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Verfasst am: 14.02.05, 14:27 Titel: Dach erschlug Auto - zahlt der Gebäudeeigentümer? DRINGEND
Wenn ein geparktes Auto während eines Sturms vom abgedeckten und herumfliegenden Dach eines Gebäudes (der Stadtwerke) getroffen und schwer beschädigt wird (vermutl. Totalschaden), ist dann zu erwarten, daß die (Gebäude-) Versicherung der Stadtwerke den Schaden an dem Auto und alle damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen (Abschleppgebühr, Gutachter, Mietwagen) bezahlt?
Meine KFZ-Kasko-Versicherung würde zwar notfalls sonst auch den Schaden bezahlen, ABER NICHT DIE ABSCHLEPPKOSTEN UND EINEN MIETWAGEN, daher stehe ich im Moment sehr dumm da.
Würde mich freuen, wenn jemand vielleicht eine Idee hierzu hat oder eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und davon berichten kann.
die gebäudeversicherung zahlt nur, wenn den gebäudeeigentümer ein verschulden trifft. zum beispiel dann, wenn einfach so ziegel vom dach fallen, weil er sich nicht um das dach gekümmert hat. hätte das dach den "wind" aushalten müssen und ist es nur weggeflogen, weil der eigentümer es nicht ausreichend gesichert hat, dann zahlt die gebäude-haftpflicht wohl auch. ist aber wackelig und kann sich sehr in die länge ziehen.
der wind als verursacher ist aber schlecht haftfplichtig zu machen...
die teilkasko zahlt auf jeden fall. allerdings nur den naturalersatz ohne ausfall.
die gebäudeversicherung zahlt nur, wenn den gebäudeeigentümer ein verschulden trifft. zum beispiel dann, wenn einfach so ziegel vom dach fallen, weil er sich nicht um das dach gekümmert hat. hätte das dach den "wind" aushalten müssen und ist es nur weggeflogen, weil der eigentümer es nicht ausreichend gesichert hat, dann zahlt die gebäude-haftpflicht wohl auch. ist aber wackelig und kann sich sehr in die länge ziehen.
der wind als verursacher ist aber schlecht haftfplichtig zu machen...
die teilkasko zahlt auf jeden fall. allerdings nur den naturalersatz ohne ausfall.
dumm gelaufen!
Ich denke nicht, dass es dumm gelaufen ist, denn der Grundstücksbesitzer muss nachweisen, dass ihn kein Vershulden trifft. Das ergibt sich aus dem letzten Satz von § 836 Absatz 1 BGB:
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BGB § 836 Haftung des Grundstücksbesitzers
(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
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und was nützt uns dieses wissen nun in der praxis?
um eine leistung aus der teilkasko zu erhalten, muss er den schaden sofort melden, um nicht wegen der "obligenheitsverletzung im schadenfall" mit leeren händen da zu stehen. ich würde mich daher nicht darauf verlassen, dass der gebäude-besitzer seiner sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
der geschädigte kann natürlich auf die leistung der teilkasko verzichten und es darauf ankommen lassen, ob er jemals eine leistung vom gebäude-besitzer erhält. äußerst fraglich!
sinnvoll wäre doch, den schaden am fahrzeug der teilkasko zu melden und den ausfall (leihwagen, wertminderung etc.) vom gebäude-besitzer zu verlangen. so hat er wenigstens garantiert den sachschaden in trockenen tüchern.
und was nützt uns dieses wissen nun in der praxis?
um eine leistung aus der teilkasko zu erhalten, muss er den schaden sofort melden, um nicht wegen der "obligenheitsverletzung im schadenfall" mit leeren händen da zu stehen. ich würde mich daher nicht darauf verlassen, dass der gebäude-besitzer seiner sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
der geschädigte kann natürlich auf die leistung der teilkasko verzichten und es darauf ankommen lassen, ob er jemals eine leistung vom gebäude-besitzer erhält. äußerst fraglich!
sinnvoll wäre doch, den schaden am fahrzeug der teilkasko zu melden und den ausfall (leihwagen, wertminderung etc.) vom gebäude-besitzer zu verlangen. so hat er wenigstens garantiert den sachschaden in trockenen tüchern.
Sie verwechseln vermutlich etwas.
