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Reisepreissicherungsschein

 
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Maxi2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 18:12    Titel: Reisepreissicherungsschein Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forengemeinde,

A hat über einen deutschen Vermittler Urlaub bei einem niederländischen Unternehmen gebucht.

Bei einem deutschen Veranstalter hätte er vor Leistung einer Anzahlung Anspruch auf Übergabe des Sicherungsscheines.

Hat A diesen Anspruch auch gegen ein niederländisches Unternehmen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Maxi2
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Maxi2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

ist die Frage zu speziell? Brauchts mehr Informationen, um die Frage beantworten zu können?

Fragt sich

Maxi2
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ein deutscher Reisevermittler muss lediglich darauf hinweisen, ob der ausländische, vermittelte Veranstalter eine Insolvenzversicherung hat bzw. einem Garantiefond beigetreten ist oder nicht. Er muss aber keine Sicherungsschein aushändigen.

Grundsätzlich sollten alle EU-Länder diese Reiserichtlinie in nationales Gesetz umgesetzt haben.

Erklärt
Peter
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Maxi2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort!

Gruß

Maxi2
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