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funnytommy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10.02.05, 10:35 Titel: Hallo bitte um Hilfe! Kfz Vericherungs Problem mit der HUK2 |
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Am 23.06.2004 habe ich mein Auto angemeldet mit einer Deckungskarte der HUK!
Da ich im öffentlichen Dienst Arbeite wollte die Huk eine Bestätigung das Sie mich im B Tarif einstufen kann. Was natäürlich voll in Ordnung ist. Dadurch das es sich ein paar Tage verzögerte bekamm ich ein besseres angebot von der Gothar und da das Auto ja noch auf Deckungskarte gelaufen ist sagte mir der Vertreter der Gothar das alles wäre kein Problem. Die Gothar schickte eine Deckungskarte für das Auto rückwirkend zum 23.06.2004 an die Zulassungsstelle so das die HUK nicht einen Tag Risiko hatte. Die Gothar schrieb an die Huk auch einen Brief in dem Sie die übernahme des Autos rückwirkend Versicherten. Und somit das alleinige Risiko bei der Gothar läge.
Gesagt getann. 2 Monate später habe ich einen Brief von der HUK bekommen. Das ich 1693 € Jahresbeitrag bezahlen soll.
Darauf hin schrieb ich einen Brief das wie oben beschrieben die Gothar das Auto Versichert und die HUK kein Risiko getragen habe.
Jetzt zum 31.01.05 habe ich wieder einen Brief der HUK bekommen wo sie vom Vertragsrücktritt nach § 38 Abs.1(VVG) sprechen und von der Zahlung der Geschäftsgebür von 40 % des Jahresbeitrags von 677 €.
Bitte um Hilfe was ich mit der Huk jetzt noch unternehmen kann.
Bin für jede hilfe dankbar!
Mfg
Tommy
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funnytommy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10.02.05, 10:37 Titel: Noch eine weitere Frage |
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Wenn ich jetzt damit zum Anwalt gehen muß welche Rechtschutz ist dann dafür zuständig?
Da ich zum 1.1.05 die Versicherung gewechselt habe?
Mfg
Tommy |
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Hamster FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 10.02.05, 13:06 Titel: |
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Meiner Meinung nach die RS-Versicherung die gültig war bei Anmeldung des Fahrzeuges, aber das lässt sich ja ganz leicht rausfinden, zur Not beide Schaqdensabteilubngen anrufen und Schadensfall mit allen Daten schildern und schriftliche Deckungszusage anfordern.
Somit ist man auf der sicheren Seite.
Wenn ich ehrlich bin kann ich die HUK verstehen, wenn ich sie auch nicht mag. Aber der "Kollege" der Gothaer hat meiner Meinung nach, wenn wirkliich alles so gelaufen ist wie es hier geschildert wurde, einen großen Bock geschossen mit seinen Aussagen. |
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KeepSmile FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 87
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Verfasst am: 10.02.05, 16:40 Titel: |
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Sie haben Ihr Auto auf die Deckungskarte der HUK angemeldet. Mit anderen Worten haben sie die Bedingungen der HUK akzeptiert und einen Vertrag abgeschlossen. Ein Vertrag ist immer verbindlich. Um einem Vertrag zu kündigen, gibt es immer Fristen, die man einhalten muss.
Meine Meinung nach hat die Mitarbeiter der Gothear einen Fehler gemacht. Ich würde die ganze Angelegenheit der Gotharversicherung zur Klärung weitergeben, die wird dann mit der HUK in Verbindung setzen müssen. Momentan sind sie doppelversichert. |
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Pylades FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 46
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Verfasst am: 10.02.05, 17:33 Titel: |
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Selbstverständlich hatte die HUK ein Risiko zu tragen, und zwar von dem Tag der Zulassung bis zu dem Tag an dem die Gothaer die Deckungskarte an die Zulassungsstelle abgeschickt hat.
Rückwirkend versichern, wie soll das denn gehen? Glaubst Du ernsthaft die Gothaer hätte die Deckungskarte auch abgeschickt, wenn Du bis zu diesem Tag einen Schaden bereits verursacht hättest? Eine Versicherung für einen bestimmten Zeitraum schliesse ich ab, wenn ich nicht weiß ob in dieser Zeit der Versicherungsfall eintritt. Und das kann logischerweise nur VOR Beginn des Zeitraums sein. Du würdest doch sicher auch nicht auf die Idee kommen, heute eine Risikolebensversicherung auf dich für sagen wir 1995 - 1999 abzuschliessen. Das wäre, gelinde gesagt, blöde.
Genau so verhält es sich aber in deinem geschilderten Fall.
