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Verfasst am: 15.12.07, 12:14 Titel: Probezeit an privater Schule
Hallo,
meine Bekannte hat eine 10-jährige Tochter, die probeweise an einem privaten Gymnasium in Bremen aufgenommen wurde. Bedingung war, dass das Kind
wegen seiner schlechten schulischen Erfahrungen eine Therapie macht.
Bis vor 4 Wochen wurde von einer deutlichen Besserung gesprochen.
Die Schulpsychologin hat meiner Bekannten immer wieder versichert, dass sie sich keine Sorgen machen solle.
Gestern wurde meine Bekannte zu einem Gespräch an die Schule geladen.
Hier wurde ihr dann von der Klassenlehrerin und der Schulpsychologin mitgeteilt, dass
die Probezeit nicht verlängert wird. Das ist besonders dramatisch, weil meine Bekannte und ihre Tochter extra von NRW nach Bremen umgezogen sind, weil diese Schule eine
ausgewiesene Schule mit integrierter Begabtenförderung ist und ein ärztliches Attest vorliegt, dass das Kind unbedingt eine solche Schule besuchen sollte.
Kurz nach dem Gespräch hat sich herausgestellt, dass die Klassenlehrerin diese Entscheidung im absoluten Alleingang getroffen hat.
Alle anderen Lehrer waren hierüber nicht informiert und auch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.
Ich weiß auch nicht, wie ich da meiner Bekannte weiterhelfen kann, da ich das Bremer Schulgesetz nicht kenne und auch nicht weiß, ob so etwas innerhalb einer Probezeit ohne schriftliche Ankündigung oder Schulkonferenz überhaupt möglich ist.
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 15.12.07, 12:41 Titel:
Man müsste den Schulvertrag kennen, um die Modalitäten der Kündigung am vorliegenden Fall zu überprüfen. Die Bekannte hat doch sicherlich einen solchen Vertrag unterschrieben und kennt damit auch die Regelungen für eine Kündigung durch die Schule.
Schulverträge anderer Schulen schreiben (natürlich) vor, dass eine solche Kündigung der Schriftform bedarf und natürlich nicht nur von einer Lehrerin allein "ausgesprochen" werden darf.
Ein Schreiben an die Schule oder ein Gespräch mit der Schulleitung dürfte Klarheit bringen. _________________ Gruß Rainer!
Hier wurde ihr dann von der Klassenlehrerin und der Schulpsychologin mitgeteilt, dass die Probezeit nicht verlängert wird.
Was wurde als Grund genannt?
Wie lange dauert die Probezeit?
Zitat:
10-jährige Tochter, die probeweise an einem privaten Gymnasium in Bremen aufgenommen wurde. Bedingung war, dass das Kind wegen seiner schlechten schulischen Erfahrungen eine Therapie macht.
Bis vor 4 Wochen wurde von einer deutlichen Besserung gesprochen.
Die Schulpsychologin hat meiner Bekannten immer wieder versichert, dass sie sich keine Sorgen machen solle.
Das ist besonders dramatisch, weil meine Bekannte und ihre Tochter extra von NRW nach Bremen umgezogen sind, weil diese Schule eine ausgewiesene Schule mit integrierter Begabtenförderung ist und ein ärztliches Attest vorliegt, dass das Kind unbedingt eine solche Schule besuchen sollte.
Ist die Schulpsychologin eine Angestellte der Privatschule?
Macht die Schülerin bei dieser Psychologin eine Therapie?
Was für psychische Probleme hat denn das Kind?
ac-hr hat folgendes geschrieben::
ein Gespräch mit der Schulleitung dürfte Klarheit bringen.
zunächst einmal vielen Dank für die Rückmeldung.
Mein Internetanschluss ist defekt, daher jetzt Rückmeldung aus einem
Internetcafe.
Zwischenzeitlich habe ich von meiner Bekannten folgendes erfahren.
Die Schulpsychologin ist auch gleichzeitig Lehrerin an der Schule, nicht aber
die Therapeutin des Kindes.
Nach einem Gespräch mit dem Schulleiter wird wohl eine Klassenkonferenz stattfinden.
