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Guten Abend. Es ist m.W. verbreitet, mit irgendwelchen "Geschenken", also meistens Auslobungen (§ 657 BGB), "im Wert von X Euro". Wenn man den gewünschten Vertrag abschließt und dafür diese Sachen kriegt, kann man sie normalerweise nicht annähernd für diesen Betrag verkaufen, obwohl sie neu sind. Ist solche Werbung dann nicht irreführend?
Mag sein, dass diese Sachen beim Auslobenden Unternehmen oder bei einem seiner Geschäftspartner tatsächlich für X Euro angeboten werden. Aber dann könnte ich doch z.B. einen normalen USB-Stick für 100€ anbieten und solche USB-Sticks als "Geschenke im Wert von 100€" ausloben _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Danke für die zahlreichen Antworten . Also wäre so eine Vorgehensweise unlauter. Das Unternehmen muss den richtigen Wert angeben. Aber dann kommt noch eine Frage, auf die ich keine Antwort finde:
Wie würde man in der Praxis einen "richtigen Wert" ermitteln? Wäre hier der durchschnittliche Preis in den Einzelhandelsgeschäften einschließlich Umsatzsteuer maßgeblich oder das, was der Verbraucher beim Weiterverkauf per E-Bay oder Kleinanzeige bekommen würde? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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Wie würde man in der Praxis einen "richtigen Wert" ermitteln?
Der Wert eines Gutes ist der Preis, den ein anderer bereit ist, maximal dafür zu zahlen.
Die Ermittlung ist in der Theorie recht einfach, scheitert in der Praxis allerdings an der Unvollkommenheit der Realität im Vergleich zur Modellwelt.
Bei gängigen Produkten gibt es eine Marktpreisspanne in Geschäften, wie bei denen von Ihnen beispielhaft erwähnten USB-Sticks.
Was über den eher ungewöhnlichen Vertriebsweg erzielbar ist, sollte m. E. nicht Maßstab sein. Ein gängiges Kraftfahrzeug, angeboten von einem Privaten über eine Kleinanzeige, geht erfahrungsgemäß deutlich unter "Wert" weg.
Danke, also gilt der durchschnittliche Preis in den Einzelhandelsgeschäften einschließlich Umsatzsteuer.
John Robie hat folgendes geschrieben::
Der Wert eines Gutes ist der Preis, den ein anderer bereit ist, maximal dafür zu zahlen.
Das gefällt mir nicht. Erstens ist "ein anderer" nicht eindeutig, zweitens gibt es Nachfragerüberschuss (viele Leute wären bereit mehr zu zahlen als es kostet). _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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Das gefällt mir nicht. Erstens ist "ein anderer" nicht eindeutig, zweitens gibt es Nachfragerüberschuss (viele Leute wären bereit mehr zu zahlen als es kostet).
Nein, grundsätzlich bei Gütern. Ist im mikroökonomischen Marktmodell drin. Gehört aber nicht ins Rechtsforum . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 01.01.08, 17:00 Titel:
I-user hat folgendes geschrieben::
Nachfragerüberschuss
Bei den Artikeln, die in den hier geschilderten Fällen ausgelobt werden, wohl eher nicht. Und auch sonst hält sich das m.E. in Relation zur Gesamtzahl der angebotenen Produkte (= Markt) in überschaubaren Grenzen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Danke, John Robie, ich meinte tatsächlich Konsumentenrente, aber dieses Wort fiel mir nicht ein. Nee, ich will sie jetzt nicht abschöpfen, sondern wollte damit nur sagen, dass die Zahlungsbereitschaft eines Käufers den "Wert" der Ware, Dienstleistung o.a. übersteigen kann. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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Nee, ich will sie jetzt nicht abschöpfen, sondern wollte damit nur sagen, dass die Zahlungsbereitschaft eines Käufers den "Wert" der Ware, Dienstleistung o.a. übersteigen kann.
Eine Steilvorlage ...
Leider, wie Sie schon sagten, das falsche Forum.
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