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Forderung ist doch verjährt?!?

 
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boni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 08:50    Titel: Forderung ist doch verjährt?!? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Herr A wollte mitte/ende 2003 eine GmbH gründen.
Auf Grund privater Probleme ist diese dann kurz vor der Eintragung noch abgebrochen worden.

Die Rechnung des Notars wurde auch 2003 (21.05 + 11.09.2003) erstellt.

Nun, anfang Dezember 2007 kommt ein Schreiben dieses Notars mit der bitte um ausgleich der Rechnungen.

Da Herr A der Meinung war diese seien Verjährt teilt er dies dem Notar schriftlich mit.
(Weiß nicht welcher § aber im BGB stand sowas von 3 Jahren zum ende des Kalenderjahres).

Somit müßte die Rechnung zum ende 2006 verjährt gewesen sein.

Nun meldet sich der Notar mit der Info Herr A würde sich irren wenn er glauben würde das es verjährt sei, denn Gemäß § 17 KostO beträgt die verjährungsfrist 4 Jahre zum ende des Kalenderjahres, somit ende 2007.

Und durch mein Schreiben hätte sich die Frist um weitere 4 Jahre verlängert.

Was stimmt denn nun??

Vielen dank im voraus.
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie sich doch § 17 KostO einfach mal durch.
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boni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich ja gemacht.

Also laut BGB § 195 sind die regelmäßigen verjährungsfristen 3 Jahre.

Und laut § 17 KostO
(1) - Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in 4 Jahren.
(3) - 1Auf die Verjährung sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.
Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung von Kosten beginnt auch durch die Aufforderung zur Zahlung oder durch eine dem Schuldner mitgeteilte Stundung erneut.

Heißt das jetzt das die verjährung normalerweise 3 jahre beträgt, aber in diesem fall 4 jahre weil es sich um Kosten handelt?

Und durch sein Schreiben beginnt die Frist von vorne?

(es handelt sich überwiegend um die Berechnung der GmbH kosten zur Info)
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boni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 20.12.07, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, habe jetzt ne menge gelesen, die verjährungsfrist bei diesem Fall ist 4 jahre.

Die frage die bleibt ist, wurde durch das schreiben die Frist wieder verlängert?

Das geht doch nur durch schuldeingeständniss oder Mahnbescheid!

Aber was versteht man unter chuldeinbekenntniss?
Ist es ein schuldeingestöndniss wenn man gegenüber dem Notar es bedauert das die kosten nicht beglichen wurden und dann darauf hinweißt das sie mittlerweile verjährt sind??
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 21.12.07, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
boni hat folgendes geschrieben::
Ok, habe jetzt ne menge gelesen, die verjährungsfrist bei diesem Fall ist 4 jahre.
Sehe ich auch so.

boni hat folgendes geschrieben::
Die frage die bleibt ist, wurde durch das schreiben die Frist wieder verlängert?
Sie beginnt mA nach § 17 KostO erneut.

boni hat folgendes geschrieben::
Ist es ein schuldeingestöndniss wenn man gegenüber dem Notar es bedauert das die kosten nicht beglichen wurden und dann darauf hinweißt das sie mittlerweile verjährt sind??
Ersteres würde ich bejahen, Letzteres verneinen.
_________________
chatterhand
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