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Lupolino
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.12.07, 18:02    Titel: Private E-Mails/-Nachrichten veröffentlichen Antworten mit Zitat

Hallo FTR-Team,
Vorneweg erstmal Glückwunsch zu so einem hilfreichen und interessanten Forum das ihr hier geschafft habt.

Nun zu der Problematik:

Person A (über 18 Jahre, Jahrgangsstufe 13, Gymnasium, BW) wird unvorbereitet in der Schule zu einer extra einberufenen Sitzung beordert. Ihm wird der Verdacht des "Mobbing" vorgeworfen, welches Person B betrifft.

Person A trifft nun auf Person B, welcher sich 3 Lehrer angeschlossen haben, die Person A nun zum Thema befragen. Person A gesteht ein, dass es in ferner Vergangenheit zu Äußerungen oder Gesprächen im Privaten gekommen sein mag. Diese Umstände, die nun den Vorwurf des Mobbing nach sich ziehen, entstanden während der Beziehung zwischen Person A und B, die sich vor Jahren aufgelöst hat.
Person B ist damals ein peinliches Missgeschick geschehen, dass Person A aus Wut und Enttäuschung über die sich aufgelöste Beziehung später innerhalb seines Freundeskreis beschrieben hat. Innerhalb der Schule, öffentlich oder direkt zu Person B hat Person A diesen Vorfall jedoch niemals erwähnt.
Diese Geschichte kursierte nun teilweise in der Schule und Person B erfuhr schliesslich davon. Soviel zur Vorgeschichte.

Während oben genannter Konferrenz veröffentlichte Person B unter anderem seitenlange Ausdrücke privaterm (sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckenden) ICQ-Gespräche vor den Lehrern, die nun in diesen Ausdrucken stöberten und alle Unterhaltungen nachlesen konnten. Es wurden ebenfalls Notizen dazu gemacht. Außerdem wurden Ausdrucke von privaten Foren-Nachrichten hier angebracht, die eine Person C (zur Unterstützung und Entlastung von Person A) an Person B gesendet wurden. Person C wurde daraufhin ebenfalls als Beteiligter im "Mobbing"-Fall beschuldigt.
Person A wurden erhebliche Konsequenzen angedroht und musste eine Vorlage unterschreiben, welche besagt dass Person A sich niemehr wieder weder verbal noch schriftlich - zu diesem Vorfall äußern darf (der zu den Mobbingvorwürfen führte)


Abgesehen davon, ob die Mobbing-Vorwüfe berechtigt sind, ist nun meiner Frage(n):

Ist es legal Person A zum Unterschreiben besagter Vorlage zu drängen ?

Sind die Forderungen dieser Vorlage legal ?

Ist Person A berechtigt, besagte private Icq-Gespräche, (ohen Zustimmung der Gegenseite) die für diesen konkreten Fall irrelevant waren, zu veröffentlichen?

ist Person A berechtigt Foren-Nachrichten von Person C (der hier einen Nicknamen, Synonym nutzte) auszudrucken, zu veröffentlichen und Person C als verfasser öffentlich zu nennen ?


Vielen herzlichen Dank schonmal im Voraus Smilie
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Thread seinen Schwerpunkt im Schulrecht haben dürfte, dahin verschoben.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 02:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lupolino,

ich glaube, es wäre hilfreich zu wissen, welches Geschlecht A, B und C haben, weil bei Mädchen und Jungs bzw. Frauen und Männern oft unterschiedliche Maßstäbe an das Kommunikationsverhalten angelegt werden.

Zitat:
Person A (über 18 Jahre, Jahrgangsstufe 13, Gymnasium, BW) wird unvorbereitet in der Schule zu einer extra einberufenen Sitzung beordert. Ihm wird der Verdacht des "Mobbing" vorgeworfen, welches Person B betrifft.
Person A trifft nun auf Person B, welcher sich 3 Lehrer angeschlossen haben, die Person A nun zum Thema befragen.
Hat B die drei Lehrer selbst ausgesucht oder sind die in irgendeiner speziellen Funktion (Fachlehrer, Klassenlehrer, Vertrauenslehrer, Streitschlichter, Stufenleiter, Schulleiter) an dieser Sitzung beteiligt? Handelt es sich um ein spezielles Gremium ("Klassenkonferenz")?

Zitat:
Ist Person A berechtigt, besagte private Icq-Gespräche, (ohen Zustimmung der Gegenseite) die für diesen konkreten Fall irrelevant waren, zu veröffentlichen?
Nein.

