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2 Wochen im Rechtssystem?

 
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jrewing
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.12.07, 21:38    Titel: 2 Wochen im Rechtssystem? Antworten mit Zitat

Hallo, habe eine Zahlungsaufforderrung erhalten - wie genau werden 2 Wochen im Rechtssystem berechnet, erhalt der Aufforderrung war der 11.12.2007 (Dienstag), verfasst wurde das Dokument am 10.12.2007.

2 Wochen sind bei mir 14 Tage (10 Werktage)

Heute ist der 19. - heisst das die frist ist am Freitag abgelaufen oder erst nächste woche...


Benötige Hilfe u. Rat
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 19.12.07, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Fristberechnung ergibt sich aus den §§ 186 ff. BGB. Mein Rat wäre einfach sofort zu zahlen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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jrewing
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.12.07, 22:05    Titel: ... Antworten mit Zitat

Okay, danke hilft mir,

eine Frage hätte ich nocht, es gibt doch die sogenannte "Verjährung", wenn ich seit des Tatbeginns bsp. "Blitzer" und den erhalt in einspruch gehe, sind doch 3 Monate die Sog. Verjährung bei Behörden, tritt dies auch ein während eines wiederspruches?.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 20.12.07, 07:51    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

jrewing hat folgendes geschrieben::
"Verjährung", wenn ich seit des Tatbeginns bsp. "Blitzer" und den erhalt in einspruch gehe, sind doch 3 Monate die Sog. Verjährung bei Behörden, tritt dies auch ein während eines wiederspruches?.
Nein, klick
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