Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Immobilienkauf: Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Immobilienkauf: Anschaffungsnahe Herstellungskosten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
talt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 11:41    Titel: Immobilienkauf: Anschaffungsnahe Herstellungskosten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe im letzten Jahr eine sehr kleine und günstige Immobilie (Appartmentwohnung) gekauft und möchte nun meine Erhaltungskosten steuerlich geltend machen. Bei einem Kaufpreis von 20.000€ wäre ist Grenze von 15% in den ersten 3 Jahren bereits mit der Reparatur der Gasetagenheizung überschritten.
Eine andere Regel besagt jedoch, dass Herstellungskosten bis 4000€ direkt als als Erhaltungskosten abgesetzt werden können.

Meine Frage also lautet: Welche Grenze ist für mich relevant - 15% des Kaufpreises oder aber 4000€?

Vielen Dank für die Info,
Torsten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Wird diese selbstgenutzt oder vermietet ?

Grüße

wolf25
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wolf,

Die Wohnung ist natürlich vermietet.

Vielen Dank für deine Hilfe,
Torsten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Grds. gelten die 15 % laut § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG , jedoch, betragen die Aufwendungen nicht mehr als 4.000 Euro je Gebäude, sind diese Aufwendungen auf Antrag stets als Erhaltungsaufwand zu behandeln (R 21.1 Abs. 2 S. 2 EStR)

Beste Grüße

wolf25
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Auskunft.
Offensichtlich gilt dann für mich die 4000€ Grenze.
Eventuell kannst du mir auch die Gesetzteslage zum Thema versteckte Mängel erklären?
Die Gasleitung (Steigleitung) war undicht und musste abgedichtet werden. Dieser Mangel war für mich natürlich unerwartet und wurde erst bei der Wiederinbetriebnahme der neuen Gasheizung bemerkt. Ich habe im Netz (leider ohne Quellenangabe) gelesen, dass versteckte Mängel unabhängig von der Höhe der Kosten auch direkt als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden können.
Kann ich sonst ggf. die eine Rechnung (Reparatur der Gasleitung) zu den Anschaffungskosten zählen und die Kosten für Heizung als Erhaltungsaufwand absetzten, oder werden grundsätzlich die Gesamtkosten betrachtet und fallen dann komplett unter die Anschaffungskosten?

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe hierzu:
R 6. 4 EStR hat folgendes geschrieben::
(1) 1Zu den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehört auch die Beseitigung versteckter Mängel.

Link zu § 6 EStG, siehe oben!


talt hat folgendes geschrieben::
Offensichtlich gilt dann für mich die 4000€ Grenze.

Siehe hierzu widerrum R 21.1. ESTR
R 21.1 EStR hat folgendes geschrieben::
Betragen die Aufwendungen nach Fertigstellung eines Gebäudes für die einzelne Baumaßnahme nicht mehr als 4.000 Euro (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) je Gebäude, ist auf Antrag dieser Aufwand stets als Erhaltungsaufwand zu behandeln.

Hervorhebung von mir!

Beste Grüße

wolf25
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.