Zitat:
ist Person A berechtigt Foren-Nachrichten von Person C (der hier einen Nicknamen, Synonym nutzte) auszudrucken, zu veröffentlichen und Person C als verfasser öffentlich zu nennen ?
Nein.

Zitat:
Ist es legal Person A zum Unterschreiben besagter Vorlage zu drängen ?
Sind die Forderungen dieser Vorlage legal ?
Ja.
Zur genaueren Einschätzung wäre es hilfreich, so ganz ungefähr zu wissen, worum es sich bei dem "peinlichen Missgeschick" handelt.

Zitat:
Abgesehen davon, ob die Mobbing-Vorwüfe berechtigt sind
Das ist aber die Hauptfrage. Sollte es sich bei A um ein rschloch handeln, das versucht, gegen berechtigte Mobbing-Vorwürfe solche absolut linken Attacken zu reiten, dann soll er lieber heute als morgen endgültig von der Schule verwiesen werden.

Gute Nacht!
Kurt
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 03:06    Titel: Antworten mit Zitat

"Veröffentlicht" wurde da offenbar nichts.
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katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 03:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube auch nicht, dass sich in dem Zugänglichmachen von Hinweisen, die zur Aufklärung eines Mobbingfalles in der Schule an ein dafür befugtes Gremium (?) eine Veröffentlichung widerspiegelt. Daher gehe ich davon aus, dass - wenn das Gremium gewisse Geheimhaltungsregeln hat und von der Schulleitung eingesetz wurde - durchaus das Recht hätte, diese Mitschriften zu lesen.

Gruß,

katmai.
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Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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Lupolino
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also
Person A ist männlich, B weiblich, C wiederrum männlich.

Es handelte sich bei dieser Sitzung um keine spezielle oder vorher angekündigte Klassen- oder Lehrerkonferrenz.
Daran beteiligt waren der Tutor und zwei weitere Fachlehrer, die wohl eher willkürlich für diese Angelegenheit ausgewählt wurden.

Zum Thema A (rschloch):
Wie bereits erwähnt war es niemals die Absicht von A ,B lächerlich zu machen oder zu beleidigen. Wie man sich jedoch sicher vorstellen kann rutscht jedem Menschen - Arschloch oder nicht - in einer bitteren Trennungsphase unter Umständen mal was raus um seinen Frust abzulassen.
Und wie gesagt lag diese Angelegenheit bereits 2 Jahre zurück ist durch die unsensible Einstellung eines vorlauten Mitschülers erst wieder aufgetaut worden. A war in dieser Hinsicht immer zurückhaltend und hat nie offen - erst recht nicht in der Schule - darüber gesprochen. Im Gegenteil - der Kontakt zwischen A und B beschränkt sich lediglich noch auf das selbe Klassenzimmer innerhalb 2 oder 3 Kursen.

Außerdem wurde von B weder der direkte Kontakt zu A gesucht, um die Angelegenheit zu klären, noch stützten sich die Anschuldigungen über A auf "Beweisen" sondern lediglich auf weiteren Vermutungen und Gerüchten und schließlich die Tatsache, dass nur er "davon" wissen konnte.

Zu den Ausdrucken.
Hierbei handelt es sich, nicht wie vielleicht angenommen, um relevante Gespräche über die spezielle Angelengenheit, sondern um die gesamte vergangene Beziehung sowie private Gespräche über absolut unbeteiligte Themen.
Die beteiligten Lehrer konnten unbehelligt in allen diesen Gesprächen lesen.
Person C wurde allein wegen einer unterstützenden Nachricht, in der das Thema nichtmal direkt angesprochen wurde, vorgeworfen , am "Fall" beteiligt zu sein.
Ich habe irgendwo gelesen, dass es verboten sei, die Identität hinter Synonymen offensichtlich zu offenbaren.

Zum Thema Diskretion: Ein Tag später wurden mehrere Schüler von anderen Lehrkräften auf die vergangene Sitzung und den damit verbundenen Themen angesprochen. Also nicht weit her mit der sog. "Geheimhaltung" unter den Lehrern.

Das Missgeschick wurde von den Lehrern offiziell als "Schleif-Spur" behandelt.




PS: Wie könnte A vorgehen, falls die Veröffentlichungen nicht rechtens wären ?

