kindern diese Art der Ausgrenzung nicht zumuten und melden daher alle ihre Kinder beim Religionsunterricht an.
Die Eltern des anfangs erwähnten Kindes können es sich nicht vorstellen, dass 100% der Kinder in der Kirche sind. Der Schulleiter verweigert genaue Auskünfte darüber, wie viel Prozent der Kinder konfessionslos sind. Diese Eltern möchten daher eine Befragung durchführen, wie viele Eltern konfessionslos sind und an einem konfessionslosen Ethikunterricht Interesse hätten. Man muss ja eine gewisse "Mindestanzahl" zusammenbekommen? Der Schulleiter ist mit dieser Befragung nicht einverstanden!
Sollten die Eltern eine Mindestanzahl von Eltern vorweisen können, die in diesem Bereich eine Veränderung wünschen: Ist der Schulleiter dann verpflichtet, dieses Fach anzubieten?
Wie ist hier die Rechtslage und verhält sich der Schulleiter rechtens?
Danke für Antworten!
PS Der Schulleiter ist "zufällig" Mitglied im Kirchenvorstand der benachbarten Kirche _________________ Liebe Grüße
Mary-Anne
Schulgesetz Niedersachsen § 128 Abs. (1) Satz 3: Die Schule hat den Unterricht Werte und Normen als ordentliches Lehrfach vom 5. Schuljahrgang an einzurichten, wenn mindestens zwölf Schülerinnen oder Schüler zur Teilnahme verpflichtet sind.
Warum wird den konfessionslosen Kindern erst ab Klasse 5 Rechnung getragen? Gibt es dafür einen schlüssigen Grund?
Wie ist § 124 (1) Satz 2 zu verstehen?
"Für mindestens 12 Schülerinnen oder Schüler desselben Bekenntnisses ist an einer Schule Religionsunterricht einzurichten."
Lässt sich das nicht auf konfessionslose Kinder übertragen? Wenn ich 12 Kinder desselben Bekenntnisses (zB humanistische, religionsfreie Werte) zusammenbekomme, ist dann nicht die "Religion" der konfessionslosen, also Ethik, als Fach einzurichten?
Ich verstehe nicht so ganz den Knackpunkt. Eigentlich müssten doch in einem Land, in der Religionsfreiheit zu den Grundwerten zählt, religiöse und nicht-religiöse Kinder gleich behandelt werden.
Nach dieser Regelung aber sollen konfessionslose Kinder erst ab Klasse 5 über Werte unterrichtet werden.
Ich frage mich, warum das so geregelt wurde. _________________ Liebe Grüße
Mary-Anne
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