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Verfasst am: 28.11.04, 21:44 Titel: Abtreibung und Einverständnis der Eltern
Hallo,
meine Freundin wurde leider schwanger.
Sie nahm regelmäßig die Pille, aber diese setzte ihre Wirkung aus, als sie Antibiotika nehmen sollte.
Als es dann sicher war, dass sie schwanger ist, machte sie einen Abtreibungstermin bei ihrem Frauenarzt aus.
Sie ist 16 Jahre alt.
Nun habe ich, neben den moralischen, ein paar andere Probleme :
Sie sagte mir, dass sie ihren Eltern nichts davon erzählte.
Sie sagte mir, dass die Abtreibung reibungslos verlief.
Am Abend zuvor zitterte sie am ganzen Körper vor Angst.
Wir hatten uns eignetlich nie überlegt das Kind zu behalten, da ich(1 noch 2 Jahre zur Schule gehn werde und sie(16) ebenfalls noch zur Schule geht.
Wir sind seit einer Woche nun nicht mehr zusammen, weil wir miteinander in Konflikt kamen.
Jetzt kommen mir ein paar Gedanken ....
Ist es möglich eine Abtreibung ohne die Einverständniserklärung der Eltern zu tun.
Wenn es nicht möglich ist, dann muss sie es ja entweder ihren Eltern erzählt haben oder der Arzt etwas nicht legitimes getan haben.
Sie hat keinen Grund mich zu belügen, dass sie es ihren Eltern nicht erzählt hat.
Wir wollten das zwar geheim halten, aber mit meinen Eltern kann ich über alles reden und es wäre für mich persönlich kein Problem, wenn ihre Eltern das wüssten.
Ich halte es für unwahrscheinlich und traue es ihr nicht zu, aber könnte sie mich belogen haben und dort nicht hingegangen sein?
Kann ich als Vater irgendwie rausbekommen, ob sie definitiv abgetrieben hat?
Verfasst am: 28.11.04, 23:19 Titel: Re: Abtreibung und Einverständnis der Eltern
Scip hat folgendes geschrieben::
Ist es möglich eine Abtreibung ohne die Einverständniserklärung der Eltern zu tun.
Ja.
Siehe dazu:
Zitat:
Uni Kiel, Institut für Sanktionsrecht:
Grundsätze der Einwilligung bei § 218 a Abs. 1 und Abs. 2 StGB
1. Vorrang der Entscheidung der Schwangeren
Das Schutzkonzept der Beratungslösung und die Regeln über einen Abbruch beim Vorliegen einer Indikation gehen davon aus, dass sich grundsätzlich auch eine Minderjährige nach ihrem subjektiven Wertesystem für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch und damit für oder gegen die Mutterschaft entscheiden kann. Wenn schon die Schutzpflicht des Staates gegenüber einer erwachsenen Frau begrenzt ist, dann haben auch die Eltern einer Minderjährigen (von Lebens- oder Leibesgefahr abgesehen) keine eigene Entscheidungsbefugnis. Sie sind nicht Garanten des werdenden Lebens, sondern verpflichtet, die Entscheidung der Minderjährigen zu unterstützen und zu respektieren.
Bei einem Schwangerschaftsabbruch steht nicht das Kindeswohl im Vordergrund, sondern die Gewissensentscheidung der Schwangeren für oder gegen die Leibesfrucht.
Zitat:
Kann ich als Vater irgendwie rausbekommen, ob sie definitiv abgetrieben hat?
Außer von ihr selber: Nein. Die ärztliche Schweigepflicht ist absolut.
Verfasst am: 30.11.04, 12:38 Titel: Re: Abtreibung und Einverständnis der Eltern
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Scip hat folgendes geschrieben::
Ist es möglich eine Abtreibung ohne die Einverständniserklärung der Eltern zu tun.
Ja.
Siehe dazu:
Zitat:
Uni Kiel, Institut für Sanktionsrecht:
Grundsätze der Einwilligung bei § 218 a Abs. 1 und Abs. 2 StGB
1. Vorrang der Entscheidung der Schwangeren
Das Schutzkonzept der Beratungslösung und die Regeln über einen Abbruch beim Vorliegen einer Indikation gehen davon aus, dass sich grundsätzlich auch eine Minderjährige nach ihrem subjektiven Wertesystem für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch und damit für oder gegen die Mutterschaft entscheiden kann. Wenn schon die Schutzpflicht des Staates gegenüber einer erwachsenen Frau begrenzt ist, dann haben auch die Eltern einer Minderjährigen (von Lebens- oder Leibesgefahr abgesehen) keine eigene Entscheidungsbefugnis. Sie sind nicht Garanten des werdenden Lebens, sondern verpflichtet, die Entscheidung der Minderjährigen zu unterstützen und zu respektieren.
