Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abfuhr der Umsatzsteuer aus 2007
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abfuhr der Umsatzsteuer aus 2007

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
123Stefan123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 17:49    Titel: Abfuhr der Umsatzsteuer aus 2007 Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Kleinunternehmer hat nun das dritte Geschäftsjahr rum. In den ersten 2 Jahren musste er monatlich die Umsatzsteuerervoranmeldung an das FA senden und ggf die Umsatzsteuer abführen. In der Umsatzsteuererklärung im Folgejahr traten daher nur differenzbeträge von ein paar cent auf. Anfang 2007, als er in das dritte Jahr kam wurde ihm vom FA mitgeteilt das er nicht mehr zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, da er unter einem bestimmten Satz liege. Nun hat er das dritte Jahr vollendet und muss seine Umsatzsteuererklärung machen und die fällige Umsatzsteuer abführen. Wie ist hier die Rechtslage, welche zeitliche Abfolge und welche Fristen gibt das Recht hier vor?

viele Grüße
Stefan
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

wenn er seine Steuererklärung selbst erstellt muss er seine Umsatzsteuererklärung genauso wie die Einkommensteuererklärung genauso wie in den Vorjahren bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt abgeben !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
123Stefan123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Das heißt er erstellt also seine Umsatz- und Einkommenssteuererklärung und bekommt anschließend den Bescheid das er die Summe X abführen muss?

viele Grüße
Stefan
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 03.01.08, 04:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der ESt-Erklärung stimmt das, bei der USt-Erklärung ergeht idR kein Bescheid, die in der Erklärung berechnete Zahlung ist 4 Wochen nach Abgabe der Erklärung ohne weitere Nachricht vom FA fällig. Ein Bescheid ergeht nur, wenn das FA von der Erklärung abweichen will.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.