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Verfasst am: 11.12.07, 12:18 Titel: Jura Studium nach Jahren Pause wieder aufnehmen
Hallo,
ich habe leider mein Jura-Studium im 9. Semester abgebrochen. Habe derzeit 9. Semester Jura offiziell auf dem Papier studiert und danach einige Semester BWL und Informatik. Ich habe das 8. und 9. Jura-Semester aber auch eher halbherzig studiert, weil dort für mich schon fest stand, das ich doch was anderes machen möchte.
Nun habe ich mich aber um entschlossen nach über 5 Jahren Abstinenz und möchte doch mein Jura-Studium beenden. Doch welche Uni nimmt schon einen Studenten der ins 10. FS kommen müsste und noch nach der alten Studienordnung studiert hat. Ich habe nach der alten Studienordnung das Grundstudium (drei kleine Scheine + Grundlagenschein) erfolgreich absolviert und noch einen großen Schein gemacht. Nach der alten Studienordnung bräuchte ich nur noch 2 Große Scheine und den Wahlfachschein machen. Aber wie ich gesehen habe, wurde das alles irgendwie geändert.
Ich denke ich bräuchte sicherlich noch 2 Jahre, bis ich examensreif wäre, weil ich viel wiederholen muss. Aber gibt es für mich überhaupt die Chance irgendwo wieder ins Studium rein zu kommen. Leider gibt es auch kein Fernstudium oder so. Nur den Bachelor of Laws an der Fernuni Hagen. Damit kann ich aber kein Anwalt werden und das habe ich vor.
Also ich kann dir natürlich nicht sagen, welche Uni welche Zugangsvoraussetzungen hat.
Aber ich würde an deiner Stelle damit anfangen, systematisch alle entsprechenden Prüfungs- und Zulassungsordnungen zu durchforsten und Kontakt zu den jeweiligen Servicestellen der Universitäten suchen - so viele sind's ja auch nicht. Und ich meine behaupten zu können, dass sich deine Fragen bereits mit nem virtuellen Besuch auf den Homepages der Universitäten beantworten.
ITFMS hat folgendes geschrieben::
Doch welche Uni nimmt schon einen Studenten der ins 10. FS kommen müsste und noch nach der alten Studienordnung studiert hat.
Das ergibt sich aus den jeweiligen Zulassungs- und Prüfungsordnungen. Müsstest du also nachlesen... Wenn, dann stellt sich ohnehin nur die Frage, ob und welche Scheine anerkannt werden.
ITFMS hat folgendes geschrieben::
Aber wie ich gesehen habe, wurde das alles irgendwie geändert.
Es ändert sich immer alles irgendwie. Also: Auch nachlesen. _________________ Null Komma
***
nix
Vermutlich hat er es sich gerade wieder anders überlegt und will doch kein Anwalt werden .... für die nächsten Tage.
Zitat:
Nur den Bachelor of Laws an der Fernuni Hagen. Damit kann ich aber kein Anwalt werden und das habe ich vor.
Bis du dich mal endgültig entschieden hast, kannst du auch mit dem LL.B und LL.M der Fernuni Hagen Anwalt werden.
Unsere verehrten, hochgeschätzten Politiker haben sich bereits daran begeben, dazu Möglichkeiten zu entwickeln (Stuttgarter Modell, 4-Stufen-Modell und so einige andere Modelle).
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