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Verfasst am: 30.12.07, 13:49 Titel: Frage zur Teilung Pflegepauschbetrag
Hallo,
ich hoffe, dass ich hier eine Antwort auf meine Frage kriege.
Herr A ist pflegebedürftig, hat Pflegestufe II und ist als hilflos eingestuft. Gepflegt und betreut wird Herr A von seiner Frau mit Hilfe eines Pflegedienstes. Da Frau A abends noch einige Stunden arbeitet, übernimmt Tochter A die abendliche Betreuung. Tochter A erhält dafür kein Geld.
Herr und Frau A geben in ihrer Steuererklärung die tatsächlichen Kosten für Pflegedienst, Pflegematerial, Zuzahlungen etc. an. Kann Tochter A in ihrer Steuererklärung trotzdem den vollen Pflegepauschbetrag angeben? Oder nur den Halben, oder gar nichts?
Ok, also geh ich davon aus, dass das Merkzeichen H auf dem Behindertenausweis eingetragen ist.
Manu2211 hat folgendes geschrieben::
Kann Tochter A in ihrer Steuererklärung trotzdem den vollen Pflegepauschbetrag angeben?
Nein.
Manu2211 hat folgendes geschrieben::
Oder nur den Halben, oder gar nichts?
Siehe hierzu:
H33b "Pflege-Pauschbetrag" ESTH hat folgendes geschrieben::
Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG ist nicht nach der Zahl der Personen aufzuteilen, welche bei ihrer Einkommensteuerveranlagung die Berücksichtigung eines Pflegepauschbetrages begehren, sondern nach der Zahl der Stpfl. , welche eine hilflose Person in ihrer Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen tatsächlich persönlich gepflegt haben (>BFH vom 14.10.1997 - BStBl 1998 II S. 20).
Wenn nur Frau A und Tochter A die Pflege übernehmen (Pflegedienst wird hier nicht berücksichtigt) gibt es den halben Pflege-Pauschbetrag für Tochter A.
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