Das Kind hat wohl wegen extremer physischer und psychischer Mobbing-Erfahrungen
entsprechende Verhaltensauffälligkeiten entwickelt, die sich im Zusammenhang mit der
jahrelang nicht erkannten und dann nicht anerkannten besonderen Begabung zu einem
echten Problem entwickelt haben.
Lt. meiner Bekannten war der Schule das aber im Vorfeld bekannt, weil sie die Entwicklung des Kindes vor der Aufnahme an der Schule schriftlich formuliert und an
die Klassenlehrerin sowie an die Schulpschologin weitergeleitet hat.
Zwischenzeitlich haben auch Gespräche mit den Elternvertretern stattgefunden, die die
Situation deutlich weniger dramatischer einschätzen, als das die Klassenlehrerin tut.
Die Elternvertreter sind jedoch wohl jetzt aufgefordert worden, keinerlei Informationen mehr an meine Bekannte weiterzuleiten, da die Angelegenheit schulintern geregelt werden soll.
Die Schulpsychologin hatte lt. meiner Bekannten in vorherigen Gesprächen immer wieder
geäußert, dass es wichtig für das Kind wäre, dass es an der Schule bleibt, da die Klassenlehrerin bereits nach vier Wochen vorschlug das Kind stationär einweisen zu lassen. Die Therapeutin sah aber hier absolut keine Notwendigkeit.
Jetzt hat die Schulpsychologin wohl im Gespräch mit der Therapeutin geäußert, dass es für das Kind aus ihrer Sicht wichtig wäre mit der Ablehnung der Lehrerin und der daraus folgenden Konsequenz eines Schulverweises, klar zu kommen und wird wohl auch diese
sich stark gewandelte Meinung in der Klassenkonferenz vertreten.
Ich kann natürlich überhaupt nicht einschätzen, wie sehr die Meinung einer Schulpsychologin gewichtet wird und auch an dieser Stelle meiner mittlerweile stark
verzweifelten Bekannten weiterhelfen.
Allerdings ist es auch mir mittlerweile absolut schleierhaft, was da überhaupt vorgeht.
Es wird wohl nochmal ein Gespräch mit der Schulpsychologin, dem Schulleiter, der
Klassenlehrerin und meiner Bekannte stattfinden.
Jetzt hat die Schulpsychologin wohl im Gespräch mit der Therapeutin geäußert, dass es für das Kind aus ihrer Sicht wichtig wäre mit der Ablehnung der Lehrerin und der daraus folgenden Konsequenz eines Schulverweises, klar zu kommen und wird wohl auch diese sich stark gewandelte Meinung in der Klassenkonferenz vertreten.
Ich kann mir zwar vorstellen, dass eine Diplompsychologin ein Zweitstudium in Pädagogik macht und dann als Lehrerin arbeitet, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Diplompsychologin derartiges von sich geben würde. Welche formalen Qualifikationen haben die Schulpsychologin und die Therapeutin?
Zitat:
Das Kind hat wohl wegen extremer physischer und psychischer Mobbing-Erfahrungen entsprechende Verhaltensauffälligkeiten entwickelt
Wie äußert sich das im normalen Unterricht?
Zitat:
im Zusammenhang mit der jahrelang nicht erkannten und dann nicht anerkannten besonderen Begabung
Welche schriftlichen Einschätzungen gibt es dazu bis jetzt?
Zitat:
Ich kann natürlich überhaupt nicht einschätzen, wie sehr die Meinung einer Schulpsychologin gewichtet wird
Das hängt weitestgehend vom Schulleiter ab.
Bei dieser Klassenlehrerin ist das Kind ja anscheinend ein für allemal "unten durch" und würde bei ihr kaum mehr auf einen grünen Zweig kommen. Gibt es an dieser Schule überhaupt eine Parallelklasse, in die das Kind gehen könnte?
Zitat:
Die Elternvertreter sind jedoch wohl jetzt aufgefordert worden, keinerlei Informationen mehr an meine Bekannte weiterzuleiten, da die Angelegenheit schulintern geregelt werden soll.
Es wird wohl nochmal ein Gespräch mit der Schulpsychologin, dem Schulleiter, der Klassenlehrerin und meiner Bekannte stattfinden.
Das ist gut.
Sind die Elternvertreter bereit, als neutrale Zeugen, die hinterher ein schriftliches Gedächtnisprotokoll anfertigen, zu diesem Gespräch mitzugehen?
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