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Verdienstausfall bzw. entgangener Gewinn

 
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Meister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 17:23    Titel: Verdienstausfall bzw. entgangener Gewinn Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen Verdienstausfallschaden bzw. entgangener Gewinn.
Ich hatte 1995 einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Personenschaden woraus eine 30% MdE hervorgeht. 2001 wurde vor Gericht folgender Vergleich geschlossen :

Die Beklagten verpflichten sich als Gesamtschuldner dem Kläger den gesamten Verdienstausfallschaden aus dem Unfallereigniss vom xx.xx.1995 ab 01.07.1995 aus einer unfallbedingten MdE von 30% bis zum 22.02.2001 sowie einen weiteren künftigen Verdienstausfallschaden, soweit er auf den Unfall zurückzuführen ist, zu ersetzen.

Die mir entgangene Gewinn ist aufgrund der MdE sowie meiner aus dem Unfall herbeigeführten Berufsunfähigkeit erheblich. Die geg.Versicherung begleicht jedoch nur 30% des Verdienst-Gewinnausfalls aus meiner selbst. Tätigkeit und verweist auf den Vergleich vom 22.01.2001. Handelt die beklagte Versicherung richtig oder hat Sie mich Schadensfrei zu halten. Laut gesetzl.Grundlagen im Schadensrecht (BGB) müsste das hier doch der Fall sein.
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 14.02.05, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

eine frage, die ihnen ihr anwalt, der sie in dieser sache vertreten hat, am besten beantworten kann. hat er sie denn nicht detailliert über die folgen des vergleiches VOR dem vergleich aufgeklärt?!
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Meister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 15.02.05, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Böse Vor Gericht ist man einfach überfordert ein Vergleich auf die schnelle abzuwägen. Wenn man sich jedoch Anwaltlich vertreten läßt ist man im Glauben das dieser seine Tätikgkeit zum wohle seinens Mandanten ausübt. In der Praxis sieht es leider so aus das sich jeder Anwalt für den besten hält auch wenn er nur juristische Grundkenntnisse und eine Visitenkarte besitzt und der Mandant hat mit den folgen zu leben.
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 15.02.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

man kann aber wohl schlecht einen anwalt mitnehmen, wenn man zu seinem anwalt geht...

das problem scheint in der vergütung der anwälte zu liegen. sie erhalten eine gebühr für die aussergerichtliche und eine weitere gebühr für die gerichtliche vertretung. unabhängig vom aufwand. da liegt der verdacht nahe, dass es dem anwalt worscht ist, wie die sache ausgeht. und ein vergleich kürzt die sache wesentlich ab. den gerichten sind vergleiche auch lieber als urteile.

was aber nicht bedeuten muss, dass alle anwälte schlecht sind. vielleicht liegt lediglich ein kommunikationsproblem zwischen ihnen und ihrem anwalt vor. sie sollten ihn nochmals konsultieren und um erläuterung bzw. stellungnahme bitten. führt dies zu keinem einleuchtenden ergebnis, bleibt noch die möglichkeit, mit einem anderen anwalt gegen diesen anwalt vorzugehen. schwierig, schwierig!
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