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ich habe Anzeige wegen Onlinebetruges erstattet. Nun habe ich heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, in welchem steht, dass ich einen "Vollstreckungstitel" gegen den Beschuldigten erwirken soll.
Nun meine Frage:
Was ist ein "Vollstreckungstitel"? und
wie kann ich diesen erwirken?
Da ich "nur" um ca. 200€ betrogen wurde, diese aber schon gerne zurück hätte, wollte ich mir die Kosten für einen Anwalt sparen und versuchen selbst diesen "Vollstreckungstitel" zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft konnte von dem Online-Versand noch ca. 14.000€ sicherstellen, auf dem Konto des ausländischen Shop-Betreiber sind jedoch nur 700€.
Z. B. ein Vollstreckungsbescheid. Vordrucke gibt es in der Rechtsbuchhandlung. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Muss ich nicht erst einen Notariell bestätigten Mahnbescheid an den im Ausland sitzenden (nicht deutsch sprechenden) Geschäftsführer senden und wenn dieser darauf keine Reaktion zeigt bei einem Gericht eine Klage einreichen? Und dieses Gericht erwirkt dann den Titel....
Mahnbescheid ist die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid. Das läuft übers Gericht. Näheres dazu sollte in den Erläuterungen des Vordrucks zu finden sein. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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