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Ich saß während dieser Klausur auf meinem Buch und pinselte den Kram ab.
Sie können mit dem Hintern lesen? Respekt! _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Da mein Hintern aber klein und knackig und ich zudem schon immer der Ansicht war, dass mir Röcke nicht stehen, reichte das Spreizen meiner Oberschenkel um einen Blick auf den Text zu erhaschen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 13.12.07, 09:42 Titel:
Jeyjey hat folgendes geschrieben::
Ja, aber faktisch MUSS es bewiesen werden...auch nach der Prüfung kann er nicht beweisen, dass Schüler X etwas, was in seiner Arbeit steht, nicht auswendig gelernt hat, sondern sich unerlaubten Mitteln bedient hat.
Mit ist so etwas während meiner Schulzeit auch einmal passiert. Da bin ich nachträglich aufgefordert worden, daß Aufgeschriebene mündlich zu wiederholen.
Das habe ich dann gemacht.
Dummer Versuch der Lehrerin, und ob das überhaupt zulässig war, kann ich auch nicht sagen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ja, aber faktisch MUSS es bewiesen werden...auch nach der Prüfung kann er nicht beweisen, dass Schüler X etwas, was in seiner Arbeit steht, nicht auswendig gelernt hat, sondern sich unerlaubten Mitteln bedient hat.
Mit ist so etwas während meiner Schulzeit auch einmal passiert. Da bin ich nachträglich aufgefordert worden, daß Aufgeschriebene mündlich zu wiederholen.
Das habe ich dann gemacht.
Richtig, so war es auch in meiner Schulzeit.
Eine Behauptung/Indiz kann man mit einem Beweis entkräften.
Bei dem TE wurde aber anscheinend sofort eine Strafe (Verurteilung) verhängt, ohne ihm dazu Gelegenheit zu geben. Die Vermutung der Lehrerin wurde von ihr also als Tatsache hingestellt, obwohl hier auch dafür kein Beweis vorliegt.
Ich denke, rechtlich gesehen ist sowas sicher nicht zulässig, nur.....
....haben die Schulen so ihre eigenen Gesetze und vieles liegt im Ermessen der Lehrkraft:
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Zitat:
wenn nicht, dann gibt es halt 0p auf die Aufgabe, undzwar NUR auf diese...aber nicht auf die gesamte Klausur.
Ja, diese Reaktion ist auch bei einer Täuschungshandlung laut § 24, Abs. (2), Punkt 2. möglich, aber nicht zwingend.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Also es ging ja um die Formulierungen, die dem Arbeitsblatt aus dem Unterricht fast identisch waren...der Schüler (mein Freund) wurde auch aufgefordert (nach mehr als 1 Woche nach der Klasur..), alles vor der Klasse mündlich wieder zu geben..dies tat er auch, er hat die wichtigsten Dinge nennen können, aber halt nicht mit den genauen Formulierungen...ist denn sowas überhaupt zulässig ?
Rein gesetzlich gesehen könnte ja ein Schüler eine Arbeit schreiben, 5 min. danach könnte er dem Lehrer/der Lehrerin "keine Ahnung" sagen, wenn sie ihn was mündlich fragen würde...ich weiß, das klingt paradox, aber wie gesagt rein gesetzlich gesehen..
Ein Lehrer, der während einer Klausur niemanden erwischt, hat dann bei der Korrektur schlichtweg Pech gehabt..er sollte das bewerten was ihm vorliegt und keine Thesen aufstellen, außer wenn natürlich die Ausführungen eines Schüler eines anderen sehr ähneln, dies ist aber ja hier nicht der Fall.
Für mich ist es ganz klar; diese Arbeit korrekt bewerten und bei der nächsten Arbeit 5 Lehrkräfte holen, die alle ihr Hauptaugenmerk auf den besagten Schüler werfen.
ac-hr hat doch oben den entsprechenden Paragrafen des hess. Schulgesetzes zitiert. Da steht sinngemäß "Wenn ein einziger Täuschungsversuch in einer Arbeit gemacht wird, kann die ganze Arbeit mit Null Punkten gewertet werden".
Da steht nicht, dass es absolut zweifelsfrei bewiesen sein muss und da steht auch nicht, dass es noch während der Prüfung selbst bewiesen werden muss.
Ja, aber faktisch MUSS es bewiesen werden...
Nein. "Pädagogisches Ermessen" reicht, das ersetzt "faktisch" den Beweis.
Jeyjey hat folgendes geschrieben::
Für mich ist es ganz klar;
Wenn Dir die Rechtslage ohnehin schon "ganz klar" ist, warum fragst Du dann noch?