Bei einem Schwangerschaftsabbruch steht nicht das Kindeswohl im Vordergrund, sondern die Gewissensentscheidung der Schwangeren für oder gegen die Leibesfrucht.
Das ist eine häufig vertretene Meinung, aber es gibt auch andere, nach denen die Zustimmung der Eltern erforderlich ist (siehe z.B. OLG Hamm v. 16.7.1998 – 15 W 274/98; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.11.2003 – 8 WF 152/03). Um nicht eine Bestrafung wegen unwirksamer Einwilligung der minderjährigen Patientin zu riskieren, wird der Arzt deshalb vernünftiger Weise ohne Zustimmung der Eltern nicht tätig werden. Er kann ja im Voraus nicht wissen, ob sich der zuständige Strafrichter der Meinung des o.g. Instituts der Uni Kiel oder der Meinung der beiden Oberlandesgerichte anschließt.
Ich lese hier schon eine kleine Weile mit und möchte jetzt doch gerne hier und da nachhaken...
Lese ich richtig hinter deinen Zeilen, dass du bezweifelst, dass sie wirklich abgetrieben hat ? Oder ist es etwas anderes, auf das du hinaus möchtest ?
Was genau möchtest denn du letztenendes sicher wissen ?
Bzw. weshalb ist es dir so sicher zu erfahren, ob sie auch wirklich abgetrieben hat ?
Wenn sie es nicht hat, wirst du in ca. 7-8 Monaten Vater und dann kannst du es auch nicht mehr ändern.. weder jetzt, noch dann. Und auch ihre Eltern können das nicht. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Verfasst am: 03.12.04, 12:56 Titel: Re: Abtreibung und Einverständnis der Eltern
Anonymous hat folgendes geschrieben::
[Das ist eine häufig vertretene Meinung, aber es gibt auch andere, nach denen die Zustimmung der Eltern erforderlich ist (siehe z.B. OLG Hamm v. 16.7.1998 – 15 W 274/98; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.11.2003 – 8 WF 152/03). Um nicht eine Bestrafung wegen unwirksamer Einwilligung der minderjährigen Patientin zu riskieren, wird der Arzt deshalb vernünftiger Weise ohne Zustimmung der Eltern nicht tätig werden. Er kann ja im Voraus nicht wissen, ob sich der zuständige Strafrichter der Meinung des o.g. Instituts der Uni Kiel oder der Meinung der beiden Oberlandesgerichte anschließt.
Wie gesagt, in dieser Rechtsfrage gibt es (noch) keine einheitliche Richtlinie in der deutschen Gerichtsbarkeit.
Im umgekehrten Fall ist es dagegen klar: Die Erziehungsberechtigten können gegen den Willen der minderjährigen Schwangeren keinen Abbruch der Schwangerschaft anordnen, egal ob die Schwangere 17 oder 12 ist.
Die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) dürfen nicht für eine minderjährige Tochter entscheiden ihre Schwangerschaft abzubrechen.
Ob die Eltern entscheiden dürfen dass die Schwangerschaft nicht abgebrochen wird ist umstritten. (Durch die Einwilligung der Eltern, die ein Arzt verlangen wird)
Gruß _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Ob die Eltern entscheiden dürfen dass die Schwangerschaft nicht abgebrochen wird ist umstritten. (Durch die Einwilligung der Eltern, die ein Arzt verlangen wird)
Umgekehrt ist es dagegen klar: Gegen den Willen der minderjährigen Schwangeren können die Eltern keinen Abbruch durchsetzen. _________________ Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Äußerung eines rein privaten Diskussionsbeitrags, der in Bezug auf die Rechtslage auch völlig abwegig sein kann.
Hatte ich ja auch einen Satz zuvor geschrieben... _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Tatsächlich. Hab ich Schnellleser übersehen... _________________ Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Äußerung eines rein privaten Diskussionsbeitrags, der in Bezug auf die Rechtslage auch völlig abwegig sein kann.
ganz so einfach ist es aber trotz Schweigepflicht der Ärzte nicht, eine Abtreibung vornehmen zu lassen !
Es gibt die Pflicht, sich vorher beraten zu lassen, z.B. bei Pro Familia. Unabhängig vom Arztgespräch ! Ohne die Bescheinigung geht gar nichts.
Eine Abtreibung wird auch nicht so einfach von jedem Arzt vorgenommen !
Eine Abtreibung wird nicht von der Krankenkasse bezahlt !
Wie ist das ganze bei deiner Freundin verlaufen ???
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