Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Referendariats Verschiebibus
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Referendariats Verschiebibus

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 17:19    Titel: Referendariats Verschiebibus Antworten mit Zitat

Angenommen Jurastudent A schließt erfolgreich sein 1. Staatsexamen ab. Entscheidet sich dann aber gegen eine Karriere als Rechtsanwalt und arbeitet andersweitig.

Wie lange kann nun "der Anspruch" auf ein Referendariatsplatz verschoben werden?

Angenommen der A würde arbeitslos. Kann der A dann mit z.B. mit 63 dann noch mal eben sein Referendariat beginnen um nicht eine Frührente aufgedrückt zu bekommen? Durchfallen verlängert die ganze Geschichte dann ja sogar....
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Im Lehramtsstudium dürfen zwischen erstem und dem Abschluß des zweiten Staatsexamen fünf Jahre liegen. Zumindest war das Anfang der neunziger Jahre (zum Glück! Cool ) so.

O.k., das hilft jetzt nicht weiter. Aber ich wollte auch mal in diesem Thread posten. Und die grundsätzliche Aussage: "Nicht in jedem Studium kann das zweite Staatsexamen bis ultimo herausgeschoben werden", ist sicherlich nicht falsch. Sehr glücklich
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.