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derrick FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 604
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Verfasst am: 02.01.08, 23:27 Titel: Einkommen herunterrechnen durch Werbungskosten u.a. |
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Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Beamtenanwärter A will sein Einkommen unter die 7.680,- Euro-Grenze drücken, damit seine Mutter weiterhin Kindergeld erhält.
Mit "normalen" Kosten ist dies jedoch nicht zu machen. A könnte sich jedoch z.B. jeden Monat für 100,- Euro Fachliteratur für sein FH-Studium kaufen (würde evt. den Lernerfolg steigern) oder die Beiträge für seine private KV und Pflegeversicherung erhöhen, indem er z.B. die teuersten Policen wählt - was ja nicht unredlich wäre und sich evt. durchaus mal auszahlen könnte.
Klingt blöde ?
Selbst wenn A jeden Monat ca. 200,- Euro - was ja mehr als das Kindergeld ist - zusätzlich für Werbungskosten bzw. Vorsorgeaufwendungen locker macht, ist es unterm Strich - unter dem Gesichtspunkt des Gesamt-Familieneinkommens - günstiger, da seine Mutter dann nicht nur weiterhin 154,- Euro Kindergeld erhalten würde sondern zudem noch einen Familienzuschlag als öffentlich Bedienstete und die - an das Kindergeld gekoppelte - Steuerklasse 2 wegen eines weiteren minderjährigen Kindes im Haushalt.
Frage hierzu: Werden als private Kranken- bzw. Pflegeversicherungskosten nur die notwendigen Kosten anerkannt oder kann der Beamtenanwärter - aus den genannten Gründen - auch "Luxuspolicen" abschliessen, deren Höhe dann als Sonderausgaben anerkannt werden (muss man ja dem Finanzamt nicht unbedingt so drastisch erläutern).
Dieselbe Fragestellung gilt für anscheinend "überzogene" Werbungskosten.
mfg  |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 02.01.08, 23:39 Titel: |
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Die "Luxuspolice" lohnt sich definitiv nicht - insbesondere dann nicht, wenn man diese Tarife auch dann noch zahlen muss, wenn man aus der "Anwärter"-Phase raus ist. Und der Abzug für "Vorsorgeaufwendungen" ist nicht immer in voller Höhe absetzbar - hol' Dir mal die Steuer-Erklärungs-Software-CD (gibt's grad bei vielen Discountern für 5,99 oder so) und spiel' das durch.
Werbungskosten geht. Aber wenn man dann mal Besuch vom Finanzamt bekommt, und die wollen sich die Regalmeter Fachliteratur vorführen lassen, dann sollten die da auch stehen - sonst wird's richtig teuer. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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derrick FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 604
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Verfasst am: 02.01.08, 23:51 Titel: |
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Hallo!
Danke für die rasche Antwort.
Die "Luxuspolicen" kann man angeblich nach der Anwärterphase auf "normal" herunterfahren - ohne schädliche Wirkung -
Und die Fachliteratur steht natürlich im Regal.....
mfg |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 03.01.08, 00:09 Titel: |
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| derrick hat folgendes geschrieben:: |
Die "Luxuspolicen" kann man angeblich nach der Anwärterphase auf "normal" herunterfahren - ohne schädliche Wirkung - | Ob mann dann aber auch bei "günstig" landen kann - oder eben bei "normal" hängen bleibt, sollte man gründlich prüfen. Je älter man wird, umso teurer wird der Wechsel.
Gruß,
mitternacht (niemals "Anwärter" gewesen) _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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moukuba FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.08.2007 Beiträge: 50 Wohnort: Rheinland-Pfalz
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Verfasst am: 03.01.08, 06:58 Titel: |
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| Mir wurde gesagt, dass die KV und die PV eines Anwärters nicht mit in die Berechnung kommt (Finanzschule, Kollegen). Bei gesetzlich Versichertern geht es, aber nicht bei Privatversicherten. Also würde das mit der Versicherung nichts bringen! |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 03.01.08, 07:26 Titel: |
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| moukuba hat folgendes geschrieben:: | | Mir wurde gesagt, dass die KV und die PV eines Anwärters nicht mit in die Berechnung kommt (Finanzschule, Kollegen). Bei gesetzlich Versichertern geht es, aber nicht bei Privatversicherten. Also würde das mit der Versicherung nichts bringen! |
Da haben Ihnen Ihre Kollegen einen Bären aufgebunden
Bestimmte Tarife sind abzugsfähig.
