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Zahlt Haftpflicht?

 
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silio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 13:57    Titel: Zahlt Haftpflicht? Antworten mit Zitat

Fahrrad vor Laden in Ständer abgestellt, jedoch nicht groß gesichert. Im Fahrradkorb befanden sich Einkäufe. Daneben parkt ein Auto. Windiger Tag, Fahrad kippt um und verursacht mit dem dem Korb am daneben geparkten Auto einen heftigen Kratzer.
Zahlt die Haftpflicht des Radfahrers? Was ist zu beachten? Wann muss der Schaden gemeldet werden? Braucht man Zeugen für den Vorfall? Fotos? Handelt es sich um Fahrlässigkeit des Radfahrers? Zahlt die Versicherung überhaupt?
Habe zwar Haftpflicht, ist aber das erste Mal, dass ein Schadensfall aufgetreten ist und ich will nicht am Ende selbst für den Schaden aufkommen müssen.
Wie geht man nun am besten vor?
Sorry, sind bestimmt Anfängerfragen, aber ich hab keine Ahnung.
Danke für die Hilfe.
Silio
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, die Haftpflicht ist die einzige Versicherung die sogar bei grober Fahrlässigkeit zahlt.

Also, für mich ist das ein klarer Versicherungsfall! Bilder etc. sind natürlich wichtig.

Gruß Helmut
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 12.02.05, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Bereich greift die Verschuldenshaftung und nicht die Gefährdungshaftung. Es kommt also nicht nur darauf an das was passiert ist, sondern das mich ein verschulden trifft. (Ich habe das Fahrrad so abgestellt, das es umfallen muste)
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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silio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

also ich kann ruhig zugeben, dass ich das Rad nicht gesichert hatte und die Einkäufe sich im Korb befanden und das Rad deshalb gekippt ist? Andernfalls hätte ich betont, dass es ein sehr windiger Tag war und das Rad deswegen gekippt war. Wobei ich denke, dass es wohl eine Kombination von beidem war und ich auch noch den geheimen Verdacht habe, dass der Autofahrer selbst beim Einsteigen gegen mein Rad gestossen ist. es war alles ziemlich eng auf dem Parkplatz.
Danke
silio
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Du musst einen Schaden so schildern, wie es gewesen ist.

Sagst Du die Unwahrheit, verlierst Du den Versicherungsschutz!

Also, immer schön ehrlich bleiben!
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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silio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab nicht vor zu lügen, aber es ist schwer ehrlich zu sein, wenn man den Vorfall nicht live miterlebt hat. Ich kann schwer sagen, was genau zum Kippen geführt hat:
der Wind oder falsches Einstellen in den Ständer, oder überladener Fahrradkorb oder der Autobesitzer selbst, der möglicherweise ans Fahrrad gestoßen ist und es somit zum Kippen gebracht hat? Es ist jedoch nicht schlecht zu wissen, was man unter keinen Umständen sagen darf.
Als Kind hatte ich mal den Geigenbogen meiner Freundin zerbrochen. Da sagte der Versicherungsmensch meinen Eltern, sie sollten unter keinen Umständen erwähnen, dass der Bogen offen bei ihr im Zimmer herumlag, sonst würde die Versicherung nicht zahlen. Ich wollte nicht in so ne Falle tappen, denn so ein Lackschaden kann ja ziemlich teuer werden, hab ich mir sagen lassen.
Silio
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 14.02.05, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die wahrheit so aussieht, dass du hättest erkennen können/müssen, dass das fahrrad beladen und bei den windverhältnissen kippen könnte, trifft dich ein verschulden und die versicherung zahlt. "das rad stand zwar wackelig, aber ich dachte, es wird schon gehen."

wenn die wahrheit so aussieht, dass dir nix vorzuwerfen ist, da nicht vorhersehbar war, dass das fahrrad kippen könnte/wird, wird die haftpflichtversicherung die ersatzpflicht für dich abwehren und der geschädigte bleibt auf seinem schaden sitzen. "ich kann mir nicht erklären, warum das fahrrad umgekippt ist, da ich es ordentlich abgestellt habe. eventuell hat der plötzlich aufkommende wind oder der autofahrer selbst mein fahrrad umgestoßen."
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