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recht.de :: Thema anzeigen - Vorwegabzug: Minderung nach §10 Abs. 3 Nr. 2 EStG
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Vorwegabzug: Minderung nach §10 Abs. 3 Nr. 2 EStG

 
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antenne7000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 10:26    Titel: Vorwegabzug: Minderung nach §10 Abs. 3 Nr. 2 EStG Antworten mit Zitat

Hallo,

gesetzt dem Fall der Vorwegabzug eines Steuerbescheides wird nach §10 Abs 3 Nr 2 EStG wird gemindert (3068€ ist ja normal). Was bedeutet das konkret bzw. wieso was wird gemindert? Irgendwie steige ich da bei dem Gesetztestext nicht so ganz durch.

Kann mir da bitte jemand Licht ins Dunkle bringen? Ach ja schönes Fest Winken
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 24.12.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast da den falschen Gesetzestext.

In 2005 hat sich die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen verändert. Es gibt jedoch eine sog. Günstigerprüfung altes Recht-neues Recht.

Der Vorwegabzug 3069 gehört zum alten Recht.

Dieser Vorwegabzug wurde um 16% des Bruttoarbeitslohnes gekürzt.
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antenne7000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

und wo bekomme ich den "neuen" Gesetzestext? Wie kommst du denn auf den Vorwegabzug 3069?
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 24.12.07, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der neue Gesetzestext ist der von Dir zitierte.

Die 3069 sind ein Tippfehler, soll 3068 heissen.
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antenne7000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.12.07, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

und was bedeutet das nun für das genante Beispiel)? Sorry für die blöde Frage, aber so ganz sagt mir das nichts.
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Für welches Beispiel?
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antenne7000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Na das aus dem ersten Beitrag Winken
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.07, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist kein Beispiel...oder sieht da jemand ein Beispiel?
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antenne7000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nun gut Winken Lange Rede kurzer Sinn, was bedeutet dieser Abzug? Und für was wird der gemacht?
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.07, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Weils im Gesetz steht?

Ich versteh hier irgendwie das Problem nicht...der Vorwegabzug wird um 16% des BAL gekürzt, der Rest ist dann (begrenzt) als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig....
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antenne7000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nun gut, vielleicht kann mir jemand erklären was der Vorwegabzug ist Winken. Ich habe zwar schon gegooglet, aber das hat mich nicht wirklich weiter gebracht.
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.07, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, das alte Berechnungsschema:


Code:
Summe der Vorsorgeaufwendungen      6000
Vorwegabzug   3069   
-Kürzung, 16%   3000   -69   69
verbleiben      5931
abzugsfähig max      -1334   1334
verbleiben      4963
abzugsfähig, ½ max 667      -667   667
als Sonderausgaben abzugsfähig         2070

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antenne7000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.12.07, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

OK, gut. Und in welchen Fällen kann dann das FA mehr als diese 16% kürzen (z.B. 2500€)?
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.07, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nie.

Der Vorwegabzug (3069) wird IMMER um 16% vom BAL gekürzt. Diese 16% sind mal mehr, mal weniger als 3069 €.
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