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Verfasst am: 02.01.08, 20:46 Titel: Frage zur Mahnung!
Hallo,
ich habe eine Frage:
Vor einigen Wochen habe ich mir was gekauft und per Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] bezahlt. Da ich damals kein Geld auf dem Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] Konto hatte, hatte ich natürlich "minus" auf dem Konto.
Dies habe ich leider nicht gesehen. Da ich danach ein paar Wochen weg war und nicht ins Internet kam, habe ich auch die Zahlungserinnerungen nicht gesehen.
Heute habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt vom Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] bekommen. Dort steht, dass ich trotz wiederholter Mahnung nicht bezahlt habe.
Daraufhin habe ich mir die Mails von Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] angeschaut und da steht folgendes dirn.
Guten Tag, XXX!
Damit der Zugang zu Ihrem Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Konto nicht eingeschränkt werden muss, nehmen Sie eine Einzahlung auf Ihr Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Konto vor, um Ihren Saldo auf Null bzw. in den positiven Bereich zu bringen.
So zahlen Sie Geld auf Ihr Konto ein:
1. Loggen Sie sich in Ihr Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Konto ein.
2. Klicken Sie auf "Konto ausgleichen".
3. Folgen Sie den Anleitungen und überweisen Sie mindestens den Betrag Ihres negativen Saldos auf Ihr Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Konto.
Geben Sie die mit Ihrem Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Konto verbundene E-Mail-Adresse unter Mitteilungen an. Es kann bis zu 10 Tage dauern, bis der Betrag auf Ihrem Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Konto verbucht wird.
Wenn in Ihrer Kontoübersicht angezeigt wird, dass Sie Geld aufgrund einer offenen Beschwerde schulden, rufen Sie die Seite "Konfliktlösungen" auf, um die Angelegenheit zu lösen.
So rufen Sie die Seite "Konfliktlösungen" auf:
1. Loggen Sie sich in Ihr Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Konto ein.
2. Klicken Sie in Ihrer Kontoübersicht auf die Unterregisterkarte "Konfliktlösungen".
3. Es werden alle offenen Beschwerden aufgeführt.
Wenn Sie bereits Geld auf Ihr Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Konto eingezahlt haben, sodass Ihr Saldo mindestens Null beträgt, betrachten Sie diese Mitteilung bitte als gegenstandslos.
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation. Wenn Sie noch Fragen haben, senden Sie bitte eine Antwort auf diese E-Mail.
Herzliche Grüße
Ihr Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert]-Team
Diese Mail bekamm ich ca. 3 mal, aber für mich ist das eine Zahlungserinnerung und keine Mahnung.
Ich wurde nciht auf die Gebühren usw. hingewiesen.
jetzt will Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] von mir:
Zinsen: Aber die sind ja ok
vorgerichtliche Kosten: Es wurde mir ja noch überhauptnichts geschickt.
Gebühren (wegenVerzugsschadenersatz): verstehe ich auch nicht wieso
Auslagenpauschale: ???
naja diese Kosten wollen die von mir zusätzlich.
Wie gesagt, die haben mir bisher noch keine Mahnung zugeschickt.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=14830 _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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