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Verfasst am: 21.12.07, 06:57 Titel: Wie lange darf ein Rechtsanwalt verzögern?
Hallo liebe Forumsfreunde,
ich habe folgende Frage:
Nach einen Vergleich wird dem Kläger eine Summe zugesprochen. Diese Summe wird von der Gegenseite an den Anwalt des Klägers überwiesen. Wie lange darf dieser sich mit der Überweisung an den Mandanten Zeit lassen? Gibt es hierzu fristen? Erfahrungswerte?
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich wünsche allen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
siehe hier und § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Vielen Dank! _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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