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Horatio FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.12.2007 Beiträge: 52
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Verfasst am: 25.12.07, 14:34 Titel: Verfahrensverzögerung |
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Hallo.
Ich habe eine Frage zum Berufsrecht der Rechtsanwälte.
In meinem Fall ist gegen einen Rechtsanwalt Beschwerde bei einer Rechtsanwaltskammer eingereicht worden mit der Begründung, der Rechtsanwalt habe durch Terminsabsagen bzw. Anträge auf Terminsverschiebungen das Verfahren (kein Strafverfahren) der Mandanten verzögert.
Gibt es eine Pflicht des Rechtsanwalts, auf eine möglichst schnelle Durchführung es Verfahrens der Mandanten hinzuwirken, bzw. liegt in dem geschilderten Fall durch Terminsverlegungen eine Verfahrensverzögerung vor??
Kann durch Terminsverlegungen überhaupt eine tatsächliche Verfahrensverzögerung eintreten?? Habe dazu bisher keinerlei Rechtsprechung finden können. |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 25.12.07, 16:22 Titel: |
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Man könnte aus der Stellung des RA als unabhängiges Organ der Rechtspflege eine ökonomische Prozessführungspflicht ableiten.
Nur, solange der Anwalt nicht mit Unwahrheiten den Prozess verzögert, sehe ich keinen Grund für ein Standesverfahren. Solange das Gericht den Terminsverlegungen zustimmt, "kontrolliert" ja eine höhere Stelle die Gründe des RA.
Wenn der eigene Mandant durch eine Prozessverzögerung Schaden nimmt (z.B. Insolvenz des Gegners), ist er durch die vertragliche Haftung geschützt.
Wenn er die Titulierung eines Anspruches gegen seinen Mandanten verzögert, kann dies ja durchaus in dessen Interesse sein.
Wer hat den das Standesverfahren angeleiert? Doch wohl nicht wieder mal die anwaltlich nicht vertretene Gegenseite? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.12.07, 18:14 Titel: |
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@Milo:
Das dürfte den Punkt treffen. Mir wäre jetzt kein Anwaltskollege erinnerlich, der nicht schon einmal einen Prozess durch einen Terminsverlegungsantrag (oder schwerere Geschütze ) verzögert hätte - die rühmliche Ausnahme bin selbstverständlich ich...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Horatio FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.12.2007 Beiträge: 52
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Verfasst am: 25.12.07, 18:15 Titel: |
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Nee, das Beschwerdeverfahren wurde von den eigenen Mandanten eingeleitet, die mit dem Anwalt unzufrieden waren.
Danke übrigens für die Antwort.
Ich bin allerdings immer noch am überlegen, ob man nicht einen Verstoß gegen § 43 BRAO annehmen kann, wenn der Anwalt seinen Mandanten eine zügige Durchführung des Verfahrens versichtert und später herauskommt, dass er bei Gericht um Terminsverlegungen gebeten hat.
Suche auch immer noch einen vergleichbaren Fall aus der Rechtsprechung.
Vielleicht weiß ja jemand hier im Forum, ob über etwas Vergleichbares mal entschieden wurde. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.12.07, 18:38 Titel: |
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Von wievielen Terminsverlegungen sprechen wir denn, und was waren die Begründungen für die Verlegungsanträge?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Horatio FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.12.2007 Beiträge: 52
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Verfasst am: 25.12.07, 19:09 Titel: |
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Es handel sich um vier bis fünf Terminsverlegungen innerhalb von 1 1/2 Jahren.
Gründe waren u.a. Krankheit und Arbeitsüberlastung des RA sowie Terminskollisionen.
Viele Grüße,
Horatio |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 26.12.07, 00:25 Titel: |
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Horatio hat folgendes geschrieben:: | Es handel sich um vier bis fünf Terminsverlegungen innerhalb von 1 1/2 Jahren.
Gründe waren u.a. Krankheit und Arbeitsüberlastung des RA sowie Terminskollisionen.
Viele Grüße,
Horatio |
Und waren die Gründe nachweislich erlogen? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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Horatio FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.12.2007 Beiträge: 52
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Verfasst am: 26.12.07, 12:55 Titel: |
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Nein, die Gründe waren nicht nachweislich (!!) erlogen. Die Mandanten glauben aber, dass keine nachvollziehbaren Gründe vorgelegen haben.
Eigentlich würde ich dann ja auch sagen, dass eine Beschwerde keinen Erfolg haben kann. Aber wenn eine Rechtsanwaltskammer dem Geschehen trotzdem nachgeht, dann scheint die Angelenheit ja nicht ganz so eindeutig zu sein, oder? |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.12.07, 15:02 Titel: |
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Die Rechtsanwaltskammer ist bei Beschwerden der Mandanten verpflichtet, den Rechtsanwalt zur Stellungnahme aufzufordern. Das heißt noch gar nichts. Nach meiner Erfahrung werden 95 % dieser "Verfahren" eingestellt. Zur Illustrierung: Ein Bekannter von mir, auch Rechtsanwalt, hatte jedes Jahr ein bis zwei dicke Ordner mit der Aufschrift "RAK", in dem er die jeweils die Stellungnahmeaufforderungen der Kammer und seine Antworten aufbewahrte. Es gab gegen ihn allerdings nie ein Rüge der Kammer oder gar ein Verfahren vor dem Anwaltsgericht.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Horatio FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.12.2007 Beiträge: 52
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Verfasst am: 26.12.07, 15:53 Titel: |
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Das beruhigt schon mal.
Wäre nur schön gewesen, wenn es irgendwo Rechtsprechung zu dem Thema Verfahrensverzögerung durch einen Rechtsanwalt gegeben hätte.
Viele Grüße,
Horatio |
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