Du wirst nicht drumrumkommen der HUK zumindest zeitanteilig einen Beitrag zu zahlen. |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 10.02.05, 22:14 Titel: |
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Menschlich sind alle Antworten richtig. Aber die Praxis lehrt es anders. Mit der vorläufigen Deckung kommt es zu keinem Vertrag. Wie gesagt -vorläufig.
Mal der umgedrehte Fall: Ein vom Versicherer ungeliebter Kunde bekommt eine Deckungskarte. Er lässt ein Fahrzeug zu, aber der Versicherer nimmt Ihn hinterher nur mit der Mindestdeckung an und nicht mit unbegrenzter. Wenn kein Schaden passiert ist und Rückwirkend durch einen anderen Versicherer Versicherungsschutz gewährt wurde gibt es eigentlich nie Probleme. |
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kav FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 77 Wohnort: 63785 Obernburg
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Verfasst am: 11.02.05, 23:13 Titel: |
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versicherungsverträgen kann in der regel innerhalb einer frist widersprochen werden. ausser, der versicherer gewährte vorläufige deckung. in der kfz-versicherung ist die vorläufige deckung durch aushändigung der versicherungsbestätigungskarte ("doppelkarte") die regel. damit entfällt das widerspruchsrecht. sofern man die vorläufige deckung eines versicherers in anspruch nimmt, erkennt man die bedingungen des versicherers uneingeschränkt an. diese sind zum einen, dass der versicherungsvertrag für die reguläre dauer zu bezahlen ist, und - in diesem fall - zum anderen, dass dem versicherer eine geschäftsgebühr zusteht, wenn der vertrag nicht oder eingeschränkt zustande kommt. der versicherer wird nur kulanter weise auf seine rechte verzichten.
versicherer nummer zwei wird die rückwirkende deckung nur übernehmen, wenn seit zulassung des fahrzeuges kein schaden eingetreten ist. der versicherer stiehlt sich dadurch aus der haftung für diesen zeitraum, in dem er eine eidesstattliche versicherung über die schadenfreiheit vom versicherungsnehmer verlangt.
eine etwas verzwickte lage, in der sie sich befinden. sollten sie die huk durch freundlichkeit nicht dazu bewegen können, von der forderung abstand zu nehmen, sollten sie, damit ihnen kein schaden aus dieser sache entsteht, sofort anwaltliche hilfe in anspruch nehmen. ihre verkehrsrechtsschutzversicherung wird ihnen hierbei den rücken freihalten. in eigenem interesse, sollten sie schnellstmöglich handeln. |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 11.02.05, 23:21 Titel: |
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Ich weiche mal von Bedingungswerken ab. Deckungskartentausch- ein vielgeliebtes Spiel der Praxis. Allerdings noch Ohne jeglich Konsequenz in der Praxis.
Obwohl meine Aussage fachlich dazu nicht ganz richtig ist. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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kav FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 77 Wohnort: 63785 Obernburg
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Verfasst am: 12.02.05, 00:43 Titel: |
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die praxis ist eine andere sache.
zumindest sollte sich der kunde darüber im klaren sein, welche konsequenzen der sachverhalt nach sich ziehen kann. wenn er bereit ist, das risiko einzugehen, dann kann er bei der gothaer bleiben und hoffen, dass die huk ihn "freilässt". wenn er pech hat, klagt die huk den betrag ein.
heutzutage ist dieses spiel mit dem feuer nicht mehr so einfach wie noch vor ein paar jahren. die versicherer werden immer "schärfer", weil sie immer härter um kunden kämpfen müssen.
der kunde sollte ruhig für seine wechselhaftigkeit und willkür bluten müssen. und der gothaer-vertreter für seine falschen aussagen.
ich wünsche mir die eu-vermittlerrichtlinie sehnlichst herbei, damit es sowas nicht mehr gibt. |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 12.02.05, 23:52 Titel: |
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Hallo Kollege KAV,
da muss ich mal nachhaken, mal abgesehen vom Sachverhalt, die Vermittlerrichtlinie wird sowohl daran als auch an so vielen anderen Problemen der Branche nichts positiv ändern. Sie wird wohl einige, vieleicht sogar mehr engagierte kleine Firmen aus dem Markt kegeln. So nette S..Vertriebe mit dem großen Geld und ohne Skrupel werden, Sie werden es erleben weiter machen wie bisher. Da ist die Lobby zu groß. Denn die die ohne Skrupel die Leute über den Tisch ziehen haben die Kohle und z. T. die Zugänge zur Macht und drehen die Rädchen. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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