Danke schonmal an euch! Die bisherigen Antworten waren bereits sehr hilfreich! Smilie
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Lupolino
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 15:41    Titel: Re: Private E-Mails/-Nachrichten veröffentlichen Antworten mit Zitat

Lupolino hat folgendes geschrieben::
....

Ist Person A berechtigt, besagte private Icq-Gespräche, (ohen Zustimmung der Gegenseite) die für diesen konkreten Fall irrelevant waren, zu veröffentlichen?

ist Person A berechtigt Foren-Nachrichten von Person C (der hier einen Nicknamen, Synonym nutzte) auszudrucken, zu veröffentlichen und Person C als verfasser öffentlich zu nennen ?


Vielen herzlichen Dank schonmal im Voraus Smilie



Entschuldigung, meinte hier natürlich ob Person B dazu berechtigt ist!
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lupolino,
Zitat:
Außerdem wurde von B weder der direkte Kontakt zu A gesucht, um die Angelegenheit zu klären, noch stützten sich die Anschuldigungen über A auf "Beweisen" sondern lediglich auf weiteren Vermutungen und Gerüchten und schließlich die Tatsache, dass nur er "davon" wissen konnte.

Das Missgeschick wurde von den Lehrern offiziell als "Schleif-Spur" behandelt.
Das hört sich für mich nach einer Verschmutzungs-Spur in der Unterwäsche an. Wahrscheinlich ist es besser, überhaupt nicht weiter über diese alte Geschichte nachzudenken, sondern sich nur an die Gegenwart zu halten.

Möglicherweise versuchte B in persönlicher emotionaler Betroffenheit dem A merkwürdige Dinge vorzuwerfen. A wäre schlecht beraten, wenn er jetzt zu Gegenangriffen wegen Mitteilung belangloser Ausdrucke privater Unterhaltungen überginge.

A sollte einfach schriftlich betonen, dass er nicht absichtlich herabwürdigende Äußerungen von sich gegeben hat, insbesondere nicht in letzter Zeit, sich für unabsichtliche verletzende Äußerungen in aller Form entschuldigen und betonen, dass er selbstverständlich auch in Zukunft nichts Beleidigendes über B sagen wird. Ansonsten sollte er einfach möglichst viel Distanz zu B wahren.

Wie lauten die Formulierungen in der vorgelegten Erklärung?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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Lupolino
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
A sollte einfach schriftlich betonen, dass er nicht absichtlich herabwürdigende Äußerungen von sich gegeben hat, insbesondere nicht in letzter Zeit, sich für unabsichtliche verletzende Äußerungen in aller Form entschuldigen und betonen, dass er selbstverständlich auch in Zukunft nichts Beleidigendes über B sagen wird. Ansonsten sollte er einfach möglichst viel Distanz zu B wahren.


Ist bereits zu Genüge geschehen, doch ist B selbst kein unbeschriebenes Blatt und versucht trotz Entschuldigungen etc. weiter gegen A vorzugehen.
Auch da diese Situation und die "Mobbing"-Vorwürfe zufällig die schlechten Noten von B verantworten sollen, beharrt B offensichtlich weiterhin darauf, alle möglichen Wege gegen A auszunutzen.

Dies ist schließlich auch der Grund dafür, dass A und mehreren anderen Schülern erhebliche Konsequenzen prophezeit wurden.
Deshalb auch diese Anfrage an FDR...
Persönliche Klärung wurde durch B bereits vorweg ausgeschlossen, da offenbar kein Interesse darin bestand.

Die beteiligten Lehrer wurden durch die ganze Geschichte eindeutig beeinflusst. Dazu reichen ja bekanntlich schon Anschuldigungen. Und in diesem Fall durften sie sogar noch ellenlange Ausdrücke aus privaten Gesprächen lesen, die sie - einfach gesagt - einfach nichts angehen sollten.

MfG Winken
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.12.07, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lupolino,

wie lauten die Formulierungen in der zur Unterschrift vorgelegten Erklärung?

Schöne Grüße
Kurt
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Lupolino
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Formulierung lautete in etwa:

"Ich, Person A, JS 13 des Blabla-Gymnasiums verpflichte mich hiermit in Zukunft jegliche Äußerungen zur "ihr-wisst-schon-was" bezüglich Person B - schriftlich wie verbal - zu unterlassen."



Die Konsequenzen der gesamten Geschichte ist ein Schulausschluss über 3 Tage für mehrere Schüler (Darunter A und C)

Nochmal die Frage, ging hier alles Rechtens zu ?
Seitens Person B oder der Lehrer ?
Was ist machbar ?
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