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Fall:
Anwalt schreibt zunehmend sachliche falsche Briefe gibt sich verheerend auswirkende falsche Ratschläge und der Anwalt erkrankt dann an einer unheilbaren Krankheit. Dies wird der Klientin nicht mitgeteilt, erst als der Anwalt nicht mehr " betriebsbereit" ist, bekommt diese einan anderen zugewiesen, der sich im Familienrecht als völlig unkundig outet, und teilweise sich in den Verhandlungen durch einen anderen Kollegen, der in völliger Unkenntnis von der Sachlage ist, sich vertreten läßt. Es kommt zu völlig falschen Forderungen des Unterhaltes, die Mandantin möchte wescheln, geht nicht, sie ist an die Kanzlei gebunden, bis zu einem Revisionsurteil. Das Scheidugnsurteil ist verheerend, eine Revision kann sich die Mandantin nicht leisten, da sie zudem für einem Vertag, den sie alleine ausgehandelt hat und den der Anwalt nur durchlesen wollte, rund € 7.000,00 bezahlen konnte, weil er durch das Lesen mitgewirkt hat.
Ist das alles RECHT? Muss ein Anwalt nicht Sachkenntnis haben. Und de Mandantin wollte die Briefe ans Gericht vorher einsehen: Anwort: entweder schreibe ich als Anwalt die Briefe oder die Mandantin kann selber schreiben!!!!
Muss man sich das alles gefallen lassen?
Gruß Sisch _________________ Moral ist nicht gleich Recht, schon gar nicht im Recht sein
Bereits die rechtlichen Darstellungen im Fall sind unzutreffend. Eine Bewertung des Falles wird man daher kaum realistätsnah treffen können.
Aber um direkt auf die Frage zu antworten:
In der Praxis lässt man so etwas durch einen anderen Anwalt prüfen. Rechtszeitig das eigene Hirn einschalten und die eigenen Interessen *sinnvoll* wahrzunehmen, wäre auch eine Option gewesen, aber augenscheinlich wurde es insoweit ja bereits vermasselt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Pardon, welche rechtlichen Darstellungen und warum unzutreffende Darstellung, kennen Sie den Fall? Die Darstellung kann nicht exakt sein, ist aber bewußt so gewählt.
Ich finde die Anwort, hat in diesen doch sosnt sehr sachlichen Forum nichts zu suchen
Gruß sisch _________________ Moral ist nicht gleich Recht, schon gar nicht im Recht sein
Zuletzt bearbeitet von sisch am 11.12.07, 16:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
Muß man nicht. Man muß aber auch nicht "bis zum Revisionsurteil" (oder konnte sich die Mandantin die Revision doch nicht leisten?) bei der selben Anwaltskanzlei bleiben, wenn man meint, daß sich in der Kanzlei nur völlig unfähige Anwälte bewegen. _________________ Karma statt Punkte!
es ist noch nicht mal das Scheidungsurteil gültig.. noch ca. 14 Tage Zeit...
und bis zur Revision ist man an die Kanzlei gebunden ..
lg sisch _________________ Moral ist nicht gleich Recht, schon gar nicht im Recht sein
Pardon, welche rechtlichen Darstellungen und warum unzutreffende Darstellung, kennen Sie den Fall?
Die offensichtliche Frage muss wohl lauten:
Kennen Sie ihn? Egal wie die Antwort lautet, ist es jedenfalls eine Frage der Höflichkeit, in einem Diskussionsforum nicht einfach Textmüll als "Sachverhalt" zu produzieren und dann zu erwarten, dass das die übrigen User einfach so kompensieren, meinen Sie nicht?
sisch hat folgendes geschrieben::
Die Darstellung kann nicht exakt sein, ist aber bewußt so gewählt.
Dann wäre es doch sinnvoll. entsprechend meinem Hinweis etwas *bewusster* zu wählen.
sisch hat folgendes geschrieben::
Ich finde die Anwort, hat in diesen doch sosnt sehr sachlichen Forum nichts zu suchen
Da wir nun bei Befindlichkeiten sind: Sie gehen ernsthaft davon aus, dass in einem so "sachlichen" Forum ein derartiger Starterpost *angemessen* ist? Wenn Sie hier frisch mit Hauptschuldbildung einen Erstlingspost mit dem Inhalt schreiben, bin ich ja durchaus tolerant - aber selbst als (zumindest vorgeblicher/e) Ökonom/in nicht einmal Groß- und Kleinschreiben, Zeichensetzung und grundlegende stilistische Vorgaben zu beachten und so einen unausgegoren - emotionalen Murks zusammenzutippen ist doch etwas fragwürdig, oder wie sehen Sie das? Und anders als Sie habe ich mich oben insoweit zurückgehalten und nur darauf hingewiesen, dass die Dastellung nun einmal unstimmig ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
und bis zur Revision ist man an die Kanzlei gebunden ..
lg sisch
Das ist und bleibt Nonsens. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nicht jeder Anwalt muss sich auf jedem Gebiet auskennen! Es ist Sache des Mandanten, sich den "passenden" Anwalt auszusuchen
Zitat:
Und de Mandantin wollte die Briefe ans Gericht vorher einsehen: Anwort: entweder schreibe ich als Anwalt die Briefe oder die Mandantin kann selber schreiben!!!!
