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MSA wiederholen?

 
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Sp0rt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.12.07, 16:16    Titel: MSA wiederholen? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Szenario:

Stefan XY aus Berlin ist in der 10. Klasse sitzen geblieben. Er hat das Zeugnis wegen drei fünfen nicht bestanden - dafür aber den mittleren Schulabschluss (MSA)/"Vergleichsarbeiten".

Nun wird ihm ausdrücklich am Anfang des Schuljahres mitgeteilt, dass er den MSA nicht mehr mitschreiben muss.

Auf einmal erfährt Stefan XY von einem Freund, dass ihm erzählt wurde, man muss den bestandenen MSA trotzdem wiederholen. Das wurde irgendwann vor kurzem wieder geändert.

Frage: stimmt das? Muss man, wenn man den MSA bestanden hat aber die Versetzung in die 11. Klasse nicht geschafft hat) wiederholen?

Grüße, Sp0rt.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.12.07, 21:19    Titel: Re: MSA wiederholen? Antworten mit Zitat

Sp0rt hat folgendes geschrieben::
Hallo,

folgendes Szenario:

Stefan XY aus Berlin ist in der 10. Klasse sitzen geblieben. Er hat das Zeugnis wegen drei fünfen nicht bestanden - dafür aber den mittleren Schulabschluss (MSA)/"Vergleichsarbeiten".

Nun wird ihm ausdrücklich am Anfang des Schuljahres mitgeteilt, dass er den MSA nicht mehr mitschreiben muss.
Diese Information ist korrekt. Nachzulesen hier, § 22. Das Ding ist aktuell; letzte Änderung war in 6/2007.

Zitat:
Auf einmal erfährt Stefan XY von einem Freund, dass ihm erzählt wurde, man muss den bestandenen MSA trotzdem wiederholen. Das wurde irgendwann vor kurzem wieder geändert.

Frage: stimmt das? Muss man, wenn man den MSA bestanden hat aber die Versetzung in die 11. Klasse nicht geschafft hat) wiederholen?

Grüße, Sp0rt.
Man sollte nicht jedes Geschwätz glauben. Die Schule wäre verpflichtet, den Schüler auf eine so gravierende Änderung hinzuweisen. Abgesehen davon wird Stefan XY ja jetzt sicher die Versetzung in die 11. Klasse schaffen und damit hätte er den MSA sowieso. Winken
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Sp0rt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mitternacht,

danke für die Antwort. Heute war der gute Stefan XY in der Schule und wurde gleich von seiner Klassenlehrerin darüber infomiert, dass er den MSA wiederholen muss. Er sollte sich aber nochmal bei der Koordinatorin für irgendwas informieren.

Dort angekommen "verklickerte" sie ihm, dass das ein ganz neues Gesetz sei. Eine ganz neue Änderung, vom 10.10. (Stefan XY ist sich nicht ganz sicher, was gesagt wurde; jedenfalls von vor 1-2 Monaten).

Also mitternacht, besteht die Möglichkeit, dass das Berliner Gesetz dafür geändert wurde oder kann das normalerweise nicht sein.

PS. Alle Sitzenbleiber wurden in den vergangenen Tagen an der Schule informiert. Kann doch normalerweise nicht angehen. Wenn man einen Abschluss schon bestanden hat ist es doch völliger Blödsinn ihn nochmal zu machen.

Grüße.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo SpOrt,
Zitat:
Heute war der gute Stefan XY in der Schule und wurde gleich von seiner Klassenlehrerin darüber infomiert, dass er den MSA wiederholen muss. Er sollte sich aber nochmal bei der Koordinatorin für irgendwas informieren.

Dort angekommen "verklickerte" sie ihm, dass das ein ganz neues Gesetz sei. Eine ganz neue Änderung, vom 10.10. (Stefan XY ist sich nicht ganz sicher, was gesagt wurde; jedenfalls von vor 1-2 Monaten).

Also mitternacht, besteht die Möglichkeit, dass das Berliner Gesetz dafür geändert wurde oder kann das normalerweise nicht sein.
Mannomann. Warum hören Sie nicht bei den Leuten genau zu und fragen bei denen hartnäckig nach, die so was behaupten? Waren Sie betrunken oder zugekifft?

Wenn Sie später mal gegenüber Handyverkäufern, Versicherungsvertretern und solchen Leuten ähnlich unbedarft auftreten, dann aber gute Nacht!

Darf ja wohl nicht wahr sein
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sp0rt hat folgendes geschrieben::

Also mitternacht, besteht die Möglichkeit, dass das Berliner Gesetz dafür geändert wurde oder kann das normalerweise nicht sein.

PS. Alle Sitzenbleiber wurden in den vergangenen Tagen an der Schule informiert. Kann doch normalerweise nicht angehen. Wenn man einen Abschluss schon bestanden hat ist es doch völliger Blödsinn ihn nochmal zu machen.

Grüße.


Kann schon sein, dass da was geändert wurde - Bildung und Schulrecht sind (leider) die Lieblingsspielwiese von profilierungswütigen Politikern auf Landesebene. Denen fällt mindestens alle Vierteljahre was Neues ein. Ich habe eine entsprechende Regelung gefunden - allerdings für berufliche Schulen.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/vo_msa_berufl_schulen.pdf
Das, was ich oben verlinkt hatte, bezieht sich auf Gymnasien.

Stellt sich natürlich nun die Frage: Auf welcher Schulart ist denn das "Problemkind"?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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Sp0rt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 10.12.07, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Hallo SpOrt,
[...]

Mannomann. Warum hören Sie nicht bei den Leuten genau zu und fragen bei denen hartnäckig nach, die so was behaupten? Waren Sie betrunken oder zugekifft?

[...]


Sind sie zu allen Leuten so ausfallend? Ich schätze das Forum hier sehr aber das Forum ist doch da um genau solche Fragen zu stellen? Anstatt dem Lehrer mit scheinheiligem Halbwissen zu kommen informiere ich mich lieber hier (über Stefan XY's Sachlage).

Vielleicht waren Sie auch nur bekifft oder zugetrunken, als Sie den Post verfasst haben?

PS. Danke mitternacht. Winken
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