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Mal angenommen ein Ehepaar trennt sich Mann zieht Mitte des Jahres 0 aus. Aufgrund großer Konflikte reden Mann und Frau nicht mehr miteinander. Nun zahlt Mann jeden Monat unterhalt für sein Kind ohne irgentwelche Festsetzungen und so. Er zahlt nach seinem Nettoeinkommen. Nun will aber die Frau Ihm eins auswischen und weigert sich eine zusammenveranlagung bei der Steuer durchzuführen. Welche möglichkeiten bieten sich dem Mann??
Meistens klappt es ja schon gut aber wenn so läuft ist der Mann ja ganz schön arm dran.
Gehts um das Jahr 0 ?
Hatte die Frau denn in dem betreffenden Jahr, für das die Zusammenveranlagung angestrebt wird Einnahmen ? Wenn ja, welche Höhe und welche Art ?
ja geht es, sie hatte in diesem Jahr reneneinahmen in höhe von ca 750 € brutto monatlich, aber steuernachzahlung würde ehemann übernehmen. es geht eigentlich nur darum ob der Mann die Frau zur zusammenveranlagung zwingen kann aufgrund gesetzlicher grundlagen
reneneinahmen in höhe von ca 750 € brutto monatlich
Ich vermute das heißt "Renteneinnahmen" , oder ?
Dann würde ich hier von einer Zwangszusammenveranlagung ausgehen.
Nachzulesen hier:BFH vom 10.1.1992 - BStBl. 1992 II S. 297 ... (In den Entscheidungsgründen unter a) !)
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