Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - "Rechtsberatung" durch Verwandte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

"Rechtsberatung" durch Verwandte

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Newbie2007
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 14:50    Titel: "Rechtsberatung" durch Verwandte Antworten mit Zitat

Hallo,

mal eine Frage zum Rechtsberatungsgesetz. Bis zu welcher Grenze dürfte ich als Nichtanwalt einer Verwandten, die weder das deutsche Rechtssystem kennt noch der deutschen Sprache in ausreichendem Maße mächtig ist, unter die Arme greifen, also z. B. Briefe an die Gegenpartei schreiben, um Forderungen durchzusetzen, oder auch einen Antrag fürs Gericht formulieren?

- Gar nicht?
- Nur als "Übersetzer"?
- Dürfte ich ihr auch in einer Gerichtsverhandlung beistehen?

Gruß
Newbie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, man darf als Gefälligkeit helfen, z.B. beim Übersetzen. Auch irgendwelche deutlich als unverbindlich gegebenen "Tipps" (so wie üblich in den Rechtsforen) dürften in Ordnung sein. Aber offiziell verteten oder beistehen geht nicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Cephalotus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Rechtsberatungsgesetz regelt ja eigentlich nur die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, innerhalb der Familie sollten m. E. da keine größeren Probleme bestehen.

Das (geplante, ich glaube gehört zu haben, dass die Einführung verschoben wurde) Rechtsdienstleistungsgesetz ist da ein kleines bisschen genauer.Aus § 6 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes entnehme ich, dass familiäre, nachbarschaftliche oder auf ähnlich enger persönlicher Bindung beruhende Rechtsberatung erlaubt ist, soweit sie unentgeltlich ist. Hier sollte man also (fast) alles dürfen.

Wo natürlich ein Anwalt vorgeschrieben ist, wie z. B. am Landgericht, da braucht man den natürlich trotzdem.

Viele Grüße,

Cephalotus
_________________
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.