Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Stefan XY aus Berlin ist in der 10. Klasse sitzen geblieben. Er hat das Zeugnis wegen drei fünfen nicht bestanden - dafür aber den mittleren Schulabschluss (MSA)/"Vergleichsarbeiten".
Nun wird ihm ausdrücklich am Anfang des Schuljahres mitgeteilt, dass er den MSA nicht mehr mitschreiben muss.
Auf einmal erfährt Stefan XY von einem Freund, dass ihm erzählt wurde, man muss den bestandenen MSA trotzdem wiederholen. Das wurde irgendwann vor kurzem wieder geändert.
Frage: stimmt das? Muss man, wenn man den MSA bestanden hat aber die Versetzung in die 11. Klasse nicht geschafft hat) wiederholen?
Stefan XY aus Berlin ist in der 10. Klasse sitzen geblieben. Er hat das Zeugnis wegen drei fünfen nicht bestanden - dafür aber den mittleren Schulabschluss (MSA)/"Vergleichsarbeiten".
Nun wird ihm ausdrücklich am Anfang des Schuljahres mitgeteilt, dass er den MSA nicht mehr mitschreiben muss.
Diese Information ist korrekt. Nachzulesen hier, § 22. Das Ding ist aktuell; letzte Änderung war in 6/2007.
Zitat:
Auf einmal erfährt Stefan XY von einem Freund, dass ihm erzählt wurde, man muss den bestandenen MSA trotzdem wiederholen. Das wurde irgendwann vor kurzem wieder geändert.
Frage: stimmt das? Muss man, wenn man den MSA bestanden hat aber die Versetzung in die 11. Klasse nicht geschafft hat) wiederholen?
Grüße, Sp0rt.
Man sollte nicht jedes Geschwätz glauben. Die Schule wäre verpflichtet, den Schüler auf eine so gravierende Änderung hinzuweisen. Abgesehen davon wird Stefan XY ja jetzt sicher die Versetzung in die 11. Klasse schaffen und damit hätte er den MSA sowieso. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
danke für die Antwort. Heute war der gute Stefan XY in der Schule und wurde gleich von seiner Klassenlehrerin darüber infomiert, dass er den MSA wiederholen muss. Er sollte sich aber nochmal bei der Koordinatorin für irgendwas informieren.
Dort angekommen "verklickerte" sie ihm, dass das ein ganz neues Gesetz sei. Eine ganz neue Änderung, vom 10.10. (Stefan XY ist sich nicht ganz sicher, was gesagt wurde; jedenfalls von vor 1-2 Monaten).
Also mitternacht, besteht die Möglichkeit, dass das Berliner Gesetz dafür geändert wurde oder kann das normalerweise nicht sein.
PS. Alle Sitzenbleiber wurden in den vergangenen Tagen an der Schule informiert. Kann doch normalerweise nicht angehen. Wenn man einen Abschluss schon bestanden hat ist es doch völliger Blödsinn ihn nochmal zu machen.
Heute war der gute Stefan XY in der Schule und wurde gleich von seiner Klassenlehrerin darüber infomiert, dass er den MSA wiederholen muss. Er sollte sich aber nochmal bei der Koordinatorin für irgendwas informieren.
Dort angekommen "verklickerte" sie ihm, dass das ein ganz neues Gesetz sei. Eine ganz neue Änderung, vom 10.10. (Stefan XY ist sich nicht ganz sicher, was gesagt wurde; jedenfalls von vor 1-2 Monaten).
Also mitternacht, besteht die Möglichkeit, dass das Berliner Gesetz dafür geändert wurde oder kann das normalerweise nicht sein.
Mannomann. Warum hören Sie nicht bei den Leuten genau zu und fragen bei denen hartnäckig nach, die so was behaupten? Waren Sie betrunken oder zugekifft?
Wenn Sie später mal gegenüber Handyverkäufern, Versicherungsvertretern und solchen Leuten ähnlich unbedarft auftreten, dann aber gute Nacht!
Also mitternacht, besteht die Möglichkeit, dass das Berliner Gesetz dafür geändert wurde oder kann das normalerweise nicht sein.
PS. Alle Sitzenbleiber wurden in den vergangenen Tagen an der Schule informiert. Kann doch normalerweise nicht angehen. Wenn man einen Abschluss schon bestanden hat ist es doch völliger Blödsinn ihn nochmal zu machen.
Grüße.
Kann schon sein, dass da was geändert wurde - Bildung und Schulrecht sind (leider) die Lieblingsspielwiese von profilierungswütigen Politikern auf Landesebene. Denen fällt mindestens alle Vierteljahre was Neues ein. Ich habe eine entsprechende Regelung gefunden - allerdings für berufliche Schulen.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/vo_msa_berufl_schulen.pdf
Das, was ich oben verlinkt hatte, bezieht sich auf Gymnasien.
Stellt sich natürlich nun die Frage: Auf welcher Schulart ist denn das "Problemkind"? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Mannomann. Warum hören Sie nicht bei den Leuten genau zu und fragen bei denen hartnäckig nach, die so was behaupten? Waren Sie betrunken oder zugekifft?
[...]
Sind sie zu allen Leuten so ausfallend? Ich schätze das Forum hier sehr aber das Forum ist doch da um genau solche Fragen zu stellen? Anstatt dem Lehrer mit scheinheiligem Halbwissen zu kommen informiere ich mich lieber hier (über Stefan XY's Sachlage).
Vielleicht waren Sie auch nur bekifft oder zugetrunken, als Sie den Post verfasst haben?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.