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Die gesetzliche Vergütung können Sie hier oder hier berechnen. Sie müssen aber bedenken, daß die gerichtliche Beitreibung weitere Kosten verursacht. Wer das Geld vereinnahmt, sollte zwischen RA und Mandant geklärt werden; in der Regel enthält die Vollmacht auch die Berechtigung zur Entgegennahme von Geldern. Für deren Weiterleitung fallen gesonderte Gebühren an, sog. Hebe-Gebühren. Diese Gebühren sind grundsätzlich nicht in der Gebühr für die Geltendmachung der Forderung enthalten. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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