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Gewinnspiel Kopplung

 
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Wolfrahm
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Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.12.07, 17:09    Titel: Gewinnspiel Kopplung Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall.

Firma X betreibt eine Internetseite (Eine Art Online Community)

Personen können sich auf der Internetseite kostenlos anmelden und die Website nutzen.
Zusätzlich gibt es aber die Möglichkeit gegen ein Entgelt Premiumnutzer zu werden um mehr Funktionen nutzen zu können.

Firma X möchte nun über einen gewissen Zeitraum ein Gewinnspiel veranstalten und dabei täglich unter allen Teilnehmern des jeweiligen Tages einen kleinen Preis verlosen.

Der Preis wird täglich unter ALLEN angemeleten Personen verlost, die am jeweiligen Tag am Gewinnspiel teilgenommen haben und das Spiel auch richtig gelöst haben. (Lösen eines kleinen Rätsels). Egal ob normale Nutzer oder Premiumnutzer. Um normaler Nutzer zu werden reicht die Angabe eines Spitznamens, eines Passworts und der Email-Adresse.

Die Teilnahme verlangt also eine kostenlose Registrierung auf der Website.

Liegt hier eine rechtswiedrige Kopplung vor?

Würde eine Kopplung vorliegen wenn der Preis nur unter den Premiumnutzern verlost werden würde?

Muss Firma X zusätzlich die Teilnahme über den Postweg ermöglichen? (Postkarte)
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.12.07, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Frage!
§ 4 Nr. 6 UWG ist m.E. falsch geschrieben Lachen. Wenn man das wörtlich liest, dann wäre die Unlauterkeit im vorliegenden Fall zu bejahen. Wer Gewinnspiel veranstaltet und dabei Geld mit der Teilnahme-Hotline verdient (0,5€ pro Anruf), der handelt nicht unlauter, weil das "die üblichen Übermittlungskosten" sind. Wer für diese 50 Cent eine Ware verkauft oder gar wie im vorliegenden Fall kostenlos eine Dienstleistung erbringt, handelt unlauter. Ich verstehe die Logik nicht Mit den Augen rollen.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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