Der Geschädigte hat einen Anspruch gegen den Grundstücksbesitzer, nicht gegen dessen Versicherung. Wenn der Grundstücksbesitzer die Inanspruchnahme seiner Versicherung versäumt, ist das (zunächst) sein Problem. Den Geschädigten tangiert das nur dann, wenn der Grundstücksbesitzer selbst nicht zahlen kann.
Ich kann nur empfehlen, an den Grundstücksbesitzer heranzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Oder warum soll die eigene Teilkasko damit belastet werden ?
Verfasst am: 15.02.05, 07:43 Titel: Gebäudeeigentümer als Verursacher? / Schuldeingeständnis?
Herzlichen Dank für die vielen Antworten zu meinem Problem!
Offenbar gehen jedoch die Meinungen hierzu etwas auseinander, strittig scheint mir vor allem zu sein, ob man überhaupt von dem Gebäudeeigentümer als "Verursacher" des Schadens sprechen kann, da das Dach ja durch den Sturm abgedeckt wurde.
Ist der Gebäudeeigentümer also nur dann haftbar zu machen, wenn er möglicherweise das Dach nicht so "gepflegt" oder "beobachtet" hat, daß dieser Schaden hätte vermieden werden können?
Falls das so ist: Muß ich nun beweisen, daß der Gebäudeeigentümer dies versäumt hat (was ja wirklich unrealistisch wäre, da hätte ich ja gar keine Chance), oder muß der Gebäudeeigentümer selbst nachweisen, daß er seiner "Sorgfaltspflicht" (ist das der richtige Ausdruck?) nachgekommen ist und der Schaden unvermeidbar war?
Eins ist mir noch rätselhaft: Am Samstagabend war jemand von den Stadtwerken vor Ort (der wurde von der Polizei benachrichtigt), der dann von sich aus das Abschleppen meines Wagens und die Unterbringung in einer Halle beim Abschlepper (damit er durch das zerschmetterte Dach nicht naßgeregnet wird) organisiert hat. Der Polizist, der anbot, per Funk den Abschlepper zu verständigen, fragte extra noch, ob die Stadtwerke ein bestimmtes Unternehmen bevorzugen würden, mit dem sie einen Vertrag o.ä. hätten, aber der Stadtwerke-Mensch meinte, es sei ihnen gleich, welcher Abschlepper das macht.
Ist dieses Verhalten des Stadtwerke-Menschen als eine Art Schuldeingeständis zu werten?
Oder falls nicht: Kann man nach diesem Verhalten zumindest verlangen, daß die Stadtwerke nun den Abschlepper und die Standgebühren für die Unterbringung in der Halle bezahlen? Denn wenn ich davon hätte ausgehen müssen, daß ich auf diesen Kosten sitzenbleibe, dann hätte ich einen Freund hertelefoniert, der im (Wortsperre: Firmename) ist (somit wäre das dann kostenlos gewesen). Meine KFZ-Versicherung will diese Kosten nämlich nicht übernehmen.
Ist der Gebäudeeigentümer also nur dann haftbar zu machen, wenn er möglicherweise das Dach nicht so "gepflegt" oder "beobachtet" hat, daß dieser Schaden hätte vermieden werden können?
Falls das so ist: Muß ich nun beweisen, daß der Gebäudeeigentümer dies versäumt hat (was ja wirklich unrealistisch wäre, da hätte ich ja gar keine Chance), oder muß der Gebäudeeigentümer selbst nachweisen, daß er seiner "Sorgfaltspflicht" (ist das der richtige Ausdruck?) nachgekommen ist und der Schaden unvermeidbar war?
Der Eigentümer haftet, wenn ihm nicht der Beweis gelingt, dass kein Verschulden seinerseits vorliegt. Das geschieht durch Sachverständigengutachten.
Anna*** hat folgendes geschrieben::
Ist dieses Verhalten des Stadtwerke-Menschen als eine Art Schuldeingeständis zu werten?
Nein.
Anna*** hat folgendes geschrieben::
Oder falls nicht: Kann man nach diesem Verhalten zumindest verlangen, daß die Stadtwerke nun den Abschlepper und die Standgebühren für die Unterbringung in der Halle bezahlen?