Hier kann ich den Anwalt sehr gut verstehen!
und das
Zitat:
und bis zur Revision ist man an die Kanzlei gebunden ..
ist einfach falsch. Man kann seinen Anwalt immer wechseln! _________________ Grüßle
Nicht jeder Anwalt muss sich auf jedem Gebiet auskennen! Es ist Sache des Mandanten, sich den "passenden" Anwalt auszusuchen
Naja, wenn ich als Familienrechtler (nein, bin ich nicht) einen wettbewerbsrechtlichen Fall annehme oder mich im Kapitalanlagerecht versuche, obwohl ich von Tuten und Blasen keinen Blassen habe und deswegen irre Beträge versemmele, hafte ich natürlich genauso, wie ein entsprechender Fachanwalt. _________________ Null Komma
***
nix
nun, wenn sich leider der Sachverhalt so zuträgt, wird es nun so dargestellt
nun, der Mandantin wurde gesagt, sie sei an die Kanzlei gebunden
Ich denke, halten wir uns an die Fakten, auch wenn diese leider unausgegoren sind
Fazit:
eine Bindung an eine Kanzlei gibt es nicht
wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es nun, wenn überhaupt, sich zu wehren _________________ Moral ist nicht gleich Recht, schon gar nicht im Recht sein
nun, wenn sich leider der Sachverhalt so zuträgt, wird es nun so dargestellt
Bitte quatschen Sie einfach nicht derart herum. Wenn sie schreiben "Es gibt keine Wechselmöglichkeit", dann herummäandern, wenn dies kritisiert wird und dann selbst behaupten, dass in Wirklichkeit nur der Mandantin gesagt wurde, es gäbe keine (was etwas völlig anderes ist), dann ist das schlicht das von Anfang an angemerkte Versagen Ihrerseits. Und damit lässt sich schlicht nicht diskutieren.
sisch hat folgendes geschrieben::
wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es nun, wenn überhaupt, sich zu wehren
Man geht sofort zu einem Zweitanwalt und lässt ihn den Sachverhalt begutachten und ggf. eine Vorgehensweise erarbeiten. Für eine rechtliche Analyse ist der hier vorliegende Sachverhalt m.E. schlicht nicht tauglich. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
also der Mandantin wurde ausdrücklich gesagt, sie müsse bei dieser Kanzlei bleiben und den Anwalt nehmen, der ihr zugegwiesen wird, ansonsten doppelte Bezahlung
und der werte Kollege mag mir meine Wirrheiten verzeihen, vielleicht aber auf etwas gehoberen Niveau ).... wenn er denn der nette Mensch wäre..
ich wollte mit dieser Art der Formulierung meinem Entsetzen Ausdruck verleihen..
hat die Mandantin im Nachhinein Mittel, sich gegen diese Art der Erpressung zur Wehr zu setzen
sisch _________________ Moral ist nicht gleich Recht, schon gar nicht im Recht sein
Zuletzt bearbeitet von sisch am 11.12.07, 17:59, insgesamt 3-mal bearbeitet
also der Mandantin wurde ausdrücklich gesagt, sie müsse bei dieser Kanzlei bleiben und den Anwalt nehmen, der ihr zugegwiesen wird, ansonsten doppelte Bezahlung
Aha. So war's also. Diese Aussage ist - bis auf das "müssen" - richtig. Schließlich wollen sowohl der jetzige als auch der evtl. zukünftige Anwalt bezahlt werden.
Mit Erpressung hat das jedenfalls nichts zu tun. _________________ Karma statt Punkte!
also der Mandantin wurde ausdrücklich gesagt, sie müsse bei dieser Kanzlei bleiben und den Anwalt nehmen, der ihr zugegwiesen wird, ansonsten doppelte Bezahlung
Aha, das ist doch schon was anderes, als man ist bis zum Ende gebunden.
Ja, ggf. muss doppelt gezahlt werden. Die Frage ist nur, was sinnvoller ist, ein Urteil, das ein in den Ruin treibt und nicht zu wissen, ob's hätte anders laufen können oder nochmals Geld für n anständigen Anwalt auszugeben, der den Rechtsstreit prüft und dabei sicherlich auch Haftungspotentiale erwähnen würde, sofern es diese gibt.
sisch hat folgendes geschrieben::
hat die Mandantin im Nachhinein Mittel, sich gegen diese Art der Erpressung zur Wehr zu setzen
Ich verstehe das als Frage und die zu beantworten dürfte hier unmöglich sein.
Aber vielleicht sollte mal nach Begriffen wie Schadensersatz, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe gegooglet werden. _________________ Null Komma
***
nix
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