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Verfasst am: 13.02.05, 07:06 Titel: Schäden durch Bäume nach Sturm
Hallo,
nach dem nächtlichen Sturm habe ich bitte folgende Frage. Stimmt es, daß man Gartenbäume alle zwei Jahre von einem Fachmann überprüfen lassen muß, da sonst, wenn ein Baum durch Stum einen Schaden anrichtet, dieser dann nicht von der Versicherung übernommen wird? Mir war diese Klausel nämlich nicht bekannt. Ich habe den Versicherungsvertrag schon seit Jahrzehnten (neue Bundesländer), und ich kann nicht sagen, ob es die Klausel damals schon gab.
nur wenn den eigentümer des baumes ein nachweisbares verschulden trifft, weil er seiner sicherungspflicht nicht nachgekommen ist, ist er haftpflichtig. wie er dieser sicherungspflicht nachkommt, ist nicht vorgeschrieben.
ein blick ins "kleingedruckte" wird aber klarheit schaffen.
Verfasst am: 14.02.05, 01:08 Titel: Re: Schäden durch Bäume nach Sturm
Simbaline hat folgendes geschrieben::
Hallo,
nach dem nächtlichen Sturm habe ich bitte folgende Frage. Stimmt es, daß man Gartenbäume alle zwei Jahre von einem Fachmann überprüfen lassen muß, da sonst, wenn ein Baum durch Stum einen Schaden anrichtet, dieser dann nicht von der Versicherung übernommen wird? Mir war diese Klausel nämlich nicht bekannt. Ich habe den Versicherungsvertrag schon seit Jahrzehnten (neue Bundesländer), und ich kann nicht sagen, ob es die Klausel damals schon gab.
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