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Max. Wartezeit bei verbindliche Hotelanfragen

 
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sallo.t
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 09:37    Titel: Max. Wartezeit bei verbindliche Hotelanfragen Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe letzte Woche Mittwoch eine verbindliche Anfrage, für ein Hotel, bei einem Reiseveranstalter über einem Reisebüro starten lassen. Die im Reisebüro haben mir mündlich zugisichert, dass ich eine Antwort innerhalb 3-4 Tagen erhalten würde. Wenn ich im Internet bei dem gleichen Veranstalter die Anfrage gestartet hätte wäre dort eine Wartezeit von 3-5 Tagen (so steht es dort geschrieben). Nun habe ich die Bestätigung 6 Werktage später erhalten!
Gibt es da eine Regelung wie lange man warten muss? Ich würde das Hotel gerne absagen da ich nicht mehr mit einer Antwort gerechnet habe und deswegen ein anderes Hotel gebucht habe.

Ich danke schon mal im Vorraus für eine Hilfe!
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gesetzlich gibt es keine bindende Vorschrift, in der Regel wird man bei individuellen Anfragen, die nicht für einen kurzfristigen Termin sind, auch fünf bis sieben Arbeitstage an seine Anfrage gebunden sein. Auch könnte die Vorweihnachtszeit und oder das Land, in dem das Hotel ist, eine Rolle spielen.

Wenn man ein Angebot abgibt (so ist es nämlich rechtlich richtig ausgedrückt) als Konsument, ist man bis zur Annahme oder Ablehnung des Leistungserbringers an dieses Angebot gebunden, sofern man nicht ausdrücklich eine ganz bestimmte Wartezeit vereinbart hat.

In diesem Fall scheint es aber so, dass nun zwei verbindliche Buchungen vorliegen, von denen eine nur unter Einhaltung der vereinbarten Auflösungsbedingungen (= Stornobedingungen) wieder aufgelöst werden kann, sofern nicht auf Kulanz möglich.

Meint
Peter
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sallo.t
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.12.07, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Was ich nicht ganz verstehe ist das ich, als Konsument, ein Angebot angefordert habe und nicht abgegeben habe wie Du schreibst.
Ich habe mit einem allg. Anwalt gesprochen und er meinte ich hätte jederzeit von der Anfrage zurücktreten können solange ich keine Zusage von dem Reiseveranstalter erhalten habe. Stimmt das?
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 15.12.07, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

die Anfragezeit richtet sich allg. auf die Arbeitstage des Anbieters, also wenn die Anfrage an einem Freitag gestartet wird, kann ohne weiters möglich sein, dass die Antwort erst an den darauf folgenden Freitag erfolgt. So wie Peter bereits geschrieben hat, gibt es keine gesetzliche Regelung und die Anfragezeit sollte "angemessen" sein.

Natürlich kann man auf die Stornierung der Anfrage bestehen, aber sie müssen die Kosten, die vom Anbieter verlangt werden, im vollen Umfang ersetzen. Diese können je nach Dringlichkeit der Anfrage recht hoch sein. Mir sind Fälle bekannt, wo die Stornierung einer Anfrage genau so behandelt wird, wie einer Stornierung der gesamten Reise.

Es kommt natürlich auf die Auslegung der Buchungsbedingungen und deren Interpretation an.

Ich empfehle, dass Sie sich erstmal die Bedingungen genau durchlesen und Sie erst danach, jeweils dem entsprechend handeln..
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LG Leonardo
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 15.12.07, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

leonard hat folgendes geschrieben::
Natürlich kann man auf die Stornierung der Anfrage bestehen, aber sie müssen die Kosten, die vom Anbieter verlangt werden, im vollen Umfang ersetzen. Diese können je nach Dringlichkeit der Anfrage recht hoch sein. Mir sind Fälle bekannt, wo die Stornierung einer Anfrage genau so behandelt wird, wie einer Stornierung der gesamten Reise.


er kann viel verlangen aber ob der anspruch gerechtfertigt ist muss ggf. dann ein anwalt prüfen.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 15.12.07, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

sallo.t hat folgendes geschrieben::
Was ich nicht ganz verstehe ist das ich, als Konsument, ein Angebot angefordert habe und nicht abgegeben habe wie Du schreibst.
Ich habe mit einem allg. Anwalt gesprochen und er meinte ich hätte jederzeit von der Anfrage zurücktreten können solange ich keine Zusage von dem Reiseveranstalter erhalten habe. Stimmt das?


