Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.09.04, 17:39 Titel: wie ist mit dem Urlaub
hallo
ich habe eine Frage
ich arbeite als Gastarbeiter bei McDonaldas. ich habe ein Problem mit Urlaub also ich habe noch 4 Urlaubstage von 2003
ich habe gehört, dass ich Urlaub bis Ende März benutzen musste.
oder kann ich in diesem Jahr bekommen oder Arbeitgeber muss mir für diese Tage bezahlen
Ist das wahr ?
was ist mit meinem Urlaub??
ich danke im Voraus
MfG
Hugo
Verfasst am: 30.09.04, 17:46 Titel: Re: wie ist mit dem Urlaub
hugo dann ist dein Urlaub aus 2003 mit großer Wahrscheinlichkeit verfallen.
Könnte natürlich sein, dass ein Tarifvertrag was anderes bestimmen würde, aber ausgerechnet bei (Wortsperre: Firmenname)... (weiss zufällig jemand, ob bei dem Fresskonzern einer gilt?)
Verfasst am: 01.10.04, 09:01 Titel: Re: wie ist mit dem Urlaub
Miau hat Recht:
Urlaub verfällt spätestens am 31.3. des Folgejahres. D.h. der Urlaub von 2003 ist am 31.3.2004 verfallen.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Du nachweisen kannst, daß Du rechtzeitig vorher den Urlaub beantragt hast und der Arbeitgeber abgelehnt hat, Dir den Urlaub zu gewähren. Dann war er nämlich in Verzug und muß Dir als "Schadensersatz" neuen Urlaub gewähren.
Geld gibts in keinem Fall, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Verfasst am: 01.10.04, 17:56 Titel: Re: wie ist mit dem Urlaub
Möglicherweise solltest du dich aber trotzdem im Betrieb erkundigen, ob der Urlaub auch auf das kommende Jahr übertragen wird und nicht verfällt. Einige Betriebe regeln sowas nämlich meist auch trotz geltendem Tarifvertrag und BurlG intern so, dass er "mitgeschleift" werden kann und niemals verfällt. Obwohl bei MC doof bezweifel ich das, aber fragen kannst du ja mal.
du musst zwischen Resturlaub und Teilurlaub unterscheiden.
Hattest du für 2003 Anspruch auf einen vollen gesetzlichen Jahresurlaub (Arbeitverhältnis begann vor dem 1.7.03), konntest ihn aber aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, muss der Resturlaub spätestens bis 31.3. genommen werden, es sei denn, es wurde ein längerer Übertragungszeitraum vereinbart (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung). Danach ist der Urlaub verfallen und wird auch nicht abgegolten. Letzteres würde er nur, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehrgenommen werden kann.
Sprachen keine dringenden betriebliche (Ausfall von Kollegen, hoher Arbeitsanfall) oder persönliche Gründe (z. B. Krankheit) gegen den Urlaub im Jahre 2003, ist der Urlaub bereits am 31.12.03 verfallen, da kein Übertragungsgrund vorlag.
Anders verhält es sich beim Teilurlaub. Der steht dir für 2003 zu, wenn das Arbeitverhältnis am 1.7. oder später, also erst in der zweiten Jahreshälfte, begonnen hat. Auf Antrag des Arbeitnehmers muss der Teilurlaub auf das gesamte folgende Kalenderjahr übertragen werden, also bis 31.12.04.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.