Der Eigentümer haftet, wenn ihm nicht der Beweis gelingt, dass kein Verschulden seinerseits vorliegt. Das geschieht durch Sachverständigengutachten.
und was ist, wenn ihm der beweis gelingt, dass ihn kein verschulden trifft? hm? dann bleibt die geschädigte auf ihrem schaden sitzen, weil bis dahin die obliegenheit der sofortigen meldung in der teilkasko verletzt wurde.
der stadtwerke-mensch hat durch die "trockenstellung" des fahrzeuges fürsorglich gehandelt, um ihren schaden zu mindern. ein schuldeingeständnis ist daraus nicht abzuleiten. als auftraggeber des abschleppers tragen zunächst die stadtwerke die abschleppkosten. sollte allerdings der nachweis gelingen, dass kein verschulden der stadtwerke vorliegt, werden die stadtwerke die abschleppkosten an den eigentümer des fahrzeugs weiterreichen, wenn sie das nicht bereits gleich tun...
wollen wir hier nun ein jahr lang den sachverhalt diskutieren oder dafür sorgen, dass der fragesteller einen brauchbaren rat erhält, wie er schnellstens an seine kohle kommt?!
--> schadenmeldung an die teilkaskoversicherung mit angabe der ursache. die teilkasko wird den sachschaden begleichen und anschliessend selbst den regress prüfen. im zweiten schritt können sie versuchen, den ausfall bei den stadtwerken geltend zu machen.
Den Schaden habe ich selbstverständlich sofort am Sonntag gleich meiner Versicherung gemeldet, nur um kein Risiko einzugehen, denn mit der Schadensabteilung der Stadtwerke konnte ich ja erst gestern vormittag sprechen.
Für alle, die das vielleicht interessiert: Es gibt eine neue Entwicklung in diesem Fall.
Bei einer kostenlosen Erstberatung durch einen vom (Wortsperre: Firmename) vermittelten RA meinte dieser, die Stadtwerke seien sehr wohl schadensersatzpflichtig, und das sollte man notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Die Begründung dessen habe ich als Laie nicht wirklich gut verstanden, es war aber die Rede von einem "Anscheinsbeweis", der nahe legt, daß mit diesem Dach irgendetwas nicht ganz in Ordnung gewesen sein kann, wenn es bei einem ganz normalen Wintersturm (und nicht etwa bei einem "Jahrhundertorkan", O-Ton RA) komplett abgehoben wird und wegfliegt.
Mit dieser Hintergrundinfo im Rücken habe ich noch einmal mit dem Stadtwerke-Menschen gesprochen und ihm dies dargelegt. Er sagte daraufhin, er würde sich nochmals informieren, soviel Ahnung hätte er davon eigentlich auch nicht, und prompt rief er eine Stunde später wieder an und meinte, das sei schon richtig, die Stadtwerke müssten den entstandenen Schaden bezahlen, ebenso die Bergungskosten und den Mietwagen.
Dies nur als Info für alle Interessierten.
Ich danke allen, die mir ihre Meinung geschrieben und mir dadurch sehr geholfen haben!
ja, anscheinsbeweis, schön und gut,
nur bei nem "wind" von stärke 10 und mehr fliegt auch bei nem intakten dach mal was weg....das muss noch kein jahrhundertorkan sein.
und ich gehe davon aus, dass in den vergangenen tagen windstärke 10 locker in einigen gebieten deutschlands erreicht wurde.
aber wenn das ganze jetzt übernommen wird, dann is ja alles in butter _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Trotzdem ein Tipp von mir: Bei der KFZ-Versicherung einen Schutzbrief mit absichern! In meinem Vertrag kostet das 6€ im Jahr, also Peanuts. Außerdem habe ich kostenlos den sogenannten Kasko-Komfort-Service abgesichert, d. h., ich gehe zur Vertragswerkstatt meines Versicherers und bekomme dafür auch beim Kaskoschaden einen kostenlosen Leihwagen. Da diese Vertragswerkstätten durchweg Werkstatten von Autohäusern in meinem Umkreis sind, sehe ich keinen Grund dort nicht hinzugehen.
Somit ist man im Ernstfall also auch abgesichert, wenn der Gebäudebesitzer seine Unschuld beweisen kann. Sicher ist sicher.
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