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Verfasst am: 09.12.07, 13:40 Titel: Handelsvertretung für US Firma
Hallo,
fiktiver Fall:
Im Jahr 2002 schließt ein Handels-/Industrievertreter einen Vertrag mit einer US-Firma über den Alleinvertrieb auf Provisionsbasis derer Produkte in den deutschsprachigen Ländern (D,A,CH) Europa's.
Es handelt sich hierbei um technisch erklärungsbedürftige Industriegüter, über die meist Mehrjaheresverträge abgeschlossen werden, keine "Bauchladenware".
Der Vertreter ist erfolgreich und kann den Umsatz, zur Zufriedenheit der Firma, jährlich steigern, bis im im Jahr 2006 der groß Durchbruch gelingt und er einen richtig großen Auftrag abschliessen kann. Dies würde eine Verzehnfachung seiner auch bisher recht guten Provision bedeuten. Die US Firma kündigt daraufhin seinen Vertrag fristgerecht, nur um ihm einen Neuen mit vermindertem Provisionssatz anzubieten. Nicht nur der verminderte Provisionsatz, sondern auch die Gestaltung des neuen Vertrages macht dem Vertreter Probleme, weil dieser ihm gar keine Rechte zuspricht sondern nur zu 100% die US Firma bevorteiligt, der Gerichtsstand ist dazu noch USA. Ein Rechtsanwalt macht hierüber die Aussage, daß es besser wäre gar keinen Vertrag zu haben als Diesen. In Erwartung der dennoch recht hohen Provisonsaussichten unterschreibt der Vertreter dennoch, da die Firma darauf drängt. Der Vertreter bekommt aber, wahrscheinlich aus Schlamperei, nie eine von der Firma unterschriebene Ausfertigung zurück. Da es ja besser wäre gar keinen vertrag zu haben, lässt es der Vertreter darauf beruhen, da es auch bei den Provisonszahlungen keine Probleme gibt.
Nebenfrage: Ist der Vertrag zustande gekommen, wenn die andere Seite keine Unterschrift geleistet hat? Hat der V. irgendeine Möglichkeit das Zustandekommen zu verhindern? (Die Firma könnte ja nachträglich unterschreiben und den Vertrag zuschicken)
Hintergrund der Frage ist der eigentliche Fall:
Anfang 2007 wird die US Firma von einem deutschen Mitbewerber aufgekauft. Vorerst blieb alles beim Alten d.h. der V. arbeitete weiterhin für die US Firma und konnte Ende 2007 erneut einen riesen Erfolg verzeichnen. Es geht um einen beträchtlichen Umsatz für die US Firma im Jahr 2008. Der Rahmenvertrag als Entwurf wurde bereits vom Kunden akzeptiert (darüber gibt es auch Schriftverkehr), die Unterschrift soll in den nächsten Tagen folgen. Nun kommt die deutsche Mitbewerber Firma als inzwischen Besitzer der US Firma ins Spiel. Wahrscheinlich aufgrund der wieder zu erwartenden hohen Provisonszahlungen, soll der Vertrag mit dem Vertreter aufgekündigt werden, die Bedingungen sollen in den nächsten Tagen besprochen werden. Offiziell ist die Rede daß die deutsche Firma ja ein bestehendes Vertriebsnetz hat und keine Handelsvertreterdienste benötigt.
Was für Chancen hat der Vertreter? Nach EU-Recht würde ihm ja die Provision für das 2008 Geschäft noch zustehen, da er nachweislich, maßgeblich für das Zustandekommen verantwortlich war. Aber gilt das EU Recht, wenn es einen seperaten Vertrag gibt, der allerdings wie oben beschrieben nicht beidseitig unterschrieben worden ist?
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