Siehe BFH vom 14.12.2006 AZ: III R 24/06
BFH vom 15.03.2007 AZ: III R 72/05
Darunter fallen Beiträge zur "Mindest-Vorsorge" für den Teil, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist.
Darüber hinausgehenden Beiträge zur Zusatzversorgung/Beihilfeergänzungstarife sind nicht abzugsfähig.
Somit stimme ich @mitternacht zu... Die Luxusvariante wird sich wohl nicht lohnen.
Beste Grüße
wolf25 |
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moukuba FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.08.2007 Beiträge: 50 Wohnort: Rheinland-Pfalz
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Verfasst am: 03.01.08, 09:45 Titel: |
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Kann sein, dass ich es mit der Rentenversicherung verwechselt hab! Irgendwas ging auf jeden Fall nicht  |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 03.01.08, 09:52 Titel: |
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| moukuba hat folgendes geschrieben:: | Kann sein, dass ich es mit der Rentenversicherung verwechselt hab! Irgendwas ging auf jeden Fall nicht  |
Das ist gerade anhängig beim BFH... AZ : III R 33/06. |
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derrick FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 604
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Verfasst am: 03.01.08, 10:23 Titel: |
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| wolf25 hat folgendes geschrieben:: | | moukuba hat folgendes geschrieben:: | | Mir wurde gesagt, dass die KV und die PV eines Anwärters nicht mit in die Berechnung kommt (Finanzschule, Kollegen). Bei gesetzlich Versichertern geht es, aber nicht bei Privatversicherten. Also würde das mit der Versicherung nichts bringen! |
Da haben Ihnen Ihre Kollegen einen Bären aufgebunden
Bestimmte Tarife sind abzugsfähig.
Siehe BFH vom 14.12.2006 AZ: III R 24/06
BFH vom 15.03.2007 AZ: III R 72/05
Darunter fallen Beiträge zur "Mindest-Vorsorge" für den Teil, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist.
Darüber hinausgehenden Beiträge zur Zusatzversorgung/Beihilfeergänzungstarife sind nicht abzugsfähig.
Somit stimme ich @mitternacht zu... Die Luxusvariante wird sich wohl nicht lohnen.
Beste Grüße
wolf25 |
Dass Beihilfeergänzungstarife nicht abzugsfähig sind, wusste ich nicht. Die meisten Steuerpflichtigen wissen das bestimmt nicht - und die Finanzämter sind da wohl oft großzügig.
Gibt es eigentlich noch andere Möglichkeiten, wie A sein Einkommen angemessen herunterrechnen könnte?
mfg |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 03.01.08, 10:34 Titel: |
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| derrick hat folgendes geschrieben:: | | Gibt es eigentlich noch andere Möglichkeiten, wie A sein Einkommen angemessen herunterrechnen könnte? |
Durchaus möglich.. Diese Art der Fragestellung sprengt hier allerdings den Rahmen;
wir kennen alle den vorliegenden Fall nur anhand Ihres "kurzen" Posts; Hintergründe sind nicht bekannt.. Sorry.
(Abgesehen davon ist diese Art der Fragestellung, trotz der fiktiven A-und-B-Version, hinsichtlich der Forenregeln sehr grenzwertig!)
Grüße |
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derrick FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 604
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Verfasst am: 03.01.08, 12:49 Titel: |
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| wolf25 hat folgendes geschrieben:: | | derrick hat folgendes geschrieben:: | | Gibt es eigentlich noch andere Möglichkeiten, wie A sein Einkommen angemessen herunterrechnen könnte? |
Durchaus möglich.. Diese Art der Fragestellung sprengt hier allerdings den Rahmen;
wir kennen alle den vorliegenden Fall nur anhand Ihres "kurzen" Posts; Hintergründe sind nicht bekannt.. Sorry.
(Abgesehen davon ist diese Art der Fragestellung, trotz der fiktiven A-und-B-Version, hinsichtlich der Forenregeln sehr grenzwertig!)
Grüße |
Sorry; ich bitte diese Frage als "nicht gestellt" zu betrachten.
In einem Steuerratgeber habe ich mir mittlerweile entsprechende Infos eingeholt.
Außerdem gibt es ja - würde es sich um keinen fiktiven Fall handeln - noch die ehrbare Zunft der Steuerberater; die müssen ja schließlich auch von was leben...
mfg |
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