Ich denke, es ist jetzt hinreichend oft gesagt worden, dass der Lehrer hier einen Ermessensspielraum hat. Umgangssprachlich: Es ist nicht eindeutig festgelegt, wie der Lehrer entscheiden muss. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Danke für ihre Meinung, doch ich würde auch gern die Meinung eines Juristen hören, der sich in dem Gebiet gut auskennt.
Damit kann ich leider auch nicht dienen , möchte aber trotzdem meine Meinung dazu sagen.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Jeyjey hat folgendes geschrieben::
Für mich ist es ganz klar;
Wenn Dir die Rechtslage ohnehin schon "ganz klar" ist, warum fragst Du dann noch?
Weil er wissen will, ob er Recht hat, wenn er damit ausdrücken will: „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Ist es so im Deutschen Recht, oder nicht? Unterliegen auch Schüler dem Deutschen Recht, oder nicht?
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Nein. "Pädagogisches Ermessen" reicht, das ersetzt "faktisch" den Beweis.
Hätten wir als Erwachsene nicht auch ein Problem, wenn wir solch einer Willkür ausgesetzt wären.
Ist unser Rechtsystem nicht so aufgebaut, dass es uns gerade davor schützen soll?
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Ich denke, es ist jetzt hinreichend oft gesagt worden, dass der Lehrer hier einen Ermessensspielraum hat. Umgangssprachlich: Es ist nicht eindeutig festgelegt, wie der Lehrer entscheiden muss.
Vielleicht hat Jeyjey eben genauso wie ich damit ein Problem.
Es gab/gibt immer Orte und Länder, wo es nicht eindeutig festgelegt war/ist, wie die Obrigkeit entscheiden musste/muss. Es lag/liegt einfach nur in ihrem Ermessen.
Sind wir nicht gerade darüber immer so besonders empört?
Gruß
syn
P. S. @Jeyjey
Hat ihr Freund denn schon versucht das mit der Lehrerin bzw. dem/der KlassenlehrerIn zu klären? _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Danke für ihre Meinung, doch ich würde auch gern die Meinung eines Juristen hören, der sich in dem Gebiet gut auskennt.
mfg
Und ich gern die des zuständigen Staatssekretärs...gehen Sie zu einem Anwalt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
also es lief so; Schüler hat schriftlich Einspruch erhoben mit Bezug auf das Hessische Schulgesetz.
Es kam zum Gespräch mit Lehrer und Schulleitung, Folge -> Bewertung mit 0p nicht zulässig, Zweitkorrektur durch Fachbereichsleiter.
Jetzt geht es primär um die eine Aufgabe, die fast identisch übernommen wurde.
Da will der Lehrer 0p drauf geben, Begründung: keine eigene Leistung.
Schüler will dennoch Punkte darauf, da die Aufgabe ja dennoch beantwortet wurde.
Jetzt wird abgewartet, ob Fachbereichsleiter auf diese Aufgabe Punkte verteilt oder nicht. Aber vorweg kann gesagt werden: Einspruch des Schülers wurde erwartungsgemäß akzeptiert ...schade, wenn man bedenkt, wie viele andere Schüler sich nicht trauen würden Einspruch zu erheben und somit nicht rechtsmäßig behandelt werden
also es lief so; Schüler hat schriftlich Einspruch erhoben mit Bezug auf das Hessische Schulgesetz.
Es kam zum Gespräch mit Lehrer und Schulleitung, Folge -> Bewertung mit 0p nicht zulässig, Zweitkorrektur durch Fachbereichsleiter.
Jetzt geht es primär um die eine Aufgabe, die fast identisch übernommen wurde.
Da will der Lehrer 0p drauf geben, Begründung: keine eigene Leistung.
Schüler will dennoch Punkte darauf, da die Aufgabe ja dennoch beantwortet wurde.
Jetzt wird abgewartet, ob Fachbereichsleiter auf diese Aufgabe Punkte verteilt oder nicht. Aber vorweg kann gesagt werden: Einspruch des Schülers wurde erwartungsgemäß akzeptiert ...schade, wenn man bedenkt, wie viele andere Schüler sich nicht trauen würden Einspruch zu erheben und somit nicht rechtmäßig behandelt werden
Jetzt geht es primär um die eine Aufgabe, die fast identisch übernommen wurde.
Da will der Lehrer 0p drauf geben, Begründung: keine eigene Leistung.
Schüler will dennoch Punkte darauf, da die Aufgabe ja dennoch beantwortet wurde.
Eine, gerne leicht verfremdete, Darstellung besagter Aufgabe wäre immer noch hilfreich.
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