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Mal angenommen ein RA wird außergerichtlich tätig. Die Geschäftsgebühr entsteht. Dann strengt er in der gleichen Angelegenheit für seinen Mdr. eine Verfahren im einstweiligen Rechtschutz an.
1.Wie wird die Geschäftsgebühr gegenüber dem Mdt. angerechnet?
2. Wird die Verfahrensgebühr im KFA hinsichtlich der geschäftsgebühr gekürzt?
1.Wie wird die Geschäftsgebühr gegenüber dem Mdt. angerechnet?
Mit 0,65 bei ner 1,3 Geschäftsgebühr.
trings hat folgendes geschrieben::
2. Wird die Verfahrensgebühr im KFA hinsichtlich der geschäftsgebühr gekürzt?
Um 0,65 bei ner 1,3 Geschäftsgebühr.
Das ist ne ganz normale Vorbem. 3 IV VV RVG Anrechnung. Es spielt also keine Rolle, dass es ne einstweilige Verfügung war. _________________ Null Komma
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nix
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