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Toilette beschädigt - Haftpflicht- oder Hausratversicherung?

 
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Laila
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 22:51    Titel: Toilette beschädigt - Haftpflicht- oder Hausratversicherung? Antworten mit Zitat

Beim Griff ins Regal ist eine Parfumflasche in die Toilette gefallen und hat einen Riss darin verursacht. Die Toilette muss ausgewechselt werden. Kommt für den Schaden die eigene Haftpflicht- oder Hausratversicherung auf? (Schaden ist in Mietwohnung passiert)

Hoffe, es kann jemand helfen!
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Haftpflicht im Bereich Mietsachschäden.

Lustiges Beispiel übrigens, hört man sooooooooo selten Sehr glücklich
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat schon Parfüm über der Toilette.....?
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Laila
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

Das Badezimmer ist sehr klein und es ist nur 1 Wand, an der man ein Regal anbringen kann und dies ist dicht bei der Toilette.
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Laila das waren etwas fachidiotisch Scherze. Sorry. Antwort 1 vom H. gilt natürlich und ist kein Scherz. Die private Haftpflicht hat nun mal so ein paar "tücken". Aber das kannst Du ja an meiner eigenen Frage zu Thema "Anhänger " sehen.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 11.02.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Laila,

das Parfümfläschchen fällt so oft ins Waschbecken oder die Toilette, wie sich Besucher auf Brillen setzen! Smilie

Klarer Mitsachschaden!

Gruß Helmut
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

die haftpflichtversicherung wird wahrscheinlich aber nur einen teil des schadens übernehmen. die "abnutzung" wird angerechnet.

vorgehensweise: den schaden dem vermieter und der haftpflichtversicherung melden. der vermieter lässt die schüssel auf seine kosten reparieren und reicht die rechnung auf anforderung deiner haftpflichtversicherung dort ein. die haftpflichtversicherung reguliert an den vermieter. alle ansprüche durch den vermieter sind an die haftpflichtversicherung weiter zu leiten. KEINE zahlungen selbst vornehmen! NIE!
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preun_net
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Helmut hat folgendes geschrieben::
Hallo Laila,
wie sich Besucher auf Brillen setzen! Smilie


ich glaube fast, das dass heruntergestoßene Handy die Brille bald eingeholt hat

Gruß
Stephan
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich
die brille wird der klassiker bleiben..

wenn irgendwo in deutschland ne brille runterfällt, fangen alle in der nähe befindlichen personen an, mit den füssen wie wild auf dem boden rumzutrampeln, bis sie einer erwischt hat Winken
_________________
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ja die gute alte Haftpflicht. Wo brennt schon mal aus verschulden der Kirchturm für ne Million ab. Aber Schäden in dieser Kategorie gibt es eben häufiger.
_________________
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