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Verfasst am: 12.12.07, 09:53 Titel: Anzeige wird nicht nachgegangen
hallo,
hier habe ich noch eine frage:
wie lange darf es ungefähr dauern, bis auf eine Strafanzeige ( Polizei, Staatsanwaltschaft) eine reaktion erfolgt? gibt es eine Verjährungsfrist? wie nennt man so was im fachjargon?
Es darf SEHR lange dauern, und manchmal ist die Sache auch schon zuende, abgeurteilt und vollstreckt, ohne dass der Anzeigende hiervon etwas mitbekommt...
Verjähren tun fast alle Delikte früher oder später, aber im Normalfall wird - zeitnahe Anzeige nach der Tat vorausgesetzt - kaum ein Verfahren wegen VERJÄHRUNGNICHT MERH VERFOLGT WERDEN KÖNNen...
Verfasst am: 30.12.07, 12:01 Titel: Wie erfährt dann der Anzeigende wenn er ein Interesse am Erg
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Es darf SEHR lange dauern, und manchmal ist die Sache auch schon zuende, abgeurteilt und vollstreckt, ohne dass der Anzeigende hiervon etwas mitbekommt.
und wenn der Anzeigeerstatter ein Intersse hat, weil er z.B Schadenersatzansprüche an den "verurteilten Täter" richten und begründen will?
Wie kann er dann erfahren wie es ausgegangen ist.
Auch wenn er z.B. die Restschuldbefreiung im Fall einer Privatinsolvenz des Missetäters verhindern will.
Hoffmann
Zitat:
..
Verjähren tun fast alle Delikte früher oder später, aber im Normalfall wird - zeitnahe Anzeige nach der Tat vorausgesetzt - kaum ein Verfahren wegen VERJÄHRUNGNICHT MERH VERFOLGT WERDEN KÖNNen...
(Ein paar GROSSBUCHSTABEN gabs gratis)
_________________ Der Dumme sagt was er weiss, und der Kluge weiss was er sagt.
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