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Verfasst am: 30.12.07, 14:50 Titel: "Rechtsberatung" durch Verwandte
Hallo,
mal eine Frage zum Rechtsberatungsgesetz. Bis zu welcher Grenze dürfte ich als Nichtanwalt einer Verwandten, die weder das deutsche Rechtssystem kennt noch der deutschen Sprache in ausreichendem Maße mächtig ist, unter die Arme greifen, also z. B. Briefe an die Gegenpartei schreiben, um Forderungen durchzusetzen, oder auch einen Antrag fürs Gericht formulieren?
- Gar nicht?
- Nur als "Übersetzer"?
- Dürfte ich ihr auch in einer Gerichtsverhandlung beistehen?
Ich denke mal, man darf als Gefälligkeit helfen, z.B. beim Übersetzen. Auch irgendwelche deutlich als unverbindlich gegebenen "Tipps" (so wie üblich in den Rechtsforen) dürften in Ordnung sein. Aber offiziell verteten oder beistehen geht nicht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
das Rechtsberatungsgesetz regelt ja eigentlich nur die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, innerhalb der Familie sollten m. E. da keine größeren Probleme bestehen.
Das (geplante, ich glaube gehört zu haben, dass die Einführung verschoben wurde) Rechtsdienstleistungsgesetz ist da ein kleines bisschen genauer.Aus § 6 Abs. 2 S. 1 dieses Gesetzes entnehme ich, dass familiäre, nachbarschaftliche oder auf ähnlich enger persönlicher Bindung beruhende Rechtsberatung erlaubt ist, soweit sie unentgeltlich ist. Hier sollte man also (fast) alles dürfen.
Wo natürlich ein Anwalt vorgeschrieben ist, wie z. B. am Landgericht, da braucht man den natürlich trotzdem.
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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