Dein Anwalt sollte wissen:

a) ein Katalog oder eine Internetseite mit Reisevorschlägen stellt ein "Einladung zur Angebotslegung" dar; das heißt, der Reiseveranstalter ladet den Kunden ein, ihm, den Reiseveranstalter das Angebot zu machen, seine Reise XYZ zu den Konditionen laut Katalog zu buchen;

b) der Reisevernanstalter hat dann eben eine gewisse Zeit, sich zu "überlegen", ob er dieses Angebot - vom Kunden - annehmen will oder nicht;

c) innerhalb dieser "Überlegungsfrist" sind aber beide an ihre Teile gebunden: der Kunde an sein Angebot, der Reiseveranstalter an seinen Preis/seine Leistungen;

Somit trifft die Aussage des Anwalts nicht zu, dass man nach Abgabe seines Angebots von diesem jederzeit wieder zurücktreten kann. Natürlich, zurücktreten kann man schon, aber dann kann der Reiseveranstalter seine Stornobedingungen verlangen.

Es gibt eine einzige Ausnahme von diesem Grundsatz: so lange das Angebot des Kunden noch nicht beim Reiseveranstalter eingetroffen ist, kann der Kunde dieses widerrufen. Aber das ist natürlich eine Beweissache.

Betrachte es umgekehrt: z. B. ein Hotel sagt dir, dass es das gewünschte Zimmer frei hat. Du sagt dem Hotel, ok, ich werde nochmals nachdenken, ob ich es will oder nicht. So, dann rufst du nach sechs Tagen an und erfährst, dass das letzte Zimmer gerade vermietet wurde. Dann bist du empört: du hast ja gesagt, dass es noch nicht nein ist - also hätte doch das Hotel das Zimmer so lange halten müssen, bis du dich meldest.

Meint
Peter
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sallo.t
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.12.07, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich hätte nicht mit so vielen Antwort gerechnet. Sehr glücklich
Es gibt jetzt ein neues Problem: die Unterlagen von dem Veranstalter sind nun da und dort steht dass bis ende Mai 2008 Bauarbeiten im Wellness und Diver Bereich sind. Das hat man mir im Reisebüro nicht gesagt! Wenn ich das vorher gewusst hätte hätte ich das Hotel erst gar nicht gebucht!
Ist denn das Reisebüro nicht dazu verpflichtet sowas zu erzählen?
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 16.12.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

sallo.t hat folgendes geschrieben::
Ist denn das Reisebüro nicht dazu verpflichtet sowas zu erzählen?


Wenn das Reisebüro zum Zeitpunkt der Buchung diese Information vorliegen hatte - ja; aber es ist natürlich auch möglich, dass diese Information a) nicht am Bildschirm sichtbar war oder b) sich erst zwischenzeitlich ergeben hat.

Erfahrungsgemäß sollte man eine kostenlose Umbuchung beim Veranstalter erfragen.

Meint
Peter
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 16.12.07, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::

er kann viel verlangen aber ob der anspruch gerechtfertigt ist muss ggf. dann ein anwalt prüfen.



Sicherlich kann man ein Anwalt konsultieren, wenn die Zeit angemessen ist, dann hat die Sache alle Überprüfungen überstanden und ist in der Regel auch Bestandteil der Reisebedingungen.
_________________
LG Leonardo
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sallo.t
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.12.07, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke für die Hilfe!

Gruß,
Sallo
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