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Gilt das Copyright auch für verbotene Bücher?

 
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Petra_44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 11:09    Titel: Gilt das Copyright auch für verbotene Bücher? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage, die mich schon seit längerem beschäftigt.

Und zwar: Gilt das Copyright eigentlich auch für verbotene Bücher, z.B. revisionistische Schriften und ähnliches? Ich bin mir nämlich nicht sicher, wie hier die rechtliche Situation aussieht, wenn man diese irgendwo zufällig im Internet findet und herunterlädt. Besteht ein Copyright? Und falls ja, wer könnte klagen? Nur der Autor der Schriften oder auch irgendjemand anders? (Abmahnagentur, Verfassungsschutz, etc.)

Und da ich gerade schon dabei bin: Wie sieht es beim Copyright bei Schriften und Rundfunksendungen aus, die älter als 60 Jahre sind, und die jemand ins Internet stellt? Nach 60 Jahren läuft doch normalerweise das Copyright aus. Aber bei "Mein Kampf" zum Beispiel hält ja Bayern immer noch den Daumen drauf, von daher bin ich mir jetzt etwas unsicher.

Meine Recherchen sind eh schon teuer genug, weil sich die Zeitzeugen über die ganze Welt verteilt haben. Mit den Augen rollen Da muss ich mich nicht auch noch strafbar machen. Winken

Schöne Grüße

Petra
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PhilippMUC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mit "verboten" Medien gemeint sind, welche durch richterlichen Beschlagnahmeschluss aus dem Verkehr gezogen worden sind, dann erübrigt sich die Frage nach einem Copyright, da jegliche Vervielfältigung und Verbreitung seitens des Gesetzgebers untersagt ist.

Wenn mit "verboten" aber nur ein indiziertes Medium gemeint ist, unterliegt dieses strengeren Vertriebs- und Bewerbungsvorschriften. Hier wird der Hersteller auch ganz normal das Copyright haben, da nichts "verbotenes" dabei ist.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 12:17    Titel: Re: Gilt das Copyright auch für verbotene Bücher? Antworten mit Zitat

Petra_44 hat folgendes geschrieben::
Nach 60 Jahren läuft doch normalerweise das Copyright aus.

Nicht ganz ... 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei Lichtbildern (nicht bei Lichtbildwerken, da gilt wieder ersteres) 50 Jahre nach Erscheinen.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html

Gruß
Rena

PS: Bevor's ein anderer tut Winken - nicht Copyright (das gibt's hier nicht), ich nehm an, du meinst den urheberrechtlichen Schutz.
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Petra_44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, danke schon mal für diese Antworten. Hmm ... 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Wer ist denn bei einer Rundfunksendung der Urheber? Der Sender? Der Reporter? Wenn man davon ausgeht, dass der Sender 1945 aufgehört hat zu existieren, dann ist er nun wohl fast 63 Jahre lang "tot" - oder sehe ich da was falsch? Wie sieht es mit Nachfolgeorganisationen aus? Zählt das dann als andere Organisation, oder als die gleiche?

Habe ich das richtig verstanden, dass bei "ganz alten" Büchern, z.B. Luther und so etwas, auf alle Fälle das Copyright - äh, sorry, ich meine natürlich der urheberrechtliche Schutz - erloschen ist? Was ist, wenn es Erben gibt?

Ojeoje - Jura ist kompliziert. Mit den Augen rollen

Schöne Grüße

Petra
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PhilippMUC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

was meinten Sie denn nun mit "verboten"?
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Petra_44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mit "verboten" meinte ich irgendwelche Schriften, in denen der Holocaust geleugnet wird oder in denen über eine jüdische Weltverschwörung gesprochen wird. (Vielleicht schreibe ich mal eine Arbeit darüber.)

Schöne Grüße

Petra
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer ist denn bei einer Rundfunksendung der Urheber? Der Sender? Der Reporter?


"(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

"Urheber ist der Schöpfer des Werkes."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__7.html

Ein Sender ist keine (geistige, höchstens eine juristische) Person. Also kann er auch kein Urheber sein. Ein Reporter aber schon, Miturheber können sein: Regisseur, Sprecher, Moderator, sonstige Texter, Kameraleute usw.:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__8.html

Inhaber der Verwertungsrechte kann aber auch ein Sender sein, ist es meist auch. Oft ebenfalls bis 70 Jahre nach dem Tod des Urherbers.

Will man aus Werken zitieren, z.B. für wissenschaftliche Arbeiten, so halte man sich an das Zitierrecht:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Gruß aus Berlin, Gerd
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