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ware geht beim rücksendung verloren.war aber 500€ versichert
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sonbahar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 13:54    Titel: ware geht beim rücksendung verloren.war aber 500€ versichert Antworten mit Zitat

Hallo Leute
meine frage ist
ich habe eine Notebook für 900 euro gekauft und nach 4 tage habe ich von meine rückgaberecht gebrauch gemacht und zurück gesendet
das habe ich auch per Email schriftlich gemacht.
und die Ware ging auf dem post weg verloren
ich habe die Ware leider bis 500 Euro versichert.
bekomme ich dann von der Verkäufer 500 Euro oder 900 Euro
in der Online Shop agbs des Verkäufers steht nicht von Versicherung summe
vielen dank für ihre Hilfe
frohes Weihnachten
Sonbahar
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PhilippMUC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

versandrisiko liegt beim händler

(wenn kunde verbraucher ist)
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sonbahar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

PhilippMUC
danke für die schneller antwort
aber wenn der Verkäufer sagt warum ich die Paket nicht höhe versichrt habe
hat er nicht Recht ?

vielen dank
Sonbahar
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber wenn der Verkäufer sagt warum ich die Paket nicht höhe versichrt habe
dann könnte man sagen, dass die Rücksendung nicht im Risikobereich des Käufers liegt, sondern der Verkäufer dafür zuständig ist (Verbrauchsgüterkauf vorausgesetzt).

Grüße und schöne Weihnachten
KurzDa
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sonbahar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank
nach dem ich jetzt in seine agbs gelesen habemmache ich mir grosse sorge

Ab einem Bestellwert von 40.- Euro übernehmen wir die Rücksendekosten. Bitte geben Sie die Ware als normales Standardpaket bei Ihrer Poststelle auf. Auf Wunsch können wir nach Absprache mit Ihnen die Ware auch durch einen Transportdienst abholen lassen.

also er kann auch sagen warum ich das nicht gemacht habe
mann ich idiot
wieso habe ich das alles nicht korrekt gelesen
selber schuld
ich bin schon froh wenn ich 500 euro bekomme

Gruss
Sonbahar
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PhilippMUC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

sonbahar hat folgendes geschrieben::
vielen dank
nach dem ich jetzt in seine agbs gelesen habemmache ich mir grosse sorge

Ab einem Bestellwert von 40.- Euro übernehmen wir die Rücksendekosten. Bitte geben Sie die Ware als normales Standardpaket bei Ihrer Poststelle auf. Auf Wunsch können wir nach Absprache mit Ihnen die Ware auch durch einen Transportdienst abholen lassen.

also er kann auch sagen warum ich das nicht gemacht habe
mann ich idiot
wieso habe ich das alles nicht korrekt gelesen
selber schuld
ich bin schon froh wenn ich 500 euro bekomme

Gruss
Sonbahar


"normales Paket" ist versichert bis 400,- so weit ich weis.
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen Vorlage des quittierten Einlieferungsbelegs haftet (Wortsperre: Firmenname) im Fall von Verlust oder Beschädigung Ihres Paketes für den entstandenen unmittelbaren Schaden (Wertverlust) bis maximal 500 Euro. Für besonders wertvolle Gegenstände kann darüber hinaus eine Transportversicherung bis 2.500 Euro bzw. 25.000 Euro abgeschlossen werden. Für PÄCKCHEN wird mit dem Service Nachweis bis 25 Euro gehaftet.

so steht es auf der Seite von (Wortsperre: Firmenname)
Hast du es denn mit Nachweis versendet (Paket)
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sonbahar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

parek war bis 500 euro versichert
mit (Wortsperre: Firmenname)
Paketmarke Spetzial
ich will jetzt wissen ob ich 500 euro bekomme oder 900 euro
kann mir vieleicht eine experte das sagen ?
vielen dank
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

ca. 500, aber vorher wird nachgeforscht wo das Paket ist.
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sonbahar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

nein das weiss ich schon
aber ich habe von meine rückgaberecht gebrauch gemacht un ddie ware wieder an dem verkäufer zurück gesendet
und verloren gegangen
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

das wissen wir ja schon, aber etwas mit 500 € zu versichern, das mehr Wert ist nenn ich D....heit.
Der Käufer wird auf allen Kosten außer den 500€ sitzen bleiben.
Er hätte auch die Rückgabe über den Retourschein machen sollen. Nächstes mal vorher lesen, dann handeln.

AGB D**

(3) (Wortsperre: Firmenname) beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der
schuldhaften Verletzung sonstiger Pflichten nicht auf die gesetzlichen
Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als 500,- EURO beträgt.


Das ist ein Problem. Da der Schaden über 500 liegt kann die Versicherung die Übernahme der 500 ablehnen! Oder deute ich das Falsch?
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sonbahar
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Anmeldungsdatum: 24.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

aber wieso schreibt der verkäufer in seine agb das hier ?

Ab einem Bestellwert von 40.- Euro übernehmen wir die Rücksendekosten. Bitte geben Sie die Ware als normales Standardpaket bei Ihrer Poststelle auf. Auf Wunsch können wir nach Absprache mit Ihnen die Ware auch durch einen Transportdienst abholen lassen.

in welsche agb steht das ,das der kunde die ware höhe versicheren muss?

ich meine laut gezetz , ich als privat kunde bekomme ich meine geld von verkäufer zurück,nicht von der D-H-L

eine sagt so eine sagt so
daher bin ich auch nicht sicher
vielen dank
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das so in den AGB steht, und KEIN Retourschein beigepakt war, muss der Verkäufer den vollen Schaden an den Käufer bezahlen (900€) und muss das mit D.. selbst klären.

Aber wieso steht so etwas in den AGB, wenn doch ein Retourschein beilag?
Oder lag doch keiner bei?
Ich würde mich auf die AGB berufen, der Rest ist Pech des Händlers.
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sonbahar
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Anmeldungsdatum: 24.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

sorry
das steht nicht in der agb sondern in rücksendung info
also in der agb steht auch nich etwas von höhe versichern
ich habe bis jetzt nie problemme gehabt da die ware nir verloren gegangen ist
aber dieses mal muss ich hoffen das die ware irgend wo auftaucht
hier ist der agb von der verkäufer

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Portoauslagen werden durch uns erstattet. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen nach Absprache abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

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sonbahar
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Anmeldungsdatum: 24.12.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 27.12.07, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

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