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Verfasst am: 15.02.05, 01:18 Titel: Kann die Versicherung auf die Steuererklärung pochen???
Hallo, ich bitte um Meinungen.
Bei einem Verkehrsunfall wurde ich vom Unfallgegner so verletzt das ich 6wochen arbeitsunfähig war. Die Schuldfrage ist 100% geklärt. Die gegnerische Versicherung Zahlte auch den Sachschaden und Schmerzensgeld. Da ich als freischaffender Künstler nicht angestellt bin lies ich mir die vorher gebuchten Auftritte bestätigen und das jemand anders für mich gebucht werden musste weil ich auf Grund meiner Verletzung nicht Musik machen konnte.
Nun zum Problem: Die Versicherung will meinen Arbeitausfall nur nach Steuererklärung vom Vorjahr Abrechnen. Da ich aber im Jahr zuvor noch nicht so aktiv war, würde dabei nicht mal eindrittel dessen zusammenkommen wie in der Zeit des Unfalls.
Frage: Kann die Versicherung auf die Steuererklärung pochen oder muss Sie genau nach meinen eingereichten Bescheinigungen Abrechnen?
wann war denn der unfall?
das vergangene jahr ist rum, machen sie baldmöglichst die steuererklärung für 2004 und dann können sie diese ja einreichen...
oder war der unfall in 2005 und sie haben jetzt so exorbitant in den 2 monaten mehr verdient?
bei selbständigen wird nunmal der ganze jahresverdienst zur berechnung herangezogen, und nicht nur ein paar auftritte in ausgewählten monaten... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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