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angenommen, A hat extra 25 Euro Versandgebühren bezahlt, um von B rechtzeitig die Ware zum Heiligabend zu erhalten.
B versendet nun die Ware erst am 24.12., so dass sie erst am 27.12. ankommt.
B begründet den verspäteten Versand mit einer fehlenden Studentenbescheinigung, die für einen Rabatt der Ware fehlte. A argumentiert, dass die Bescheinigung mit Aufgabe der Bestellung mit hochgeladen wurde und A dies nicht schuldhaft versäumt habe. B sagt, dass die Bescheinigung intern nicht rechtzeitig angekommen sei. Außerdem verweist B darauf, dass bei Bestellungen mit Studentenrabatt kein Expressversand garantiert werden kann.
Kann A von B die zuviel bezahlten Gebühren i.H.v. 17 Euro erhalten? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Kann A von B weiteren Schadenersatz für verspätete Lieferung erhalten?
Es wurde per Express versendet, aber erst am 24.12., so dass die Ware erst am 27.12. eintraf. Versendet hätte werden sollen am 22.12.
Der bezifferbare Schaden beträgt 17 Euro. (da unter den eingetretenen Umständen auch der normale Versand gewählt worden wäre für 7,90 Euro anstatt 25 Euro).
Außerdem verweist B darauf, dass bei Bestellungen mit Studentenrabatt kein Expressversand garantiert werden kann.
Steht das so in den AGB oder in den Informationen zum Expressversand? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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