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Verfasst am: 19.12.07, 08:30 Titel: Termin zur eidesst.Versicherung einhalten trotz Bezahlung?
Guten morgen,
angenommen, ein Gerichtsvollzieher ist telefonisch nicht erreichbar. Stattdessen wurde er schriftlich informiert, dass die Forderlung laut Zwangsvollstreckungsauftrag komplett beglichen wurde. Eventuel stehen noch Zinsen aus, deren genaue Höhe unbekannt ist, da der Gerichtsvollzieher telefonisch nicht erreichbar ist.
Muss unter diesen Umständen ein Termin zur eidesstatt. Versicherung eingehalten werden, auch wenn man dadurch die Kündigung in der Probezeit bei einer neuen Arbeitsstelle riskiert?
Oder reicht die schriftliche Nachfrage nach der genauen Höhe der ausstehenden Forderung, die dann innerhalb einer Frist von einer Woche gezahlt wird?
Erscheint der Schuldner zum Termin zur Abgabe der EV nicht, kann auf Antrag des Gläubigers ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen werden, § 902 ZPO.
Der Termin zur Abgabe "kann" verschoben werden, wenn der Schuldner glaubhaft (!!!) macht, dass er die Schuld innerhalb von 6 Monaten ausgleichen wird, § 900 II ZPO.
Keinesfalls also ist dem Schuldner zu raten, einfach nicht zum Termin zu erscheinen, ohne dies mit dem GV abgesprochen zu haben. _________________ Null Komma
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nix
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