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Forderungen nach 2 Jahren berechtigt ?

 
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Dan
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.02.05, 15:45    Titel: Forderungen nach 2 Jahren berechtigt ? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man eine Forderung eines Inkassobüros zu einer angebl. offenstehenden Versicherungsprämie zum Vertrag X (Firmenhaftschutz) aus dem Jahr 2000 bekommen würde.

-mit einem angemahnten Betrag der ursprünglichen Fälligkeit zum z.B. 01.03.2000.
-Außerdem die neue Prämie z.B. zum 01.03.2001 fällig wurde.

Zwischenzeitlich (2001) eine Schuldenerberatung notwendig wurde, die eine Forderungsaufstellung nach § 305 Abs.2 InsO, zur Forderung zum Vertrag X.
Daraufhin die Beratungstelle ein folgendes Antwortschreiben der Versicherung vom 26.10.2002 zum Vertrag X erhalten würde:
"...wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom...."
"Bitte beachten Sie, daß der o.g. Vertrag des Kunden aufgrund eines Mahnverfahrens bereits zum 01.03.2003 rückwirkend storniert wurde. Es bestehen keine Forderungen mehr gegenüber dem VN."

Meine Frage: Wäre man nun rechtlich verplichtet die Forderung auszugleichen oder hat das Antwortschreiben der Versicherung eine rechtsgültige Zusage, daß keine Forderungen mehr bestehen?

Ich möchte schon im Vorraus für jede Antwort bedanken.
MfG Dan
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